573/J XXVII. GP
Eingelangt am 21.01.2020
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ing. Markus Vogl,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
betreffend Versicherungen gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und gegen Tierkrankheiten und -seuchen
Die Folgen des Klimawandels sind in der österreichischen Landwirtschaft bereits deutlich spürbar. Der Sommer 2019 war der zweitwärmste in der Messgeschichte, in vielen Regionen war es viel zu trocken, der nötige Niederschlag blieb aus: so entstand aufgrund von Dürre in den letzten Jahren ein Schaden in Millionenhöhe. Hinzu kommen andere Extremwetterereignisse wie Hagel, Sturm, Frost und Überschwemmungen.
Damit Österreich auch künftig in der Lage ist, die Lebensmittelproduktion in ausreichendem Maße sicherzustellen, muss den landwirtschaftlichen Betrieben selbstverständlich unter die Arme gegriffen werden – ebenso muss gleichzeitig der Bodenversiegelung Einhalt geboten und die Anbau- und Produktionsbedingungen stärker ökologisiert werden.
Der Nationalrat hat am 22.11.2018 eine Änderung des Hagelversicherungs-Fördergesetzes beschlossen. So gewährt der Bund seit 1. Jänner 2019 den „VersicherungsnehmerInnen für die Versicherungsprämien gegen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge von widrigen Witterungsverhältnissen wie Hagel, Frost, Dürre, Stürme sowie stark anhaltende Regenfälle und an landwirtschaftlichen Nutztieren auf Grund von Tierseuchen und Tierkrankheiten […] eine Förderung im Ausmaß von 27,5% der Versicherungsprämien […] das jeweilige Land eine Förderung in der gleichen Höhe […]. Die Förderungsmaßnahme des Bundes erfolgt aus den Mitteln des Katastrophenfonds.“
Die Anhebung des Fördersatzes der Versicherungsprämien von ursprünglich 50 % auf 55 % ergibt einen geschätzten Mehrbedarf an Bundesmitteln iHv 6 Mio. Euro, für die Versicherung des tierischen Sektors ergibt sich ein Mehrbedarf iHv 5,5 Mio. Euro. Die Länder müssen ebenfalls diese Summen als zusätzliche Mittel bereitstellen.
Im aktuellen Regierungsprogramm ist ein weiterer Ausbau dieser Versicherungsleistung angedacht.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende
Anfrage
1. Wie hoch war das Fördervolumen für Prämien betreffend landwirtschaftliche Kulturen insgesamt in Österreich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?
2. Wie hoch war das Fördervolumen für Prämien betreffend tierischen Sektor insgesamt in Österreich im Jahr 2019?
3. Wie hoch war der Mehrbedarf an Bundesmitteln für die Förderung der Prämienzahlungen im Jahr 2019 tatsächlich und wurde der geschätzte Kostenrahmen eingehalten? (aufgeschlüsselt nach den Bereichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen und tierischer Sektor)
4. Wie hoch ist der geschätzte Mehrbedarf an Bundesmitteln für die Förderung der Prämienzahlungen durch die neuerlich angedachte Ausweitung des Versicherungsschutzes für Risiken und Schäden in der Land- und Forstwirtschaft?
5. Wie viele FördernehmerInnen gab es jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?
6. Wie hoch war die geförderte landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) (aufgeschlüsselt nach den Bereichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen) jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 und wie viele FördernehmerInnen finden sich dabei in den Jahren 2018 und 2019 in den Kategorien aufgeschlüsselt nach versicherter landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN) zwischen 0 bis 5 ha LN, 5 bis 10 ha LN, 10 bis 20 ha LN, 20 bis 30 ha LN, 30 bis 50 ha LN, 50 bis 100 ha LN, 100 ha bis 200 ha LN, mehr als 200 ha?
7. Wie hoch war die höchste Förderhöhe in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019?
8. Über welche landwirtschaftliche Nutzfläche und über welche Betriebsgröße verfügen die zehn größten FördernehmerInnen jeweils?
9. Die Versicherungssteuer für alle Pflanzenversicherungen und Versicherungen von landwirtschaftlichen Nutztieren wurde per 1.1.2019 von 11 % auf 0,02 % gesenkt. Wie hoch ist das dem Bund entgangene Steuervolumen durch diese Reform?
10. Wie hoch waren die anerkannten (ausbezahlten) Schadensummen betreffend landwirtschaftliche Kulturen insgesamt in Österreich in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 und betreffend tierischen Sektor im Jahre 2019? (aufgeschlüsselt nach den Bereichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen)
11. Neben der traditionellen Hagelversicherung gibt es seit 1995 eine Mehrfachgefahrenversicherung und seit 2000 eine Dürreversicherung, 2003 kam auch der Einstieg in die Tierversicherung, 2015 eine Dürreindexversicherung: Gibt es bezüglich der anerkannten (ausbezahlten) Schadensummen auch historische Vergleichswerte aus den 80er, 90er, 00er bzw. den Jahren 2010 bis 2015 im Verhältnis zu den versicherten Werten betreffend landwirtschaftliche Kulturen insgesamt in Österreich? (wenn möglich aufgeschlüsselt nach den Bereichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen – ad Österreichische Hagelversicherung)
12. Die Österreichische Hagelversicherung ist auch in Tschechien, der Slowakei, in Ungarn, Rumänien und Slowenien tätig: Welche Anteile an den Versicherungsprämien, die in die Österreichische Hagelversicherung eingezahlt werden, kommen aus dem Ausland und für welchen Umfang an Schadensmeldungen bzw. welche Schadenssummen werden an das Ausland gezahlt? (Aufgeschlüsselt nach Jahren und soweit möglich nach den Bereichen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen)
13. Wie wird sichergestellt, dass es durch die Förderungen an die österreichische Hagelversicherung bzw. an die VersicherungsnehmerInnen der Österreichischen Hagelversicherung nicht zu Quersubventionierungen für das Auslandsgeschäft kommt?