5759/J XXVII. GP

Eingelangt am 11.03.2021
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend vereitelte Abschiebeversuche

 

Ende Jänner sorgte eine rechtmäßige Abschiebung zweier Familien nach Armenien bzw. Georgien für mediale Aufmerksamkeit. In einer Stellungnahme des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kam hervor, dass im Fall der georgischen Familie insgesamt sechs Abschiebeversuche aus verschiedenen Gründen vereitelt werden konnten. Es stellt sich nun die Frage, wie oft es betroffenen Personen gelingt, bereits geplante und organisierte Abschiebungen zu verhindern und aus welchen Gründen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Abschiebeversuche gab es insgesamt jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Bundesländern und Herkunftsland – die durch die Betroffenen vereitelt werden konnten?

2.    Was sind allgemein wiederkehrende Gründe, die eine Abschiebung durch die Betroffenen vereiteln kann?

3.    Welche Kosten (Transporte, Polizeieinsatz, Stornierungen, usw.) sind insgesamt jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 aufgrund von vereitelten Abschiebeversuchen entstanden?

4.    Wie oft kam es im Zuge von Abschiebeversuchen, welche durch die Betroffenen vereitelt wurden, jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 – gegliedert nach Straftatbestand – zu Straftaten?

5.    Wie oft kam es im Zuge von Abschiebeversuchen, welche durch die Betroffenen vereitelt wurden, jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020 zu verletzten Polizeibeamten?

6.    Wie oft konnten Personen jeweils in den Jahren 2018, 2019 und 2020, die abgeschoben hätten werden sollen, anschließend nicht mehr angetroffen oder gefunden werden?

7.    Wie viele Personen halten sich aktuell in Österreich auf, bei denen bereits ein- oder mehrmals ein Abschiebeversuch vereitelt wurde?

8.    Welchen Aufenthaltsstatus haben diese Personen?