5829/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Schulpsychologie in der Corona-Krise
„Die Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Wiener AKH schlägt Alarm. Der Lockdown mache immer mehr Kinder krank. Die Stationen sind überfüllt“, titelte die Kleine Zeitung am 27. Jänner diesen Jahres.
Immer mehr Kinder und Jugendliche würden demnach an Essstörungen oder Depressionen leiden. Betroffen seien auch Menschen ohne Vorbelastungen und aus intakten Familien, die nun unter schweren Störungen leiden, zudem sei speziell bei jungen Menschen auch ein Anstieg bei Depressionen, Antriebslosigkeit und Erschöpfung - bis hin zu Suizidgedanken zu verzeichnen. Auch im Bereich der Acht- bis Zwölfjährigen sei ein deutlicher Anstieg depressiver Symptomatik registriert worden, wie Paul Plener, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, im Ö1-Morgenjournal berichtete.
Mit Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts sind Kinder und Jugendliche wieder zurück an den Schulen - mit mehr oder weniger psychisch belastenden Folgeerscheinungen aus den Schullockdowns und langen Distance-Learning-Phasen. Pädagoginnen und Pädagogen sind einmal mehr besonders gefordert, im Schulalltag und während des Unterrichts zusätzlich auch auf mögliche auffällige Verhaltensänderungen wie Traurigkeit, Desinteresse, Gereiztheit, Schlafstörungen, Wutausbrüche, Konzentrationsschwierigkeiten, Hyperaktivität oder Rückzug, zu achten, um gegebenenfalls frühzeitig helfen und gegensteuern zu können.
Erste Anlaufstelle für Hilfe und Unterstützung an den Schulen ist in diesen Fällen die Schulpsychologie. Der schulpsychologische Dienst, der Schülerinnen und Schülern aller Schularten, deren Eltern/Erziehungsberechtigten, Lehrenden und Schulleitungen zur Verfügung steht, ist laut Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz im Präsidialbereich der Bildungsdirektionen für Zwecke der pädagogisch-psychologischen Beratung sowie der Bereitstellung und Koordination der psychosozialen Unterstützung im Schulwesen eingerichtet (siehe §18 Abs. 7 BD-EG). Die organisatorische Verankerung erfolgt dabei gemäß der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Einvernehmen mit den Landesregierungen festgelegten Rahmenrichtlinien zur österreichweit einheitlichen Grundstruktur der Aufbauorganisation der Bildungsdirektion (siehe §22 Abs. 1 BD-EG) jeweils in Form einer eigenen Abteilung für „Schulpsychologie und Schulärztlicher Dienst“.
Zu den Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich Schulpsychologie zählen unter anderem psychologische Beratung und Behandlung, systemorientierte psychologische Unterstützung von Schulen wie auch Unterstützung von Schulen beim Krisenmanagement.
Unabhängig von einschlägigen berufsrechtlichen Bestimmungen und internen Vorgaben im Bereich der jeweiligen Bildungsdirektionen, sind im Hinblick auf die bundesweite Dokumentation und jährliche Berichtlegung an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung jedenfalls Daten zu statistischen Zwecken in den jeweiligen Aufgabenbereichen zu erfassen.
Angesichts der dramatischen Zunahme von psychischen Belastungen bei Kindern und Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern aber auch Lehrerinnen und Lehrer steht auch die Schulpsychologie aktuell vor großen Herausforderungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele ausgebildete Psychologinnen und Psychologen sind bundesweit im Bereich der Schulpsychologie (Abteilungen Schulpsychologie-Schulärztlicher Dienst) tätig? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern.
a. Welcher Betreuungsschlüssel (Schüler_innen pro Schulpsycholog_in) ergibt sich daraus? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern.
2. Wie viele Personen sind insgesamt im Bereich der Schulpsychologie (Abteilungen Schulpsychologie-Schulärztlicher Dienst) tätig? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern und Tätigkeitsbereichen.
3. Wie viele Lehrpersonen haben den psychologischen Dienst seit Beginn der Corona-Krise in Anspruch genommen? Bitte um Aufgliederung nach Bundesländern.
4. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben den psychologischen Dienst seit Beginn der Corona-Krise in Anspruch genommen? Bitte um Aufgliederung
a. nach Bundesländern
b. Geschlecht
c. aktuell besuchter Schulart und Schulstufe des Schülers / der Schülerin sowie
d. Vorstellungsgrund
5. Wie ist die Entwicklung dieser Zahlen im Vergleich zu vergangenen Berichtszeiträumen zu sehen? Gab es Anstiege zu verzeichnen? Wenn ja,
a. in welchem Ausmaß (nach Bundesländern)
b. in welchen Bereichen (Vorstellungsgrund)
c. und welchen Schulstufen?
6. In welcher Form und zu welchem Stichtag erfolgt die jährliche Berichtlegung über Unterstützungs- und Beratungsleistungen im Bereich der Schulpsychologie an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung?
7. Gibt es darüberhinaus auch aktuelle, laufende Berichterstattungen der Abteilungen Schulpsychologie-Schulärztlicher Dienst der jeweiligen Bildungsdirektionen an das Ministerium? Wenn ja,
a. an wen
b. in welcher Form und
c. welcher Frequenz?
d. Wenn nein, warum nicht?
8. In welchem Zeitrahmen und in welchem Umfang ist die im Regierungsprogramm vorgesehene bedarfsgerechte Aufstockung des psychosozialen Unterstützungspersonals vorgesehen?
a. Gibt es Zielwerte hinsichtlich des zukünftigen Betreuungsschlüssels (Schüler_innen pro Schulpsycholog_in)?
b. Wenn ja, welche?
c. Wenn nein, warum nicht?
9. Welche Maßnahmen sind insgesamt zur psychologischen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern als auch Lehrpersonen geplant?
10. Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden aufgrund der Pandemie angeboten, bereits umgesetzt resp. werden noch verbindlich umgesetzt?
11. Welche Maßnahmen werden resp. wurden diesbezüglich auf Bundesebene getroffen?
12. Welche Maßnahmen werden resp. wurden diesbezüglich auf Landesebene durch das Ministerium koordiniert?