58/J XXVII. GP

Eingelangt am 13.11.2019
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Erwin Angerer, Mag. Christian Ragger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Anrechnung Pflegegeld auf die Mindestsicherung im Bundesland Kärnten

Seit 2017 gibt sich die zuständige SPÖ-Landesrätin in Sachen Anrechnung Pflegegeld auf die Mindestsicherung im Bundesland Kärnten uneinsichtig. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung getroffen:

FPÖ-Darmann zu Pflegegeld: OGH-Ohrfeige für Landeshauptmann-Stellvertreterin Prettner

Prettner sollte seit über 2 Jahren Armutsfalle für Mütter behinderter Kinder beseitigen und tut es nicht – Anwaltschaften dem Landtag zuordnen

Klagenfurt (OTS) - „Das ist eine schallende Ohrfeige für SPÖ-LHStv. Beate Prettner, die man nur noch als Un-Sozialreferentin bezeichnen kann“. So kommentiert FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH). Das Höchstgericht stellt fest, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet und somit auch nicht bei Förderungen gegengerechnet werden darf. Die Kärntner Sozialabteilung tut das aber und lockt damit vor allem alleinstehende Mütter von behinderten Kindern in die Armutsfalle, zeigt Darmann auf.

Die betroffenen Mütter können wegen der umfassenden Aufsichtspflichten für das Kind keiner Arbeit nachgehen. Sie benötigen daher Mindestsicherung. Diese wird ihnen verweigert oder massiv gekürzt, weil das Pflegegeld angerechnet wird.

Darmann erinnert daran, dass er als damaliges Mitglied der Landesregierung Prettner in einer Sitzung am 2. Mai 2017 (!!) ermahnt hat, dass diese unsoziale Praxis der Sozialabteilung sofort korrigiert werden muss. „Prettner hat damals eine entsprechende Änderung des Mindestsicherungsgesetzes versprochen, bis heute, 30 Monate später, ist nichts passiert“, kritisiert Darmann. Auch im Mindestsicherungsbeirat habe die FPÖ die Beseitigung dieses Missstandes gefordert. Dies wurde von der SPÖ blockiert.

„Statt Armut zu bekämpfen, schafft Prettner durch ihre Untätigkeit selbst Armut“, rügt Darmann. Er weist auch darauf hin, dass die Behinderten-Anwaltschaft diesen Missstand in ihrem letzten Bericht aufgezeigt hat. Doch dieser Bericht liegt nun schon mehr als zwei Jahre zurück. „Ein neuer Bericht, in dem diese unsoziale Vorgangsweise wohl neuerlich angeprangert wird, wäre längst fällig.“ Darmann vermutet, dass Prettner diesen Bericht hinauszögert.

„Es wäre daher dringend notwendig, dass alle Anwaltschaften (Pflege, Jugend, Behinderte, Patienten) dem Landtag zugeordnet werden und nicht mehr der politischen Referentin, deren Arbeit sie kontrollieren, unterstellt sind“, betont der FPÖ-Chef. „Bei der unerlaubten Anrechnung des Pflegegeldes sieht man auch, wie Prettner mit der Kritik einer Anwaltschaft umgeht. Sie ignoriert die Kritik einfach. Wären die Anwaltschaften wie der Landesrechnungshof dem Landtag unterstellt, wäre das nicht mehr möglich.“

Die jetzige Praxis des Landes, Pflegegeld als Einkommen zu werten, sei nicht nur menschlich abzulehnen, sondern sie mache auch wirtschaftlich keinen Sinn. „Es ist in jedem Fall besser, die familiäre Betreuung finanziell zu unterstützen, als Familien dazu zu zwingen, ihre Kinder in eine stationäre Betreuung zu geben, die für das Land viel teurer ist“, stellt Darmann abschließend fest.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz die folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Ist Ihnen als zuständige Bundesministerin die bisherige „Rechtspraxis“ in Sachen Anrechnung des Pflegegeldes auf die Mindestsicherung durch die zuständige SPÖ-Landesrätin und Landeshauptmannstellvertreterin Beate Prettner im Bundesland Kärnten bekannt?

2)    Wie beurteilen Sie es, dass aufgrund dieser Praxis vor allem alleinerziehende Mütter schwer behinderter Kinder in die Armutsfalle gedrängt werden?

3)    Ist Ihnen bekannt, um wie viele Fälle es sich in Kärnten handelt, die durch die bisherige Rechtspraxis keine Mindestsicherung erhalten haben?

4)    Ist Ihnen eine solche „Rechtspraxis“ aus anderen Bundesländern bekannt?

5)    Wie bewerten Sie diese „Rechtspraxis“ als zuständige Bundesministerin für die Mindestsicherung, das Behindertenwesen und die Pflege aus rechtlicher und sozialpolitischer Sicht?

6)    Wäre eine solche laut OGH rechtswidrige Vorgangsweise des Bundeslandes Kärnten unter dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 des Bundes aus Ihrer Sicht in Zukunft überhaupt möglich?

7)    Wird das BMASGK im Zuge der Rechtsaufsicht darauf achten, dass in den Bundesländern auf der Grundlage der Landes-Ausführungsgesetze zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019 eine solche „Rechtspraxis“ wie in Kärnten, nicht mehr stattfinden kann?

8)    Welche Möglichkeiten haben die Betroffenen aus Sicht des BMASGK, die nicht zugestandene Mindestsicherung rückwirkend noch zu erhalten?