5667/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verteilung der Pensionsleistungen durch Pensionskassen
Bis zum Jahr 1990 beruhte die betriebliche Alterssicherung vor allem auf direkten Leistungszusagen des Arbeitgebers; diese Firmen- oder Betriebspension wurden durch Pensionsrückstellungen im Unternehmen finanziert.
Mit dem Betriebspensionsgesetz (BPG) wurden eigene arbeitsrechtliche Vorschriften für die betriebliche Altersvorsorge (Zweite Säule) geschaffen: Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung oder mit den Arbeitnehmern eine Vereinbarung gemäß Vertragsmuster über eine zusätzliche Alters-, Hinterbliebenen- und eventuell Invaliditätsvorsorge abschließen. Das Betriebspensionsgesetz erfasst Leistungszusagen, die durch Pensionskassen, Versicherungsunternehmen im Wege der betrieblichen Kollektivversicherung, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne der Richtlinie 2003/41/EG, so genannte direkte Leistungszusagen oder Abschluss von Versicherungsverträgen zu erfüllen bzw. zu erbringen sind. (BMF)
Das Pensionskassengesetz regelt die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen. Insgesamt beträgt der Anteil der aktiven Personen, die einen Anspruch (Anwartschaft) auf eine Pensionskassenpension haben, rund 23% der unselbständig Erwerbstätigen in Österreich.
Wie dem Quartalsbericht Q 3 2020 der FMA entnommen werden kann, betrug das von den österreichischen Pensionskassen verwaltete Vermögen zum Ende des dritten Quartals 2020€ 23,8 Mrd.€ (plus 2,3% zum Vorquartal). Verwaltet wird das Vermögen von 8 Anbietern – davon fünf überbetriebliche und drei betriebliche Pensionskassen.
Die Zahl der Anwartschafts-und Leistungsberechtigten betrug rund 989.000 Personen im Pensionskassensystem (+0,4%); rund 117.000 Personen (11,8%) beziehen bereits eine Pensionsleistung aus dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Die größten Pensionskassen sind die VBV-Pensionskasse AG (VBV), die Valida Pension AG (Valida Pension) und die APK Pensionskasse AG (APK).
Die meisten Pensionskassen verwalten jedoch weniger als 60.000 Begünstigte mit einem Vermögen von weniger als 2 Mrd. Euro, wobei die Bundespensionskassen AG (BPK) rund 240.000 AWLB verwaltet, deren Vermögen insgesamt knapp über 1,1 Mrd. Euro liegt (FMA, Bericht über die Lage der ö. Pensionskassen 2020)
Mit der betrieblichen Altersvorsorge über Pensionskassen sollte eine bessere finanzielle Absicherung in der Pension erfolgen. Außerdem wurde die betriebliche Alterssicherung vom wirtschaftlichen Schicksal des Arbeitgebers entkoppelt. Bei der Schaffung der Regelungen zur 2.Säule wurde im Vertrauen auf die wirtschaftliche Stärke der Finanzmärkte ein kapitalgedecktes System gewählt. Zur finanziellen Absicherung der Pensionsleistungen aus der Pensionskasse war seinerzeit eine zwingende Mindestertragsgarantie zum finanziellen Ausgleich vorgesehen. Krisen auf den Finanzmärkten haben aber dazu geführt, dass Renditen nicht mehr im angestrebten Ausmaß erzielt werden konnten und es daher teilweise zu erheblichen Kürzungen der Pensionen bzw. deutlich geringeren Leistungen in der 2. Säule als erwartet gekommen ist und kommt. Auch 2012 vorgenommene Änderungen im BPG und PKG mit steuerlichen Entlastungsmaßnahmen konnten zu keiner nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Lage bei den Betriebspensionen beitragen. Geringere zulässige Rechnungszinssätze spiegeln die geringeren Ertragserwartungen wider. Sie reduzieren das Risiko künftiger Leistungskürzungen, bewirken aber auch geringere Pensionshöhen.
