5699/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.03.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Tätigkeiten von Dr. Stefan Steiner im Bundeskanzleramt
Im Zuge seiner Befragung im „Ibiza“-Untersuchungsausschuss am 3. März 2021 gab Dr. Stefan Steiner, der nach seinem Studienabschluss 2004 im Bundesministerium für Inneres als Referent tätig wurde, Auskunft darüber, dass er 2011 von Sebastian Kurz in das damals neu geschaffene Integrationsstaatssekretariat geholt wurde. Zwischen 2013 und 2017 war Steiner im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres beschäftigt, bevor er zum Generalsekretär der ÖVP bestellt wurde. Hinsichtlich seines Beamtenstatus sagte Dr. Stefan Steiner bei seiner Befragung überdies aus, dass er aktuell als Beamter im Bundeskanzleramt karenziert sei.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Seit wann ist Dr. Stefan Steiner im Bundeskanzleramt tätig?
a. Welches Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Bundeskanzleramt und Dr. Steiner?
b. In welcher Funktion war Dr. Steiner in welchem Zeitraum im Bundeskanzleramt tätig?
c. Welchen Beamtenstatus hatte er im Laufe seiner Tätigkeit inne?
d. Wann erfolgte die Karenzierung von Dr. Steiner und mit welcher Begründung?
e. Welcher Besoldungsgruppe ist er seither zugeordnet?
f. Wurde Dr. Steiner im Rahmen seiner Tätigkeit für das Bundeskanzleramt sicherheitsüberprüft?
g. Wenn ja, wann?