5808/J XXVII. GP
Eingelangt am 16.03.2021
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend „Brasilianische“ CoV-Mutation nachgewiesen
Am 8.3.2021 berichtete der ORF Salzburg in seinem Online-Medium folgendes:
„„Brasilianische“ CoV-Mutation nachgewiesen
Die „brasilianische“ Coronavirus-Variante P.2 ist jetzt erstmals auch in Salzburg nachgewiesen worden. Der Verdacht bei einem Stadt-Salzburger habe sich bestätigt, informierte das Land Salzburg. Wegen der vielen Mutationsfälle werden jetzt die Quarantäneregeln verschärft.
Ende Februar hatte ein Vorscreening Hinweise auf die Virusmutation P.2 in Salzburg ergeben. Die Infektion des Mannes aus der Stadt Salzburg liegt allerdings schon etliche Wochen zurück. Beim ersten PCR-Test, bei dem das Virus festgestellt worden war, wurde die Mutation noch gar nicht entdeckt. Erst als sich der Infizierte gegen Ende der verordneten Quarantäne erneut testen ließ, sei die Mutante gefunden worden, sagte der Sprecher des Landes, Franz Wieser. Eine Komplettsequenzierung des Virusgenoms im Labor der AGES habe den Verdacht jetzt bestätigt.
Wo sich der Salzburger ansteckte, konnte nicht geklärt werden. „Er war weder im Urlaub noch sonst auswärts unterwegs“, so Wieser. Auf jeden Fall sei seine Absonderung verlängert worden, auch für seine Kontaktpersonen sei die Isolierung angeordnet worden. Daher seien auch keine weiteren Verdachtsfälle in diesem Zusammenhang aufgetreten.
Variante, die die Immunabwehr stark beeinträchtigen soll
Laut Wieser handelt es sich im vorliegenden Fall um eine dritte Variante der brasilianischen Mutation, bei der auch die Mutante mit der Bezeichnung E484K vorhanden ist. Und gerade diese stehe im Verdacht, die Immunabwehr des Körpers stark zu beeinträchtigen. Anzunehmen sei, dass die vorliegende Mutation deshalb erst jetzt entdeckt wurde, weil Anfang Februar das Mutationsscreening umgestellt worden sei: Bis dahin hätten drei bestimmte Komponenten gleichzeitig vorhanden sein müssen, um als brasilianische Mutation erkannt zu werden, danach habe man nach allen Komponenten einzeln gesucht. Und beim nun bestätigten Fall fehle die Mutante N501NY.
Vorsicht sei aber angebracht: „Auch nach einer durchgemachten Infektion gibt es bei dieser Variante die Möglichkeit, sich noch einmal anzustecken. Noch nicht ausreichend geklärt ist zudem, wie wirksam die verschiedenen Impfstoffe in Bezug auf diese Mutationen sind“, gab Hans Georg Mustafa vom Salzburger Labor medilab zu bedenken. In dem Labor war der Fall entdeckt worden.
Quarantänezeit generell auf 14 Tage verlängert
Deshalb werden jetzt die Quarantäneregeln verschärft: Bei einer Coronavirus-Infektion werden in Salzburg generell wieder 14 Tage Quarantäne verhängt. Der Grund dafür sei nicht nur das Auftreten der brasilianischen Virusvariante, sondern auch die hohe Verbreitung der ansteckenderen „britischen“ CoV-Mutation B.1.1.7 im Bundesland. Diese macht derzeit schon rund 80 Prozent der positiven CoV-Tests aus. Schon jetzt werden alle positiven Testergebnisse auf Mutationen voruntersucht.
Die 14-Tage-Frist sei eine Empfehlung des Gesundheitsministeriums, die auch in Salzburg umgesetzt werde, betonte das Büro von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) am Montag auf Anfrage. Bisher lag die Quarantänezeit bei zehn Tagen.
Freitesten mit negativem PCR-Test nach zehn Tagen möglich
Allerdings sei ein Freitesten vor Ablauf der 14-Tage-Quarantäne grundsätzlich möglich, ergänzte die Landessanitätsdirektion: Wer keine Krankheitssymptome hat und nach zehn Tagen einen negativen PCR-Test macht, bei dem könne die Quarantäne vorzeitig beendet werden. Die Letztentscheidung darüber habe aber in jedem Fall die jeweils zuständige Gesundheitsbehörde, sagte Landessanitätsdirektorin Petra Juhasz.
PCR-Tests für Kontaktpersonen nach fünf Tagen
Auch die Regeln für Kontaktpersonen von Infizierten würden geändert: Kontaktpersonen der Kategorie 1 werden ab sofort nach fünf Tagen einem PCR-Test unterzogen. Bei Mutationsverdacht wird auch bei Kontaktpersonen der Kategorie 2 nach fünf Tagen ein PCR-Test durchgeführt. Zudem sollen Angehörige von K1-Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, das Haus nur noch mit FFP2-Maske verlassen. Auch die Kontaktnachverfolgung des Landes Salzburg werde auf die Herausforderungen durch die vielen Mutationsfälle abgestimmt.“
https://salzburg.orf.at/stories/3093863/
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Welche Stellungnahme geben Sie und Ihr Ministerium hinsichtlich der Ausbreitung der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 ab?
2. Welche Daten zur Ausbreitung in den einzelnen Bundesländern dieser „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 liegen Ihnen und Ihrem Ministerium vor?
3. Welche Virologen oder Gesundheitsexperten haben dieses Virus in Salzburg festgestellt?
4. Geben diese Virologen und Gesundheitsexperten Einschätzungen hinsichtlich der Risiken der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 ab?
5. Wenn ja, welche Einschätzungen hinsichtlich der Risiken der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 in Hinblick auf die Ansteckungsgefahr, Folgeschäden und mögliche Immunschäden geben diese Virologen und Gesundheitsexperten ab?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie bewerten Sie im Zusammenhang mit der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 die speziellen Risiken in Hinblick auf die Ansteckungsgefahr, Folgeschäden und mögliche Immunschäden?
8. Welche Maßnahmen werden von Virologen bzw. Gesundheitsexperten zur Eindämmung der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 empfohlen?
9. Welche Maßnahmen ergreifen Sie und Ihr Ministerium zur Eindämmung der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2?
10. Wie bewerten Sie und Ihr Ministerium die Maßnahmen zur Eindämmung der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 der Stadt Salzburg?
11. Wie bewerten Sie und Ihr Ministerium die Maßnahmen zur Eindämmung der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 des Landes Salzburg?
12. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die in Salzburg angewandte Quarantänefrist von 14 Tagen im Zusammenhang mit SARS 2?
13. Ist in Salzburg die Quarantänefrist auf 14 Tagen aufgrund der „brasilianischen“ Mutation von SARS 2 angehoben worden?
14. Wenn ja, warum?
15. Wenn nein, warum nicht?