5791/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit betreffend Frauenpolitische Arbeitsmarktmaßnahmen bei der Investition der EU-Corona-Hilfsgelder durch Österreich

 

Frauen als (potenzielle) Verliererinnen der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie führt zur schwersten Wirtschaftskrise seit dem 2. Weltkrieg. Zugleich arbeiten Frauen sehr häufig in Teilzeit. Laut Statistik Austria arbeiteten im Jahr 2019 47,7% der erwerbstätigen Frauen Teilzeit, aber nur rund 10% der erwerbstätigen Männer. Es ist zu vermuten, dass es vor allem Teilzeitarbeitende sind, die ihren Job verlieren oder diesen selbst (zB wegen zusätzlicher Sorgearbeit und Home Schooling) kündigen. Denn: rund 70 % der 30-44 jährigen Frauen arbeiten nur deshalb Teilzeit, weil sie sich um Kinder oder Angehörige kümmern müssen. Das zeigt sich auch während der Corona-Pandemie: wie Studien der WU, der Bertelsmann-Stiftung, der Uni Graz, der Hans-Böckler-Stiftung und eine Umfrage des Arbeitsportals StepStone zeigen, übernehmen Frauen die durch Lockdowns zusätzlich anfallende Sorge- und Hausarbeit. Arbeitslosigkeit und Stundenreduktion führen zu geringerem bzw. keinem Einkommen, geringeren Aufstiegschance sowie geringerer Pension, was wiederum zu einer erhöhten Abhängigkeit vom Partner führt.

Anhand der Zeitverwendungsstudie von 2008/09 aus Österreich zeigt sich, dass jährlich neun Milliarden Stunden an unbezahlter Arbeit (Pflege von Kindern und Angehörigen, Hausarbeit) verrichtet wird. Die Bezahlung dieser Arbeitsstunden in verwandten Branchen würde einen Verdienst von 100 bis 105 Milliarden Euro bringen. 2008/09 waren dies zwischen 27 und 35 Prozent des BIPs.

 

Die EU Corona-Hilfen

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments im Dezember 2020 hat der Rat die Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) der EU für die Jahre 2021 bis 2027 angenommen. Dieser sieht einen Haushalt von 1074,3 Mrd. EUR vor. Zusätzlich wurde auch das Covid-19 Wiederaufbau-Instrument "Next Generation EU" in der Höhe von 750 Mrd EUR beschlossen.

Next Generation EU besteht zu einem großen Teil aus dem Instrument der der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RFF). Den Mitgliedstaaten stehen 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Österreich stehen im Rahmen dieses Programms rund 3 Mrd. EUR an Zuschüssen zur Verfügung.

Ziel dieses Programms ist es, die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abzufedern und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum, eben auch durch neue Intitativen im Bereich der Geschlechter-Chancengerechtigkeit, zu setzen. Deshalb sollte darauf geachtet werden, dass möglichst nicht bereits budgetierte Projekte herangezogen werden. Der Sinn dieses EU-Instruments ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch neue Impulse und nicht die Umschichtung des Budgets.

 

Umsetzungspläne der österreichischen Regierung

Die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität erfolgt aufgrund der spezifischen Beschaffenheit dieses Instruments durch den Bund. Die Bundesregierung plant, bis 30. April 2021 einen Aufbau- und Resilienzplan (ARP) vorzulegen und an die Europäische Kommission zu übermitteln. Dieser müssen ein kohärentes Paket von Reformen und öffentlichen Investitionsprojekten enthalten, wobei mindestens 20 % der Ausgaben dem digitalen Wandel sowie 37% grünen Investitionen und Reformen zugutekommen sollen. Laut Website der Europäischen Kommission ist außerdem eins von sechs Kernelementen dieses Konjunkturpakets der "Schutz der Artenvielfalt und die Gleichstellung der Geschlechter." Quelle: https://ec.europa.eu/info/strategy/recovery-plan-europe_de

Der Bundesminister für Finanzen ist in enger Abstimmung mit der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für die Erstellung des Programms zuständig. Die Koordination und Einbindung aller relevanten österreichischen Stellen erfolgt über die Bundesministerin für EU und Verfassung (Ministerratsvortrag vom 24.2.2021).

 

Gender Budgeting in der Österreichischen Verfassung

Die österreichische Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 11. Juli 2000 dazu bekannt, die Gender Mainstreaming Strategie auf nationaler Ebene umzusetzen. Gender Mainstreaming betrifft die politischen Konzepte im Allgemeinen und zielt darauf ab, dass bei der Planung politischer Strategien die Besonderheiten, Interessen und Wertvorstellungen beider Geschlechter berücksichtigt werden. Bei jedem politischen Ansatz ist zu hinterfragen, welche Auswirkungen die geplante Politik auf die Erreichung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern hat.

Gender Budgeting ist das finanzpolitische Instrument der Gender-Mainstreaming-Strategie. Ziel ist eine gerechte Verteilung der finanziellen Mittel zwischen den Geschlechtern. Das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Haushaltsführung ist für Bund, Länder und Gemeinden seit 1. Jänner 2009 in der Österreichischen Bundesverfassung verankert (Artikel 13 Absatz 3 B-VG). Seit 2013 wird dem Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der wirkungsorientierten Haushaltsführung des Bundes (Artikel 51 Absatz 8 B-VG) ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

(Quelle https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/frauen-und-gleichstellung/gender-mainstreaming-und-budgeting.html)

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    In welcher Form, welchem Umfang und zu welchen Themenbereichen ist der Bundesminister für Arbeit in die Erstellung des österreichischen Aufbau- und Resilienzplans (ARP) einbezogen?

