5742/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Weiterentwicklung Schuluntersuchungen und Schularztwesen

 

Gesundheitsförderung und -prävention begleitet uns ein Leben lang und beginnt schon im Kindesalter. Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und insbesondere Schulen spielen hier eine wichtige Rolle. Auch die Bundesregierung hat sich in diesem Themenbereich im Regierungsprogramm Ziele gesetzt: "Neben finanziellen und sachlichen Anreizen für die Teilnahme an Präventionsprogrammen soll die Prävention auch in Schulen und Betrieben gestärkt werden." Erreicht werden soll das durch: "Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten." Zusätzlich plant man die "Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung."

Weitergegangen ist in diesem Bereich wenig. In manchen Bundesländern zeichnet sich ein besorgniserregender Trend ab. In Vorarlberg sind beispielsweise immer weniger Pflichtschulen ohne schulärztliche Betreuung. Der Frage, wie die Zukunft einer schulärztliche Betreuung und Beratung aussehen kann und wie die schulärztliche Versorgung weiterentwickelt werden kann, wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das zeigt sich auch in einer fehlenden (aktualisierten) Verordnung zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 66a Schulunterrichtsgesetzes.

Die Verordnung lässt seit Jahren auf sich warten. Auch wenn Arbeitsgruppen getagt haben, fehlt noch immer eine entsprechende Verordnung, die einen konkreten Rahmen und Kompetenzen für Schuluntersuchungen ermöglicht. Damit werden dringende Weiterentwicklungsschritte auf Länderebene verhindert, da die Bundesländer notwendige Vereinbarungen mit Schulerhaltern vom Inhalt der Verordnung abhängig machen (müssen). (Siehe dazu Anfrage 29.01.486 vom 18.3.2019 im Vorarlberger Landtag (1).  

Public Health Expert_innen und die vielen Stakeholder_innen in diesem Bereich regen schon lägst die Weiterentwicklung des Konzepts der Schuluntersuchungen, beispielsweise hin zu School und Community Nurses an. Verantwortliche sehen sich für eine solche Weiterentwicklung in den geltenden Rahmenbedingungen aber zu wenig abgesichert. Einerseits stellt sich die Frage, inwiefern sie ihr Angebot anpassen können und dürfen. Andererseits wird eine Gefahr darin gesehen, falls bereits in Angriff genommene Entwicklungen aufgrund einer neuen Verordnungen zurückgenommen werden müssten.

In vielen Bereichen wird das Potenzial einer Weiterentwicklung des Konzepts der "Schuluntersuchungen" bzw. des "Schularztwesens" nicht genutzt: Sei es die vorzeitlich wirkende Datenverarbeitung, die fehlende Einbettung in ein grundsätzliches niederschwelliges, sozialraumorientiertes Präventionskonzept, oder die fehlende Attraktivität der Tätigkeit aufgrund massiv aus der Zeit gefallenen Herangehensweise. 

(1) http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/5D8051ACD49E050DC12583D7004FD949/$FILE/29.01.486.pdf

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche "Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten" hat bisher stattgefunden bzw. wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand dieses Vorhabens aus dem Regierungsprogramm aus?

2.    Welche "Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung" hat bisher stattgefunden bzw. wie sieht der aktuelle Umsetzungsstand dieses Vorhabens aus dem Regierungsprogramm aus?

3.    Gab es eine Arbeitsgruppe zu Schuluntersuchungen bzw. zum Schularztwesen?

a.    Wenn ja, wie war diese zusammengesetzt?

b.    Wenn ja, wie lange hat diese in welchem Umfang getagt?

c.    Wenn ja, was waren die Ergebnisse der Arbeitsgruppe?

d.    Wenn ja, wie sieht der Umsetzungsstand der Arbeitsgruppe aus?

e.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Wie sieht die aktuell geltende Verordnung für das Schularztwesen (insbesondere im Hinblick auf Pflichtschulen) aus und welche konkreten Vorgaben werden gemacht, z.B. im Hinblick auf verpflichtende Tätigkeiten, freiwillige Tätigkeiten, deren finanzielle Abgeltung, Einbeziehung der Ärzt_innen in den Schulalltag, Entwicklung von Präventionskonzepten, Einsatz von Unterstützungspersonal wie z.B. diplomierte Krankenpfleger_innen, Einverständnis der Eltern ...)?

5.    Wann ist mit einer neuen Verordnung für das Schularztwesen (insbesondere im Hinblick auf Pflichtschulen) zu rechnen und welche konkreten Vorgaben sollen dort gemacht werden, z.B. im Hinblick auf verpflichtende Tätigkeiten, freiwillige Tätigkeiten, deren finanzielle Abgeltung, Einbeziehung der Ärzt_innen in den Schulalltag, Entwicklung von Präventionskonzepten, Einsatz von Unterstützungspersonal wie z.B. diplomierte Krankenpfleger_innen, Einverständnis der Eltern ...)?

6.    Welche Schritte sind geplant, um auch in diesem Bereich digitale Informationsverarbeitungsmöglichkeiten umzusetzen und so einen notwendigen Informationsfluss sicherzustellen? 

7.    Sehen sie Schulärzte bzw. medizinisches Unterstützungspersonal als integralen Bestandteil der Schulen an? 

a.    Wenn ja, wie wollen sie dies in Zukunft sicherstellen?

b.    Wenn nein, warum nicht?