5758/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend rechtmäßige Abschiebungen nach Georgien

 

Ende Jänner sorgte eine rechtmäßige Abschiebung zweier Familien nach Armenien bzw. Georgien für mediale Aufmerksamkeit. Auch innerhalb der schwarz-grünen Koalition gab es heftige Kritik und einen verbalen Schlagabtausch zwischen den Koalitionspartnern. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) nahm daraufhin umfangreich zum Fall der georgischen Familie Stellung.

 

Unter anderem wurde bekannt, dass die Familie insgesamt sechs Asylanträge gestellt hatte. Demnach seien wiederholt gleichlautende Asylvorbringen und die Integration sowohl vom BFA als auch vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und gewürdigt worden. Eine Verletzung des Kindeswohl wurde zudem nicht ersichtlich, wie das Bundesverwaltungsgericht bestätigte. Bemerkenswert erscheint auch die Tatsache, dass die Familie bereits sechs Abschiebeversuche aus verschiedenen Gründen vereiteln konnte und eine freiwillige Ausreise nicht genutzt worden sei.

 

Der Verwaltungsgerichtshof habe den letzten Antrag zurückgewiesen und festgehalten, dass sich die Familie schon so lange illegal in Österreich aufgehalten habe. Dazu kam es demnach zu einem wesentlichen Teil aufgrund einer beharrlichen Nichtbeachtung fremdenrechtlicher Bestimmungen und wiederholter unbegründeter bzw. unzulässiger Antragsstellungen. Das humanitäre Bleiberecht werde auch ohne Stellung eines demensprechenden Antrages berücksichtigt, was auch im konkreten Fall erfolgte.

(Quelle: https://www.krone.at/2330112)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde die Familie in diesem konkreten Fall erstmals über die geplante zwangsweise Außerlandesbringung informiert?

2.    Kooperierte die Familie in der Vorbereitung dieser zwangsweisen Außerlandesbringung?

3.    Aus welchen verschiedenen Gründe wurden jeweils die sechs Abschiebeversuche durch die Familie in diesem konkreten Fall vereitelt?

4.    Wann fanden die durch die Familie vereitelten sechs Abschiebeversuche in diesem konkreten Fall jeweils statt?

5.    Welche Kosten (Transporte, Polizeieinsatz, Stornierungen, usw.) sind durch die sechs vereitelten Abschiebeversuche durch die Familie in diesem konkreten Fall entstanden?