5704/J XXVII. GP
Eingelangt am 09.03.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend Angebot von Freifächern während Corona
Von einem betroffenen Elternteil wurde ich informiert, dass an der Schule seines Kindes – mit Ausnahme des Freifachs „Vorbereitung auf die Vorwissenschaftliche Arbeit (VWA)“ keine Freifächer angeboten werden.
Weitere Freifächer anzubieten sei nicht möglich, „da die Schüler bereits die volle Stundenanzahl an Unterricht haben“, so die Auskunft an den Vater.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende
Anfrage
1. Wie ist die Auskunft an den Vater zu verstehen, dass es keine Freifächer gebe, „da die Schüler bereits die volle Stundenanzahl an Unterricht“ hätten?
2. Trifft es zu, dass derzeit im Allgemeinen keine Freifächer angeboten werden dürfen?
3. Falls ja, warum?
4. Falls ja, gibt es Ausnahmen von dieser Regelung?
5. Falls wiederum ja, welche bzw. warum?
6. Falls vom Entfall von Freifächern nicht alle Schulen betroffen sein sollten, an welchen Schulen werden aktuell Freifächer angeboten bzw. welche?