5664/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen
an die Bundesminsterin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Strafgelder nach der Gewerbeordnung für die Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft für Zwecke der Wirtschaftsförderung und für soziale Zwecke 2016-2020
Die österreichische Gewerbeordnung sieht für eine ganze Reihe von Verwaltungsübertretungen Geldstrafen vor. So sind unter anderem die Ausübung von Gewerben ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung mit bis zu 3.600,-€ zu ahnden (§ 366 GewO). Bis zu 2.180,- Euro sind für zahlreiche andere Tatbestände als Strafe vorgesehen (§ 367 GewO), wie zB. die unzulässige Ausübung eines Gewerbes außerhalb des Standortes der Gewerbeberechtigung. Der § 368 GewO sieht Geldstrafen von bis zu 1.090,- Euro für alle weiteren Straftaten bei Verwaltungsübertretungen nach der Gewerbeordnung vor. Ergänzend dazu kann gemäß § 369 GewO zusätzlich zu den oben angeführten Geldstrafen der Verfall von Waren, Eintrittskarten, Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder Transportmitteln ausgesprochen werden.
Gemäß § 372 GewO fließen die aufgrund der Gewerbeordnung verhängten Geldstrafen sowie der Erlös der für die verfallen erklärten Gegenstände den Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft zu, in deren Bereich die zuständige Behörde liegt, welche die Verwaltungsübertretung geahndet hat.
Die Länderkammern haben diese Beträge für die Wirtschaftsförderung sowie zur Unterstützung unverschuldet in Not geratener Gewerbetreibender und ehemaliger Gewerbetreibender zu verwenden (§ 372 GewO).
Die Fragestellung nach der Zuteilung und Verwendung dieser Gelder wurde bereits 2012 vom SPÖ-NR aD Johann Maier, 2016 von SPÖ-NR aD Erwin Spindelberger und 2017 vom grünen NR aD Köchl präsentiert und es wurden dazu auch Lösungen eingefordert.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch waren insgesamt die von den jeweils zuständigen Behörden aufgrund der Gewerbeordnung verhängten und eingehobenen Strafen in den Jahren 2016 bis 2020 (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre)?
2. Welcher Anteil davon wurde relativ oder absolut bundesweit und gegliedert nach Bundesländern an die Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft 2016 bis 2020 weitergeleitet ( bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?
3. Welche Vorgangsweise wurde dabei in diesen Jahren gewählt (Art und Zeitpunkt der Abrechnung und Überweisung je nach Länderkammern)?
4. Wie wurden die 2016 bis 2020 überwiesenen Strafgelder und die Erlöse aus dem Verfall in diesen Jahren von den einzelnen Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft verwendet (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?
5. In wie vielen Fällen wurde 2016 bis 2020 nach den gewerberechtlichen Bestimmungen auch der Verfall von Waren, Werkzeugen, Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder Transportmitteln ausgesprochen? Welcher Erlös wurde dabei erzielt (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)?
6. Wie lauten aktuell die Kriterien in den Länderkammern der gewerblichen Wirtschaft, nach denen derzeit diese Geldmittel vergeben wurden (bitte um Darstellung nach Länderkammern)?
7. Welche Beträge wurden 2016 bis 2020 für die Wirtschaftsförderung und welche zur Unterstützung von in Not geratenen Unternehmen und ehemaliger Gewerbetreibender verwendet (bitte um Aufschlüsselung jeweils auf Jahre und Länderkammern)?
8. Wie viele unverschuldet in Not geratene UnternehmerInnen und ehemalige Gewerbetreibende wurden 2016 bis 2020 unterstützt (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Länderkammern)? Welche Beträge wurden 2016 bis 2020 ausbezahlt (Euro von – bis)?
9. Welche Wirtschaftsprojekte wurden in den Jahren 2016 bis 2020 daraus gefördert (bitte um Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?