5668/J XXVII. GP

Eingelangt am 08.03.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rainer Wimmer, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die offenen Abgabenrückstände per 31.12.2020 und Daten über den Vollzug des Finanzstrafgesetzes im Jahr 2020

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgende

ANFRAGE

1.    Wie hoch sind die gesamten Abgabenrückstände bei den Finanzämtern und den Zollämtern (Steuern und Eingangsabgaben) bundesweit zum 31.12.2020? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer, Einfuhrumsatzsteuer, eventuell andere Steuern mit maßgeblichen Rückständen) und einer Restposition darzustellen.

2.    Wie hoch sind die in diesem Betrag gem. Pkt. 1 enthaltenen noch nicht fälligen Steuer- und Eingangsabgaben? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog wie Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

3.    Wie viel ist von der Gesamtsumme (Pkt. 1 minus Pkt. 2 der Anfrage) zum 31.12.2020 für Rückstände von Unternehmen an Steuer- und Eingangsabgaben in Insolvenzverfahren abzuziehen? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

4.    Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einhebung per 31.12.2020 gem. § 212a BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

5.    Wie hoch sind die Rückstände an Steuer- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung per 31.12.2020 gem. § 231 BAO ausgesetzt war? Es wird ersucht, den Betrag untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

6.    Wie hoch sind die gesamten Rückstände an Steuern- und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen), deren Einbringung zum 31.12.2020 durch Zahlungserleichterungen etc. gehemmt war? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

7.    Wie hoch sind die gesamten vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2020? Es wird ersucht, den Gesamtrückstand untergliedert nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) und einer Restposition darzustellen.

8.    Wie hoch ist die Summe der 2020 von den Abgabenbehörden gem. § 235 BAO abgeschriebenen Abgabenschuidigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

9.    Wie hoch ist die Summe der 2020 von den Abgabenbehörden gem. § 236 BAO nachgesehenen Abgabenschuldigkeiten? Es wird ersucht, die Abschreibungen nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) aufzugliedern.

10. Wie hoch ist die Zahl der Fälle und der Gesamtbetrag der im Jahr 2020 gem. dem Finanzstrafgesetz festgesetzten Strafen? Wie hoch sind die zugrundeliegenden Verkürzungsbeträge?

11. Wie hoch ist die Zahl der Selbstanzeigen nach dem Finanzstrafgesetz im Jahr 2020 (Anzahl der Fälle und Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge)? Wie viele Selbstanzeigen führten zu Abgabenerhöhungen von 5%, 15%, 25% und 30% (Anzahl der Fälle, Summe der verkürzten Abgaben/Mehrbeträge und Summe der Abgabenerhöhung)?

12. Zu     den Detaildarstellungen der Fragen 1.-11.: Welcher Anteil dieser Abgabenrückstände bzw. Abgabenstundungen ist aufgrund der Covid-Gesetzgebung entstanden? Bitte um getrennten Ausweis sowie Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1).

13. Wie hoch waren die vollstreckbaren Rückstände an Steuern und Eingangsabgaben (ohne Insolvenzen) zum 31.12.2019 und welcher Anteil davon wurde im Jahr 2020 tatsächlich eingehoben? Bitte um Aufgliederung nach den wichtigsten Steuerarten (analog Pkt. 1) sowie um getrennten Ausweis nach Monaten der Einhebung.