5871/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage Terror in Wien: Eingeräumte Fehler und Abschieben von Verantwortung

 

In Ihrer Anfragebeantwortung 4054/AB auf die Anfrage 4060/J der Anfragestellerin antworteten Sie, Herr Minister, auf die Fragen 1 bis 18, 26, 27 nach Ihrem Informationsstand bezüglich dem Munitionskauf, etc. folgendermaßen:

"Im anfragegegenständlichem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass eine unabhängige Untersuchungskommission eingerichtet wurde, wobei auch organisationsinterne Abläufe Untersuchungsgegenstand sind. Die Kommission wird ihre Erhebungsergebnisse nach Abschluss ihrer Untersuchungen in einem Bericht offenlegen."

Die von Ihnen erwähnte Untersuchungskommission schreibt in ihrem Abschlussbericht:

"Insgesamt konnte der Informationsfluss vom BVT zum vorgesetzten Generaldirektor so nicht vollständig nachvollzogen werden. Das, was der Kommission darüber preisgegeben wurde, erscheint verbesserungswürdig, wobei hier die jeweiligen Behördenleiter in besonderer Verantwortung stehen. Grundsätzlich, so wurde es der Kommission berichtet, baut der Informationsfluss an das oberste Verwaltungsorgan, den Bundesminister für Inneres, auf dem Informationsstand des HGD auf: Der HGD berichte dem Kabinettschef und dieser – inhaltlich weiter verdichtet – dem Minister. Nach Angabe des Kabinettschefs gibt es dazu keine schriftlichen Unterlagen und komme es zu keinen direkten Meldungen aus den Dienststellen – hier: aus dem BVT – an den Bundesminister. Bei der Information über die Abschiebung des Gefährders A.W. wurden die so dargestellten Meldevorgänge allerdings durchbrochen: Die oben erwähnte Nachricht ging außer an den HGD direkt an den Generalsekretär im BMI, d.h. an die auch dem HGD übergeordnete Weisungsspitze direkt unter dem Minister. Die Nachfrage der Kommission, ob andere Einzelinformationen zu terroristischen Gefahren ebenso direkt nach oben gemeldet wurden, wurde nicht abschließend beantwortet" (S. 21- 22 https://www.bmi.gv.at/downloads/Endbericht.pdf).

Es war daher der Untersuchungskommission nicht möglich eben diese Fragen abschließend zu klären, da Ihr Ressort hier nicht genügend Informationen an die Kommission geliefert hat.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

1.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt des versuchten Munitionskaufes (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?

a.    Durch wen erhielten Sie diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte veranlassten Sie aufgrund dieser Information?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v.Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                   vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                   ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

e.    Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?

f.     Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?

g.    Gab es nach dem versuchten Munitionskauf und Kenntnisnahme durch das BMI Kontakt zwischen Mitgliedern Ihres Kabinetts bzw. Mitarbeitern des BMI mit der Staatsanwaltschaft Graz bezüglich weiterer Maßnahmen?

                                      i.Wenn ja, war bei dieser Kontaktaufnahme der Zeitpunkt weiter Maßnahmen (HD, U-Haft etc..) Thema?

                                    ii.Wenn ja, wurde das Justizministerium von diesem Kontakt in Kenntnis gesetzt?

2.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt des Treffens von österreichischen, deutschen und schweizerischen Islamisten in Wien in der Zeit von 16. - 20. Juli 2020, an welchem auch der spätere Attentäter Teil nahm (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?

a.    Durch wen erfolgte diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v.Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                   vi. Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                   ix.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                    x.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

e.    Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?

f.     Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?

3.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis vom Sachverhalt der Einstellung der Observierung durch das BVT just an jenem Tag, an welchem der spätere Attentäter in die Slowakei fuhr, um Munition zu kaufen (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?

a.    Durch wen erfolgte diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v. Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                   vi. Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                   ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

4.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis von den medial kolportierten, in der Nacht von 2. auf 3.11. 2020 geplanten Hausdurchsuchungen im Umfeld von islamistischen Netzwerken (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?

a.    Durch wen erfolgte diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v.Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                    vi.Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                   ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

5.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis davon, dass im Umfeld der Moscheen in der Hasnerstraße bzw. in der Murlingengasse islamistische Netzwerke aktiv sind (bitte um Datum und Uhrzeit bzw. wenn dies nicht im Detail möglich ist um Angabe, ob das bereits vor Ihrer ersten Kritik an der bedingten Entlassung aus der Haftstrafe am 3.11.2020 der Fall war)?

a.    Durch wen erfolgte diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v.Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                   vi. Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                   ix.Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

e.    Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?

f.     Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?

g.    Warum kam es nicht zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Schließung/verstärkten Überwachung dieser Moscheen?

6.    Wann erhielten Sie persönlich erstmals Kenntnis von anderen Tatsachen zum Fall (wie z.B. Planung anderer Hausdurchsuchungen, Führung von V-Männern,...)?

a.    Durch wen erfolgte diese Information?

b.    Was war der genaue Inhalt der Information?

c.    Welche Schritte ließen Sie aufgrund dieser Information veranlassen?

d.    Wem wurde wann diese Information auf höchster Beamtenebene bzw. auf politischer Ebene bekannt?

                                      i.Wann wurde diese Information mit dem Bundeskanzler geteilt?

                                    ii.Wann wurde diese Information mit dem Ministerin Raab geteilt?

                                   iii.Wann wurde diese Information mit welcher Organisationseinheit im Bundesministerium für Justiz geteilt?

