5678/J XXVII. GP
Eingelangt am 08.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Wimmer, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Ausgestaltung des „Familienpakets“
Am 24.2.2021 wurde von Bundesministerin Susanne Raab und Bundesminister Rudolf Anschober das sogenannte „Familienpaket“ präsentiert. Laut diversen Medienberichten sind eine Aufstockung des Corona-Familienhärteausgleichs, eine Sonder-Familienbeihilfe sowie Förderungen für Alleinerziehende enthalten. Konkrete Details zur Abwicklung wurden nicht bekannt gegeben.
Es ist zu befürchten, dass die angekündigte schnelle und unbürokratische Unterstützung für Familien, die besonders unter der Covid-Krise leiden, nicht schnell und unbürokratisch bei den Familien ankommt. Bereits die Antragstellung und Abwicklung des Corona-Familienhärteausgleichs bereiteten den bedürftigen Familien in den vergangenen Monaten großes Kopfzerbrechen. Der bürokratische Aufwand, zusätzlich zur Mehrfachbelastung durch Homeschooling, Homeoffice und der Sorge um den Job und die Gesundheit der Familienmitglieder, war enorm
Auch der Antrag 1343/A der Abgeordneten Norbert Sieber und Barbara Neßler lässt viele Fragen über die konkrete Abwicklung der Sonderzahlung der Familienbeihilfe sowie der Fördermaßnahmen für Projekte von besonders vulnerablen Personengruppen offen. Im Hinblick auf die angespannte Situation von Familien und der Notwendigkeit von schneller Unterstützung, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
ANFRAGE
1. Auf welchem Weg wird Familien mit Kindern, die Mindestsicherung beziehen, die Sonderzahlung der Familienbeihilfe ausbezahlt?
2. Wurden Gespräche mit den Ländern geführt, um die Abwicklung der Sonderzahlung der Familienbeihilfe zu organisieren?
3. Welche Stellen wickeln die Förderung zur Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen ab?
4. Wer ist berichtigt, um Förderung zur Durchführung von Projekten für besonders vulnerable Personengruppen anzusuchen?
5. Wie lautet die Definition von „besonders vulnerable Personengruppe“ und wo ist diese Definition niedergeschrieben?
6. Wie ist der Antragsprozess der oben genannten Förderung gestaltet?
7. Wurden bereits Gespräche mit anspruchsberechtigten Personen/Gruppen geführt?
a. Wenn ja, mit welchen?
b. Wenn nein, warum nicht?
8. Gibt es eine Beschränkung der maximalen Förderhöhe?
a. Wenn ja, wie hoch ist diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es eine Mindestfördersumme?
a. Wenn ja, wie hoch ist diese?
b. Wenn nein, warum nicht?
10. Wie stellen Sie sicher, dass die Projekte tatsächlich besonders vulnerablen Personengruppen zu gute kommen?
11. Wird es ausführliche Informationen zur Beantragung des Alleinerzieher*innen-Pakets für Betroffene geben?
a. Wenn ja, wann?
b. Wenn ja, wird es diese Information auch in anderen Sprachen geben, um Zugangshürden zu senken?
c. Wenn nein, warum nicht?