5663/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner, Sabine Schatz, Robert Laimer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend: Massive Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie der Interessen der Republik Österreich durch leichtfertigen Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln durch Mitglieder der Bundesregierung

 

Die Befragung diverser Auskunftspersonen im parlamentarischen IBIZA-Untersuchungsausschuss haben einen erschreckenden leichtfertigen Umgang von Regierungsmitgliedern mit digitalen Kommunikationsmitteln, seien es Laptops oder Handys, aufgezeigt. Bundeskanzler Kurz benutzt sein „privates“, von der ÖVP zur Verfügung gestelltes Handy, um mit Staatschefs zu kommunizieren. Finanzminister Blümel teilt seinen Laptop, wie nach einer Hausdurchsuchung an seiner Wohnadresse bekannt wurde, mit seiner Ehefrau, die damit im Park spazieren geht. Blümel im Untersuchungsausschuss: „Ich glaube, ich hatte gar keinen Laptop, ich habe über das Handy gearbeitet.“ Auch heute besitze er keinen Laptop für seine Regierungsarbeit, er erledige alles auf dem Handy – eine „sehr effiziente“ Arbeitsweise (https://orf.at/stories/3171122/).

Die „Effizienz“ eines solchen Zugangs zeigte sich bereits 2014, als sich herausstellte, dass die die NSA jahrelang das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört hat. Auch sie benutzte für ihre Kommunikation ein privates Handy, welches, wie sich herausstellte, auch nicht von den Sicherheitsexperten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Augenschein genommen wurde. Die Behörde hatte es angeboten, doch es wurde abgelehnt. (https://www.derstandard.at/story/2000039737690/nsa-affaeremerkel-handy-wurde-nicht-vom-bsi-untersucht). Nach dem Vorfall wurde ihr Handy von der deutschen Sicherheitsfirma Secusmart auf- und umgerüstet, um ein weiteres Ausspitzeln zu vermeiden. Österreichs Regierungsspitze scheint all dies egal. Damit wird Österreich wieder einmal international der sicherheitspolitischen Lächerlichkeit preisgegeben.

Durch diese Vorgangsweise wird auch das Regierungshandeln weder nachvollziehbar, noch können die Inhalte archiviert werden, wie dies in einer entwickelten Demokratie Standard ist.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage

 

1.       Werden die dienstlichen Laptops der Regierungsmitglieder, Staatssekretäre und Generalsekretäre der Ministerien (RSGdM) regelmäßig auf Datensicherheit sowie Schutz vor Infiltration untersucht und einem Penetrationstest unterzogen?

Wenn ja, wie oft und wann das letzte Mal?

Wenn nein, warum nicht und wer trägt die Verantwortung dafür?

 

2.       Gibt es bundesweite verpflichtende Vorschriften, welche Laptops RSGdM für ihre Regierungstätigkeiten zu benutzen haben.

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.       Gibt es bundesweite verpflichtende Vorschriften, die die Nutzung privater Laptops von RSGdM für Regierungstätigkeiten untersagen?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.       Sollte die die Frage 3 mit Nein beantwortet werden, halten sie dies nicht für eine massive Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie der Interessen der Republik Österreich und was gedenken sie dagegen zu tun?

 

5.       Werden die Diensthandys der RSGdM regelmäßig auf Datensicherheit sowie Schutz vor Infiltration untersucht und dementsprechenden Tests unterzogen?

Wenn ja, wie oft und wann das letzte Mal?

Wenn nein, warum nicht?

 

6.       Gibt es bundesweite verpflichtende Vorschriften, welche Mobiltelefone RSGdM für ihre Regierungstätigkeiten zu benutzen haben?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.       Gibt es bundesweite verpflichtende Vorschriften, die die Nutzung privater Mobiltelefone von RSGdM für Regierungstätigkeiten untersagen?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

8.       Sollte die die Frage 7 mit Nein beantwortet werden, halten sie dies nicht für eine massive Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie der Interessen der Republik Österreich und was gedenken sie dagegen zu tun?

 

9.       Gibt es bundesweite verpflichtende Vorschriften, dass elektronische Geräte, die von RSGdM für Regierungstätigkeiten genutzt werden, nicht mit Familienangehörigen oder Lebenspartnern geteilt werden dürfen?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum nicht?

 

10.     Sollte die die Frage 9 mit Nein beantwortet werden, halten sie dies nicht für eine massive Gefährdung der nationalen Sicherheit sowie der Interessen der Republik Österreich und was gedenken sie dagegen zu tun?

 

11.     Wie soll mit so einer schlampigen Trennung zwischen Regierungstätigkeit und Privatem die Archivierung des Regierungshandelns garantiert werden?