                                   iv.Wann wurde diese Information mit der Justizministerin geteilt?

                                    v.Wann wurde wer in Ihrem Kabinett davon in Kenntnis gesetzt?

                                   vi. Wann wurde der zuständige Sektionschef in Kenntnis gesetzt?

                                  vii.  Wann wurde der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Franz Ruf in Kenntnis gesetzt?

                                 viii.  Wann wurde diese Information mit Mitarbeiter_innen im Bereich der Kommunikation und Presse geteilt?

                                   ix.  Wann wurde diese Information mit wem sonst geteilt?

e.    Wer erhielt diese Information im BMI als erstes wann und durch wen?

f.     Welche Schritte wurden in der Folge von wem gesetzt?

7.    Sie sprachen davon, dass im konkreten Fall Fehler innerhalb von Organisationseinheiten des BM.I unterlaufen seien. Welche konkreten Fehler meinen Sie (um detaillierte Auflistung wird ersucht), die unterlaufen sind?

a.    Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?

8.    Wann erfuhren Sie erstmals vom Nichtweiterleiten der Information an die Staatsanwaltschaft, dass der spätere Attentäter in der Slowakei versuchte, Munition zu kaufen?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen?

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

                                   iii.Wenn nein: Wäre hier nicht eine Berichtspflicht bzw. Anzeigepflicht nach §§ 78 bzw. 100 StPO bestanden?

9.    Wann erfuhren Sie von der unterlassenen Durchführen/vom unterlassenen Beantragen einer Hausdurchsuchung beim späteren Attentäter bzw. in dessen Umfeld?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

10. Wann erfuhren Sie davon, dass die Observierung des späteren Attentäters unmittelbar nach den Zusammentreffen mit schweizerischen und deutschen amtsbekannten Islamisten durch das BVT aufgehoben wurde?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Warum legten Sie daraufhin nicht auch dem Leiter der BVT seinen Rücktritt nahe (bei sonstiger Enthebung), so wie dies laut Medienberichten auch beim Leiter des LVT Wien geschah?

                                   iii.Wenn nein: Warum nicht?

11. Wann erfuhren Sie vom offenbar mangelhaften Überwachen der Social-Media Aktivitäten des späteren Attentäters?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

12. Wann erfuhren Sie vom mutmaßlichen Nichtaussprechen eines Waffenverbotes?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

13. Wann erfuhren Sie vom unterlassenen Oberservieren bzw. offenbar zu geringen Ausmaß der Observierung des späteren Attentäters?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

14. Wann erfuhren Sie von der unterlassenen Information gegenüber DERAD bzw. gegenüber der Justiz hinsichtlich der Treffen des späteren Attentäters mit Islamisten aus dem Ausland im Juli 2020?

a.    Stellt dies einen jener Fehler dar, die Sie ansprachen? 

                                      i.Wenn ja: Warum und was waren die Folgen?

                                    ii.Wenn nein: Warum nicht?

15. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des LVT Wien wurden Sie wann informiert?

a.    Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?

b.    Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?

c.    Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?

d.    Wie kam es zum Rücktritt des Leiters des LVT Wien am 6.11.2020?

                                      i.Haben Sie im Falle, dass dieser ausgeblieben wäre, mit einer Enthebung von dieser Funktion gedroht, oder erfolgte der Rücktritt aus Eigenem und ohne dahingehende Anregung der Ressortführung?

1.    Welche Versäumnisse werfen Sie diesem bzw. dem LVT Wien im Detail vor (bitte um Auflistung!)

16. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des BVT wurden Sie wann informiert?

a.    Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?

b.    Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?

c.    Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?

d.    Wenn gravierende Fehler passierten: Haben Sie erwogen, den BVT-Direktor seiner Funktion zu entheben? 

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn ja, wann?

17. Über welche konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich des BKA wurden Sie wann informiert?

a.    Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?

b.    Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?

c.    Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?

d.    Wenn gravierende Fehler passierten: Haben Sie erwogen, den BKA-Direktor seiner Funktion zu entheben? 

                                      i.Wenn nein, warum nicht?

                                    ii.Wenn ja, wann?

18. Über welche anderen konkreten Fehler (um detaillierte Auflistung wird ersucht) im Aufgabenbereich Ihres Hauses wurden Sie wann informiert?

a.    Wer informierte Sie jeweils über diese Fehler?

b.    Welche Maßnahmen ergriffen Sie in der Folge?

c.    Welche Auswirkungen hatten diese Fehler jeweils im konkreten Fall?

19. Haben Sie selbst in irgendeiner Form Einfluss auf die Ermittlungen bzw. Ermittlungsmaßnahmen zum Attentäter bzw. den als Mittäter Verdächtigen genommen?

a.    Wenn ja, inwiefern wann?

b.    Wenn ja, waren noch andere Regierungsmitglieder in diese Entscheidung eingebunden?

                                      i.Wenn ja, welche wann?

20. Ist es korrekt, dass es am Abend des 2. Novembers eine erhörte Präsenz von Polizeikräften im Raum Wien gab?

a.    Wenn ja: worauf ist dies zurückzuführen?

b.    Wenn ja: wie hoch war die Zahl der zusätzlich eingesetzten bzw. in Bereitschaft befindlichen Beamt_innen?

                                      i.waren auch Beamt_innen der WEGA/COBRA verstärkt aktiviert und daher präsent?

c.    Wenn ja: hatte diese verstärkte Präsenz nach bisherigen Erkenntnissen einen positiven Effekt auf die Dauer zwischen Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Erschießen des Attentäters?