5762/J XXVII. GP
Eingelangt am 11.03.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Ries
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend die Gratis-CoV-Selbsttests
Seit 1. März 2021 werden österreichweit in Apotheken Gratis-CoV-Selbsttests verteilt. Prinzipiell stehen jedem Bürger pro Monat fünf dieser Selbsttests zu. Bereits jetzt wird Kritik laut, dass gewisse Personengruppen von den Gratis-Selbsttests ausgeschlossen werden. Personen, welche die elektronische Gesundheitsakte (ELGA) nicht nutzen oder aus dieser herausoptiert haben sowie all jene, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgenommen sind, sollen die Kosten für die Tests selbst tragen.
https://www.derstandard.at/story/2000124552737/gratistests-in-apotheken-sorgen-fuer-warteschlangen-und-manchen-aerger
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1) Wie viele Gratis-CoV-Selbsttests stehen nach dem Verbrauch des Erstkontingents zur Verfügung?
2) Wodurch werden die Gratis-Selbsttests finanziert?
3) Welche Rolle spielt die Art der Versicherung beim Zugang zu den Gratis-Tests? Mit welcher Begründung?
4) Ist eine Rückerstattung der Kosten für die, von den Gratis-Tests ausgenommenen Personengruppen vorgesehen?
5) Führt die Abmeldung von ELGA zu einer Kostenreduktion oder Verteuerung je Versicherten für die Träger der Sozialversicherungsanstalten?
6) Führt die Abmeldung von ELGA zu einer Reduktion von Leistungen an den Versicherten?
7) Wenn ja, welche Leistungen können von ELGA abgemeldete Personen nicht, im Gegensatz zu Versicherten die ELGA nutzen, in Anspruch nehmen und falls dies zutrifft aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung?