5800/J XXVII. GP

Eingelangt am 16.03.2021
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ANFRAGE

 

des Abg. Peter Wurm, Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Rücknahme von falschen FFP2 Masken

 

Laut einem Bericht des ORF-Konsumentenmagazins "help", haben im Skandal um die Umetikettierung von chinesischen FFP2-Masken bei der Hygiene Austria, Palmers und Hygiene Austria die Rücknahme von Masken verweigert. Eine Kundin habe für ihren kranken Sohn um mehr als 500 Euro Hygiene Austria-Masken bei Palmers-Filialen gekauft. Als sie die Masken bei Palmers zurückgeben wollte, sei dies abgelehnt worden. Das Unternehmen müsse aber das Geld laut einer AK-Expertin zurückerstatten. Lenzing hat mittlerweile seine Manager im Zuge des Skandals aus der Geschäftsführung zurückgezogen.

 

„In der Palmers-Filiale sei die Rücknahme der Masken mit Verweis auf das bereits abgelaufene 30-tägige Umtauschrecht abgelehnt worden. Mit dem Umtauschrecht habe das aber gar nichts zu tun, erklärt Gabriele Zgubic, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Wien, im ORF-Konsumentenmagazin im Ö1-Radio, "help", am Samstag. Konsumenten haben Recht auf Gewährleistung: Sie regelt die Haftung des Händlers für etwaige Produktmängel, die beim Kauf bereits vorhanden waren.“

 

"Wir sehen hier, dass da Gewährleistungsansprüche bestehen, weil die Herkunftskennzeichnung "made in Austria" eine wesentliche Produkteigenschaft ist, weil genau das wollte die Konsumentin auch, das war ihr wichtig. Und wenn diese wesentliche Produkteigenschaft nicht erfüllt ist, liegt ein Mangel vor und da hat man dann eben die Rechte - in diesem Fall im Wesentlichen zuerst einmal einen Austausch, also Recht auf Austausch, wenn das nicht möglich ist, Rückabwicklung des Vertrages, also Geld zurück", sagte Zgubic. Dies gelte auch für Kunden, die direkt über den Hygiene-Austria-Webshop gekauft haben. Auch sie haben laut Konsumentenschützern das Recht, ihr Geld zurückzubekommen, egal wie lange der Kauf zurückliegt. Um die Gewährleistung geltend zu machen, wird die Rechnung benötigt. Ob die Masken noch original verpackt sind, oder ob sie verwendet wurden, spiele keine Rolle, so Arbeiterkammer-Juristin Zgubic. Im Rahmen einer Sammelintervention will die Arbeiterkammer nun bei Palmers und Hygiene Austria eine Lösung für die Kunden erwirken. Wenn diese erfolglos bleibe, werde man den Weg zu Gericht gehen.“

 

„Für FPÖ-Chef Norbert Hofer ist diese Vorgangsweise von Palmers "indiskutabel" und ein "Sittenbild der Geschäftemacherei im Umfeld der Mächtigen in diesem Land". Er richtet sich an Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP): "Der Bundeskanzler, zu dessen Team die Verantwortlichen der beiden Unternehmen familiäre Beziehungen unterhält, muss hier ein Machtwort sprechen." Um bis zu fünf Euro pro Stück habe "Hygiene Austria" die Masken in ihren eigenen Online-Shops und Palmers-Filialen verkauft. "Es ist wirklich letztklassig, dass diese Masken nun nicht zurückgenommen werden. Diese Firmenpolitik muss ein Ende haben", so der FPÖ-Chef.“

„Nach Durchsuchungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) auf Verdacht der organisierten Schwarzarbeit sowie schweren gewerbsmäßigen Betrugs hatte Hygiene Austria eingeräumt, einen Teil seiner FFP2-Masken in China zugekauft zu haben. Die Vorwürfe Schwarzarbeit und Betrug wies man aber zurück. Die chinesischen Masken sollen von einer Schweizer und einer ungarischen Firma EU-zertifiziert, bei Hygiene Austria umetikettiert und mit dem Vermerk "Made in Austria" verkauft worden sein.“

 

https://www.vol.at/help-palmers-nimmt-hygiene-austria-masken-nicht-zurueck/6926420

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Ist Ihnen die Causa „Hygiene Austria“ insgesamt bekannt?

2.    Wie bewerten Sie als Konsumentenschutzminister die „Umetikettierung“ der FFP2 Masken im Hinblick auf den Verbraucherschutz?

3.    Welche Maßnahmen werden Sie als Konsumentenschutzminister setzen, um Verbraucher, die „Hygiene Austria“-FFP2-Masken erworben bzw. benützt haben, schadlos zu halten?

4.    Wird das Konsumentenschutzministerium gemeinsam mit dem VKI eine Musterklage gegen „Hygiene Austria“ bzw. Palmers und/oder Lenzing einbringen, um Verbraucher, die hier Schaden erlitten haben, zu vertreten und deren Ansprüche geltend zu machen?

5.    Wenn ja, welche konkreten Schritte werden in diesem Zusammenhang durch das BMSGPK gesetzt werden?