5746/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.03.2021
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Markus Koza und Meri Disoski, Freundinnen und Freunde,
an den Bundesminister für Arbeit

betreffend Verdacht auf Schwarzarbeit und Sozialbetrug bei Hygiene Austria LP

BEGRÜNDUNG

Eine Hausdurchsuchung der Finanzpolizei bei der Hygiene Austria LP Anfang März 2021 führte zu einer umfassenden medialen Berichterstattung über schwerwiegende Missstände in besagtem Unternehmen. Der Betrieb, ein Zusammenschluss von Lenzing AG und Palmers Textil AG, wurde vor fast genau einem Jahr gegründet, um die FFP2-Maskenproduktion nach Österreich zu verlagern. Nun sieht sich die Hygiene Austria LP mit schweren Vorwürfen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. So sollen Arbeitnehmer*innen ohne Sozialversicherungs- bzw. Unfallschutz im Betrieb gearbeitet haben, es soll eigens vorgesehenes Personal gegeben haben, das die illegale Beschäftigung angeleitet hat, ein Arbeitsunfall soll nicht normgerecht gemeldet worden sein.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.) Hygiene Austria LP wurde von Lenzing AG und Palmers Textil AG zur FFP2- Masken-Produktion gegründet.

a.    Wie viele Mitarbeiter*innen sind/waren bei der Hygiene Austria LP seit ihrer Gründung sozialversicherungsrechtlich angemeldet?

b.    In welchem Ausmaß sind Arbeitnehmer*innen bei der Hygiene Austria LP beschäftigt?

c.     Liegt der Beschäftigung bei der Hygiene Austria ein Kollektivvertrag zu Grunde?

i.    Wenn ja, welcher?

d.    Wie viele der bei der Hygiene Austria LP beschäftigten Personen sind über Leiharbeitsfirmen angestellt und wie viele über die Hygiene Austria direkt?

e.    Wie viele Arbeitnehmer*innen bei der Hygiene Austria LP arbeiten oder arbeiteten seit ihrer Gründung ohne Unfall- bzw. Sozialversicherungsschutz?

i. Haben/Hatten Arbeitnehmer*innen, die ohne Unfall- und

Sozialversicherungsschutz bei der Hygiene Austria LP arbeiten oder arbeiteten, Kenntnis davon?

f.      Welche (Kontroll-) Behörden waren seit der Gründung von Hygiene Austria vor Ort?

g.    Was konnten diese Behörden feststellen?

i.     Gibt es etwaige Berichte über die Arbeitsumstände bei der Hygiene Austria LP?

ii.    Wenn ja, welche?

h.    Welche Übertretungen des LSD-BG in Bezug auf die Hygiene Austria LP haben seit der Gründung bis jetzt stattgefunden?

i. Wie wurden diese Übertretungen sanktioniert?

2.    ) „Steady Gobal Partner“, „AD Job Assist“, „First Staff“ und „Ante Portas“ sind laut Medienberichten die Leiharbeitsfirmen, die von der Hygiene Austria LP beauftragt wurden.

a.    Wann wurden diese Unternehmen gegründet?

b.    Welche Adresse wird jeweils als Firmensitz angegeben?

c.     Wer sind die Geschäftsführer*innen?

d.    Waren diese Unternehmen immer schon im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung bzw. Güterbeförderung tätig?

e.    Wie viele Mitarbeiter*innen sind bei den aufgezählten Leihfirmen jeweils sozialversicherungsrechtlich angemeldet?

i.     In welchem Ausmaß sind diese Arbeitnehmer*innen beschäftigt?

ii.    Waren diese Arbeitnehmer*innen die gesamte Zeit ihres Arbeitsverhältnisses mit der jeweiligen Leiharbeitsfirma unfall- und sozialversichert?

iii.   Laut einem Standard-Artikel von 6. März 2021 wurde ein schwerer Arbeitsunfall bei der Hygiene Austria LP den Behörden als Haushaltsunfall gemeldet. Geschah dies, weil die Person, der der Unfall passierte, nicht Unfall- bzw. sozialversichert war?

f.      Liegt der Beschäftigung bei diesen Leiharbeitsfirmen ein Kollektivvertrag zu Grunde?

i. Wenn ja, welcher?

g.    Gibt es neben „Steady Gobal Partner“, „AD Job Assist“, „First Staff“ und „Ante Portas“ weitere Leiharbeitsfirmen, die von der Hygiene Austria LP beauftragt wurden?

i. Wenn ja, welche?

h.    Bezogen diese Leiharbeitsfirmen Kurzarbeitsbeihilfe während ihrer Zusammenarbeit mit Hygiene Austria LP?

i.    Wenn ja, wie viele der Leiharbeitsfirmen, die von der Hygiene Austria LP beauftragt wurden?

ii.    Wenn ja, wieviel Kurzarbeitsbeihilfe pro Unternehmen?

iii.   Wenn ja, ging die Kurzarbeitsförderung auch mit einer tatsächlichen Reduktion der Arbeitszeit einher?

1. Wenn ja, in welchem Ausmaß?

iv.     Entstand der Republik Österreich aufgrund dieser rechtswidrigen Praxis {Sozialbetrug) ein finanzieller Schaden?

1. Wenn ja, wie hoch?