583/J XXVII. GP
Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Silvan
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
betreffend möglicher Mehrkosten Aufgrund des Nichteinzuges der ÖGK in das Haus der sozialen Sicherheit
Kurz vor Weihnachten wurde das Haus der sozialen Sicherheit feierlich eröffnet. Das aus den 1970er Jahren stammende Gebäude des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger in Wien-Landstraße wurde generalsaniert und erweitert.
In das auch als "Haus der Sozialversicherung" bezeichnete Gebäude in der Wiener Kundmanngasse werden der neue Dachverband und die Pensionskasse der Sozialversicherungen einziehen. Da der Dachverband aber rund 100 Mitarbeiter weniger als der bisherige Hauptverband hat, sollen drei Geschoße des Hauses vermietet werden.
Die neue Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die angeblich 50%iger Eigentümer dieses neuen Hauses ist, hätte in dem neuen Gebäude zwar auch Platz, will aber auch zukünftig weiterhin im bisherigen Ausweichquartier des Hauptverbandes, in der Haidingergasse, residieren.
Aufsichtsbehörde des Bundes über die ÖGK ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. In dieser Eigenschaft stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Stimmt es, dass die ÖGK 50%iger Eigentümer des sanierten Hauses des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungen in der Kundmanngasse ist?
2. Entspricht es den Tatsachen, dass das neu sanierte Haus der sozialen Sicherheit zukünftig nicht von der ÖGK genutzt werden wird?
a. Wenn die ÖGK dieses Haus nicht bezieht: welche Gründe gibt es dafür?
3. Entstehen durch die Nicht-Nutzung des Gebäudes durch die ÖGK Mehrkosten?
a. Wenn ja: wie hoch sind diese Mehrkosten monatlich?
b. Wenn ja: wie sind diese Mehrkosten zu rechtfertigen?
c. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche wirtschaftlichen Kriterien sprechen für und welche gegen die Nutzung des gegenständlichen Gebäudes durch die ÖGK?
5. Welche Kosten entstehen der ÖGK durch die Nutzung des Ausweichquartieres in der Haidingergasse?
6. Erwarten Sie als Aufsichtsbehörde Vorteile dadurch, dass die ÖGK weiterhin im eigentlichen Übergangsquartier stationiert bleiben soll?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein: welche Maßnahmen werden Sie als Aufsichtsbehörde setzen, um eine kostensparende Lösung für die ÖGK-Versicherten zustande zu bringen?