Im Gegensatz zur Datenlage bei den Pensionen in der gesetzlichen Sozialversicherung ist über die Verteilung der Pensionskassenpensionen und das Zusammenwirken zwischen öffentlichen und betrieblichen Pensionen sehr wenig bekannt. Es muss im Interesse der Öffentlichkeit liegen, mehr über Höhe und Verteilung der Pensionskassenpensionen zu wissen, die mittlerweile knapp 1 Mio. Anwartschafts- und Leistungsberechtigte erfasst. Die Datenlagen zur Verteilung der Pensionskassen-Pensionen auf Einkommensgruppen und Geschlechter sollte verbessert werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage:
1. Die
ASVG-Pension und die Pensionskassenpension werden -jeweils bei der Institution,
die die höhere Pension auszahlt - gemeinsam besteuert. Wie ist die
Verteilung der Höhe der Pensionskassenpensionen (bitte nach Median,
arithmetisches Mittel; Quartile, Dezile insgesamt und jeweils nach Geschlechtern
gegliedert angeben)?
2. Wie
ist die Verteilung und Zusammensetzung des Gesamteinkommen aus Pensionen nach ASVG
und Pensionskassenpensionen nach Einkommensgruppen (bitte Gesamtbetrag aus
ASVG-Eigenpension und PK-Eigenpension, Median, arithmetisches Mittel; Quartilen,
Dezile insgesamt und nach Geschlechtern aufgliedern)?
3. Im
letzten Bericht der FMA zu den Pensionskassen 2020 ist nachzulesen, dass
Männer weitaus höhere Kapitalbeträge in den Pensionskassen
aufweisen als Frauen (...per 31.12.2019 wurden die Zusagen von 979.637 Personen
verwaltet. Davon waren 521.444 Männer und 458.193 Frauen, was einem
Verhältnis von 53% zu 47% entspricht. Bei Betrachtung der
Deckungsrückstellung verschiebt sich dieses Verhältnis deutlich zu
Gunsten der Männer, nämlich auf 73% zu 27%... ) Dies legt den
Schluss nahe, dass Pensionen aus Pensionskassen für Frauen im Allgemeinen
niedriger ausfallen werden. Liegen dazu Daten vor und wenn ja, was sagen diese
aus? (bitte nach Gesamtbetrag, arithmetischem Mittel und Quartile aufgliedern)
4. Wie
hoch sind die steuerlichen Förderungen aus der betrieblichen
Altersvorsorge und welchen Einkommensgruppen kommen diese zugute? (bitte auch um
getrennte Darstellung nach den Geschlechtern)
5. Wie
hoch sind die Beitragszahlungen ins öffentliche Pensionsversicherungssystem
im Relation zu den Einzahlungen ins Pensionskassensystem und wie hoch sind
jeweils die Auszahlungen aus den beiden Systemen (bitte absolut und in %
angeben)?
6. Wie
hoch sind die Auszahlungen an die Aktionäre der Pensionskassen im
Vergleich zu den Zahlungen an die BezieherInnen von Pensionskassenpensionen? (bitte
absolut und in % angeben)
7. Wie
hoch waren die Verluste der Pensionen aus den Pensionskassen für die
BezieherInnen in den letzten 10 Jahren? (bitte absolut und in % angeben)
8. Wie
hoch waren die Verluste der Pensionen aus den Pensionskassen für
Männer und Frauen in den letzten 10 Jahren (bitte nominell im Durchschnitt
und in % im Durchschnitt angeben)?
9. Wie
hoch waren die Verwaltungskosten der Pensionskassen in letzten 10 Jahren? (bitte
getrennt nach Pensionskasse und Jahr, absolut und in % vom verwalteten
Vermögen angeben)
10. Haben
Pensionskassen wegen schlechter Performance auf ihre Verwaltungskosten
verzichtet, wenn ja, welche Pensionskasse, in welchem Jahr und in welchem Umfang?
(bitte absolut und in % angeben)
11. Wie
setzt sich der Anstieg des verwalteten Pensionskassenvermögens in den
letzten 10 Jahren zusammen? (bitte um Darstellung je Jahr und je Pensionskasse und
gegliedert nach jenem Teil der Veranlagungserfolg ist und jenem Teil, der durch
Beitragseinzahlungen auf das Kapital erfolgte)
12. Im
Regierungsprogramm sind rechtliche Rahmenbedingungen für mögliche
Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und betrieblichen Vorsorgekassen vorgesehen.
Was ist darunter genau zu verstehen und wie ist hier der Stand der
Vorbereitungen?
13. Wurde in der Alterssicherungskommission das Thema der Pensionskassen erläutert? Gibt es bereits Zwischenergebnisse aus den Beratungen der Alterssicherungskommission, woraus rasche Adaptierungen zum Pensionskassengesetz resultieren?