5783/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit betreffend Budget Kreativ- und


Medialeistungen

 

Die Regierung hat am 02.11.2020 über die BBG Rahmenverträge über 180 Millionen Euro für vier Jahre für Mediaagenturleistungen Bund  (Geschäftszahl 5202.03733) sowie 30 Millionen Euro für vier Jahre für Kreativagenturleistungen Bund (GZ:  5202.03685) ausgeschrieben. Das bedeutet: Die Regierung möchte von Mitte 2021 bis 2024 insgesamt 52,5 Millionen Euro an Steuergeld pro Jahr für Werbung, insbesondere für Mediaschaltungen, sowie Agenturleistungen ausgeben. Das sind über 1 Millionen Euro pro Woche – und damit ist die Regierung einer der größten Werbekunden des Landes. Es lässt sich nicht nachvollziehen, weshalb es diese Summen braucht, um die Bevölkerung über die eigene Arbeit zu informieren – zusätzlich zu den bis zu vier Pressekonferenzen täglich, die ebenfalls live übertragen werden. Das Problem ist überdies, dass die Regierung weder transparente Kriterien angibt, nach denen die Mittel verteilt werden, noch sinnvolle, festgeschriebene Kommunikationsziele der Regierung existieren, nach denen man die umgesetzten Kampagnen evaluieren könnte. Vor allem aber wird mit den ausgeschriebenen Etats für "Leadagenturen" ein Konstrukt geschaffen, das sich jeder parlamentarischen Kontrolle entzieht. Subauftragnehmer_innen der Leadagenturen für den 30 Mio-Kreativ-Etat sowie für den 180 Mio-Media-Etat und deren Leistungen sind vom Interpellationsrecht nicht erfasst. Somit werden u.a. potentiellen Scheingeschäften Tür und Tor geöffnet. 

Die beiden Rahmenverträge über die insgesamt 210 Millionen Euro scheinen jedoch erst eine budgetäre Konsequenz auszulösen, wenn die Summen abgerufen werden - in den für PR und Werbung relevanten Detailbudgets der Ministerien finden sich diese Summen jedenfalls nicht wieder. Es ist unklar, wie das Geld budgetiert wird, aktuell sowie für die Jahre bis 2024.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie hoch ist die Summe, die Ihr Ministerium für Kreativleistungen und Medialeistungen für das Jahr 2021 budgetiert hat?

a.    Aus welchem Budget werden diese finanziert?

2.    Wie hoch ist die Summe, die Ihr Ministerium im Jahr 2021 von der über die BBG laufenden Ausschreibungen potenziell abrufen kann?

a.    Durch wen wird die für Ihr Ministerium mögliche abrufbare Summe festgelegt?

b.    Muss das Abrufen des Geldes aus diesen Ausschreibungen in irgendeine Form beantragt oder angefragt werden?

                                      i.Wenn ja, bei wem?

                                    ii.Wenn ja, wer genehmigt diese oder lehnt sie ab?

                                   iii.Wie sieht der genaue Prozess in einzelnen Schritten aus?

3.    Wie hoch ist die Summe, die Ihr Ministerium im Jahr 2021 von der über die BBG laufenden Ausschreibungen abzurufen plant?

a.    In welchem Budget findet sich diese?

b.    Bitte um genaue Auflistung der Posten.

c.    Wurde diese Summe bereits abgerufen?

                                      i.Wenn ja, wann?

                                    ii.Wenn nein, warum nicht?

                                   iii.Wenn nein, wann ist die Auszahlung geplant?