5706/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.03.2021
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
betreffend „drohender
Schullaufbahnverlust“ infolge Homeschooling

 

 

Wie ich von verschiedenen aufgebrachten Eltern informiert worden bin, droht offenbar Schülern – wenn sie zu viele Tage im Homeschooling verbringen – am Ende des Schuljahres eine Feststellungsprüfung bzw. wird ihnen selbst die Verweigerung dieser in Aussicht gestellt. Ein konkreter Fall wird im Folgenden mit den Worten eines Vaters wiedergegeben:

 

Mein Sohn besucht die zweite Klasse eines Gymnasiums in NÖ. Er hat nur Einser und gerade mal 2 Zweier, er ist sehr strebsam und ehrgeizig. Die letzte Woche vor Weihnachten, war die einzige, in der er die Maske durchgehend auflassen mußte. Er klagte regelmäßig über Schwindel und Kopfschmerzen und mir sind diese Symptome aus meiner pflegerischen Ausbildung natürlich ein Begriff und kann diese daher nicht ignorieren oder auf die leichte Schulter nehmen. Niemand sollte solche Symptome ignorieren. Dann waren Gott sei Dank Ferien und das anschließende Homeschooling kam daher gerade recht, wenigstens frei atmen.
Als jetzt der Anwesenheitsunterricht nahte, wurden wir von der Schule mit mehreren Schreiben kontaktiert, zum Einem stand da: ,...wenn das Kind in die Schule kommen MÖCHTE...‘, und zum Zweiten, in einem Anhangsschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: ,...Schüler/innen, die sich nicht testen lassen, ist der Schulbesuch nicht gestattet. Sie erhalten durch die Lehrer/innen ihrer Schule Arbeitsaufträge, werden aber nicht regelmäßig pädagogisch begleitet.‘
Ich habe also genau am 08.02.21 ein Schreiben verfaßt, in welchem ich die Situation bezüglich meinem Sohn und das dauerhafte Tragen der Maske und ebenso meine ,Unfähigkeit‘ mit gutem Gewissen die Einverständniserklärung zu den ,freiwilligen‘ Testungen zu unterzeichnen, darlegte. Ich wolle also von dem mir im Schreiben eingeräumten Recht Gebrauch machen und meinen Sohn noch zu Hause belassen. Mein Schriftstück wurde bestätigt. Mein Sohn bekam Arbeitaufträge und zusätzlich läßt er sich noch alles übermitteln, was an den Präsenztagen gemacht wird.
Gestern, dem 17.02.21 bin ich von der Hauptlehrerin angerufen und darüber informiert worden, daß mein Sohn in allen Fächern am Ende des Schuljahres Feststellungsprüfungen machen muß, wenn er nicht umgehend am Präsenzunterricht teilnimmt. Ich fragte vorsichtig aber bestimmt, wie das nach gerade mal 4 tatsächlichen, entschuldigten Fehltagen überhaupt möglich sein kann und welche tatsächlichen Fristen es hier gäbe. Darüber konnte, oder wollte man mir keine Auskunft geben, nur daß es sich um eine scheinbar interne Anweisung von der Bildungsdirektion NÖ handelte.
Ich fragte ein zweites Mal per Mail nach den Fristen und den Fächern, worauf ich folgende Antwort bekam: ,1. Für alle Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, ist ein wöchentliches Ansuchen um Freistellung von den Erziehungsberechtigten in der Direktion abzugeben. Wenn dieses Ansuchen nicht vorliegt, muss die Schule das in dem Fall unentschuldigte Nichterscheinen des Schülers im Unterricht bei der BH Neunkirchen melden. 2. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, dürfen an den Videokonferenzen teilnehmen. 3. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, erhalten sämtliche Arbeitsaufträge, die alle anderen Schüler der Klasse online erhalten. 4. Diese Arbeiten (neue Info!) werden von den Lehrern auch korrigiert. 5. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, dürfen NICHT an Schularbeiten oder Tests teilnehmen. 6. Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, müssen in allen Gegenständen im Herbst 2021 eine Feststellungsprüfung absolvieren, da die zu Hause erbrachten Leistungen deutlich unter 50% der Gesamtleistung eines Schülers im Präsenzunterricht liegen.‘
Nach nur eineinhalb Wochen und vier Fehltagen wird mir hier jetzt praktisch mit Anzeige (Schulpflicht) und der totalen Vernichtung der hervorragenden schulischen Leistungen meines Sohnes gedroht. Zusätzlich wurden mir noch immer keine tatsächlichen Fristen mitgeteilt und das wöchentliche Abgeben eines Ansuchens in der Direktion ist auch lediglich eine Schikane, da dies berufstätigen Eltern sicherlich nicht immer so möglich ist.“

 

Die Eltern eines anderen Kindes berichteten sogar, dass ihnen selbst die Durchführung einer Feststellungsprüfung zum Ende des Schuljahres als nicht möglich in Aussicht gestellt wurde:

 

Sie haben für ihr Kind keine Einverständniserklärung „Nasentest“ gegeben. Aus diesem Grund ist es leider nicht möglich, ihr Kind am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen. Infolge wird es auch nicht möglich sein, Schularbeiten, Tests oder Feststellungsprüfungen durchzuführen. Ich möchte Sie eindringlich darauf hinweisen, dass für ihr Kind - sollte diese Verordnung noch länger wirksam sein - keine Beurteilung zum Schulschluss möglich sein wird. Die Wiederholung der Schulstufe wäre dann die logische Folge. […] Es liegt nun bei Ihnen zu entscheiden, ob die Verweigerung zum Nasentest im Verhältnis zu einem drohenden Schullaufbahnverlust steht.

 

In einem dritten Fall versuchte ein Schulleiter die Eltern eines Kindes mit folgenden Worten einzuschüchtern:

 

Laut Mitteilung der Bildungsdirektion gibt es eine Testpflicht und Maskenpflicht für Schüler. Anders formuliert, gehört die Testung und das Tragen einer Maske im Moment zu den Pflichten der Schüler. Bei Nichtbefolgung dieser Pflicht, bin ich beauftragt, dies der Bildungsdirektion zu melden. Diese hat die Suspendierung von Schülern angekündigt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

Anfrage

 

1.    Treffen die og Vorwürfe zu, dass Kindern im Homeschooling (eine) Feststellungsprüfung(en) droht bzw. drohen?

2.    Warum ist es nicht möglich Schüler im Homeschooling so zu beschulen, dass sie keine Feststellungsprüfung abzulegen haben?

3.    Wie lautet die Begründung der Bildungsdirektion Niederösterreich für die Maßnahme im ersten og Fall?

4.    Ab wie vielen Tagen im Homeschooling ist tatsächlich am Ende des Schuljahres eine Feststellungsprüfung abzulegen?

5.    Wie viele Schüler sind von im Homeschooling begründeten Feststellungsprüfungen betroffen? (Bitte nach Bundesländern und Schultypen getrennt auszuweisen!) 

6.    Warum ist das Ansuchen um Freistellung vom Präsenzunterricht wochenweise einzureichen?

7.    Trifft es zu, dass Kinder, die zu Hause unterrichtet werden, nicht an Schularbeiten oder Tests teilnehmen dürfen?

8.    Falls ja, warum?

9.    Warum sollte die Durchführung einer Feststellungsprüfung nicht möglich sein?

10. Auf welcher gesetzlichen Grundlage suspendiert die Bildungsdirektion Schüler, die nicht den „Nasenbohrer-Test“ machen möchten?

11. Wie viele Schüler wurden bisher infolge deren Weigerung am „Nasenbohrer-Test“ teilzunehmen suspendiert? (Bitte nach Bundesländern und Schultypen getrennt auszuweisen!)

12. Ab wie vielen Tagen droht Schülern an Schulen, die aufgrund von Corona-Clustern wieder auf Homeschooling umsteigen mussten, eine Feststellungsprüfung zu Ende des Schuljahres bzw. eine Wiederholung des Schuljahres?

13. Werden Schüler, die sich im Homeschooling befinden, weil ihre Schule aufgrund eines Corona-Clusters wieder auf den Fernunterricht umsteigen musste, hinsichtlich der Beurteilung von erbrachten Leistungen gleich beurteilt wie Schüler, die sich im Homeschooling befinden, weil sie es abgelehnt haben, am „Nasenbohrer-Test“ teilzunehmen?

14. Falls nein, warum nicht?

15. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen Drohungen, dass bei Nichtteilnahme an den Testungen keine Beurteilung erfolgen wird und deshalb ein Schulbahnverlust erfolgt?

16. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgen Drohungen, dass bei Nichtteilnahme an den Testungen eine Suspendierung von der Schule erfolgen wird?

17. Wird es für Lehrer, Direktoren und Mitarbeiter in Schulbehörden, die Schüler und Eltern mit Drohungen einzuschüchtern versuchen,  disziplinäre Maßnahmen geben?

18. Wenn ja, welche?

19. Wenn nein, warum nicht?