5743/J XXVII. GP
Eingelangt am 10.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend "Spending Review" Schuluntersuchungen und Schularztwesen
Gesundheitsförderung und -prävention begleitet uns ein Leben lang und beginnt schon im Kindesalter. Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und insbesondere Schulen spielen hier eine wichtige Rolle. Auch die Bundesregierung hat sich in diesem Themenbereich im Regierungsprogramm Ziele gesetzt: " Neben finanziellen und sachlichen Anreizen für die Teilnahme an Präventionsprogrammen soll die Prävention auch in Schulen und Betrieben gestärkt werden." Erreicht werden soll das durch: "Aufwertung und Kompetenzerweiterung der Schulärztinnen und Schulärzte inklusive Verwertung anonymisierter Daten." Zusätzlich plant man die "Aufwertung und Aufbau eines Systems von School und Community Nurses zur niederschwelligen und bedarfsorientierten Versorgung."
Weitergegangen ist in diesem Bereich wenig. In manchen Bundesländern zeichnet sich ein besorgniserregender Trend ab. In Vorarlberg sind beispielsweise immer weniger Pflichtschulen ohne schulärztliche Betreuung. Der Frage, wie die Zukunft einer schulärztliche Betreuung und Beratung aussehen kann und wie die schulärztliche Versorgung weiterentwickelt werden kann, wird zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das zeigt sich auch in einer fehlenden (aktualisierten) Verordnung zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 66a Schulunterrichtsgesetzes.
Die Verordnung lässt seit Jahren auf sich warten. Auch wenn Arbeitsgruppen getagt haben, fehlt noch immer eine entsprechende Verordnung, die einen konkreten Rahmen und Kompetenzen für Schuluntersuchungen ermöglicht. Damit werden dringende Weiterentwicklungsschritte auf Länderebene verhindert, da die Bundesländer notwendige Vereinbarungen mit Schulerhaltern vom Inhalt der Verordnung abhängig machen (müssen). (Siehe dazu Anfrage 29.01.486 vom 18.3.2019 im Vorarlberger Landtag (1).
Public Health Expert_innen und die vielen Stakeholder_innen in diesem Bereich regen schon lägst die Weiterentwicklung des Konzepts der Schuluntersuchungen, beispielsweise hin zu School und Community Nurses an. Verantwortliche sehen sich für eine solche Weiterentwicklung in den geltenden Rahmenbedingungen aber zu wenig abgesichert. Einerseits stellt sich die Frage, inwiefern sie ihr Angebot anpassen können und dürfen. Andererseits wird eine Gefahr darin gesehen, falls bereits in Angriff genommene Entwicklungen aufgrund einer neuen Verordnungen zurückgenommen werden müssten.
In vielen Bereichen wird das Potenzial einer Weiterentwicklung des Konzepts der "Schuluntersuchungen" bzw. des "Schularztwesens" nicht genutzt: Sei es die vorzeitlich wirkende Datenverarbeitung, die fehlende Einbettung in ein grundsätzliches niederschwelliges, sozialraumorientiertes Präventionskonzept, oder die fehlende Attraktivität der Tätigkeit aufgrund massiv aus der Zeit gefallenen Herangehensweise.
Laut Budgetbericht 2018/19 gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen ein "Spending Review" zum Thema Schulgesundheit, zu dem es schon im Herbst 2018 einen Abschlussbericht geben sollte. Diese Abschlussberichte sind weder öffentlich kommuniziert, noch einsehbar. Unterschiedliche Ansichten von betroffenen Ministerien sollen ein Grund dafür sein. Das darf aber nicht der Grund sein, evidenzbasierten Weiterentwicklungen im Bereich der Schulgesundheit aufzuhalten.
(1) - http://suche.vorarlberg.at/vlr/vlr_gov.nsf/0/5D8051ACD49E050DC12583D7004FD949/$FILE/29.01.486.pdf
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wann wurde - wie im Budgetbericht 2018/19 angekündigt - ein "Spending Review" zum Schularztwesen umgesetzt?
2. Wurde dieses "Spending Review" veröffentlicht?
a. Wenn ja, wo kann man dieses einsehen?
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, durch wen wurde die Veröffentlichung, mit welchen Argumenten zurückgehalten?
d. Wenn nein, kann dieses als Anhang zu dieser Anfragebeantwortung bereitgestellt werden?
3. Welche wesentlichen Erkenntnisse ergeben sich aus dem "Spending Review" für das Schularztwesen aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen?
4. Wie wird sichergestellt, dass Empfehlungen solcher "Spending Reviews" auch umgesetzt werden?