2.    Welche frauenpolitisch relevanten Ziele verfolgt der Bundesminister in diesem Zusammenhang?

a.    Insbesondere, um die Erwerbstätigkeit von Frauen im "ländlicheren" Raum ( = alles, was nicht Landeshauptstadt ist) zu fördern bzw zu erleichtern?

3.    Die Fazilität wird Reformen und öffentliche Investitionen unterstützen, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu bewältigen und umfasst dabei sechs Säulen: Grüner Übergang; digitaler Übergang; intelligentes, nachhaltiges und grünes Wachstum; soziale und territoriale Kohäsion; Resilienz in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Soziales, Institutionen; Maßnahmen für die nächste Generation. In welchen Bereichen ist seitens des Bundesministerin für Arbeit geplant, Mittel für frauenpolitische Arbeitsmarktmaßnahmen zu setzen?

4.    Für welche frauenpolitischen Projekte bzw. Maßnahmen sollen bzw. werden die Mittel aus dem nationalen Programm zu RFF genutzt werden (Bitte nach Namen des Projekts bzw. der Maßnahme und Höhe der Mittel differenzieren)? Insbesondere:

a.    um eine Schlechterstellung und Verdrängung der Frauen am bzw. vom Arbeitsmarkt zu verhindern und so die Wirtschaftsleistung Österreichs zu vergrößern bzw dieselbe vor einer Verschlechterung zu bewahren?

b.    um zu erreichen, dass mehr Frauen Vollzeit arbeiten?

c.    für sogenannte Leuchtturmprojekte,

                                      i.die sich im Regierungsprogramm befinden?

                                    ii.die sich nicht im Regierungsprogramm befinden?

5.    Wird der Teil der 3 Milliarden Euro EU-Corona-Hilfsgelder, der für (direkt oder indirekt) arbeitsmarktpolitische Maßnahmen verwendet werden wird, einem Gender Mainstreaming bzw. Gender Budgeting unterworfen?

a.    Wenn ja, wie umfassend wird diese Untersuchung vonstatten gehen - wer macht sie in welchem Detail und über welchen Zeitraum?

b.    Wenn nein, warum nicht? 

6.    Wie viel Prozent des nationalen Programm zu RFF werden für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen aufgewendet werden?

a.    Und wie viel davon (bitte in relativen sowie absoluten Zahlen angeben) soll davon verwendet werden, um eine Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sicherzustellen?

7.    Einbindung der Bundesländer:

a.    Wurde bei den Bundesländern nachgefragt, wo frauenpolitischer Handlungsbedarf besteht und wie dieser sich am besten im nationalen Programm zu RFF niederschlagen kann?

b.    Wenn ja:

                                      i.Wann und wie fand diese Einbindung statt?

                                    ii.Wurden bereits Forderungen vonseiten der Bundesländer bekanntgegeben? Wenn ja, welche?

8.    Öffentliche Konsultation in Bezug auf frauenpolitische Ausgestaltung des nationalen Programms zu RFF :

a.    Wie sieht Zeitplan und Ausgestaltung der öffentlichen Konsultation aus?

b.    Welche Stakeholder sind bei der Erstellung des nationalen Umsetzungsplanes eingebunden?

                                      i.Welche Sozialpartner_innen und sonstigen Interessenvertreter_innen wurden eingebunden, die sich speziell für die Interessen von Frauen einsetzen ?

                                    ii.Welche Unternehmensvertreter_innen wurden eingebunden, die sich speziell für die Interessen von Frauen einsetzen?

                                   iii.Welche Expert_innen aus der Wissenschaft wurden eingebunden, die sich speziell für die Interessen von Frauen einsetzen?

                                   iv.Welche NGOs wurden eingebunden, die sich speziell für die Interessen von Frauen einsetzen?

                                    v.Welche sonstigen Vertreter_innen wurden eingebunden, die sich speziell für die Interessen von Frauen einsetzen?

                                   vi.Ist eine breite Einbindung der Öffentlichkeit geplant?

1.    Wenn ja, wie und wann?

2.    Wenn nein, warum nicht?

                                  vii.Wann und wie wurden die oben genannten Stakeholder eingebunden? Differenzieren Sie bitte nach Gruppen und Formaten.

c.    Wann und wie wurden die oben genannten Stakeholder eingebunden? (differenzieren Sie nach Gruppen und Formaten)

d.    Welche Leuchtturmprojekte wurden bisher im Rahmen des Konsultationsverfahrens identifiziert?

                                      i.Wie viele dieser Projekte befinden sich bereits im Regierungsprogramm?

                                    ii.Wie viele dieser Projekte befinden sich nicht im Regierungsprogramm?

9.    In der gemeinsamen Pressekonferenz von Ihnen und Bundesministerin Raab wurde verkündet, dass dem Frauenprogramm des AMS heuer 60,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das entspricht einem Anstieg von rund 10% im Gegensatz zum letzten Jahr (55 Millionen Euro).

a.    In welche Projekte soll das zusätzliche Geld investiert werden? (bitte differenzieren Sie nach Bundesland, Branche, Maßnahme und Organisation).

b.    In welche sonstigen frauenpolitischen Arbeitsmarktmaßnahmen soll dieses zusätzliche Geld investiert werden?

c.    Nach welchen Kriterien wird das zusätzliche Budget an die Bundesländer verteilt und wie viel sollen die einzelnen Bundesländer davon erhalten?

                                      i.Sind die Bundesländer bei der Verteilung des zusätzlichen Geldes eingebunden?

1.    Wenn ja, bitte listen sie auf wie, wo, wann und in welchem Ausmaß die Bundesländer involviert sein werden bzw waren.

d.    In welche Branchen soll das zusätzliche Geld investiert werden?