5872/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Gewährung von "humanitärem Bleiberecht"
Seit 1. Jänner 2014 ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) für die Erteilung der Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen ("humanitäres Bleiberecht") zuständig. Die Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen sind als Teil des Asylrechts in den §§ 54 ff AsylG geregelt und nicht mehr wie früher Sache der Aufenthaltsbehörden. Humanitäre Aufenthaltstitel können etwa besonders schutzbedürftigen oder besonders gut integrierten Personen nach rechtskräftiger negativer Asylentscheidung erteilt werden. Dies betrifft vor allem Personen und Familien, die aufgrund von überlangen Asylverfahren seit einigen Jahren in Österreich leben, sich sehr gut integriert haben, dann weder Asyl noch subsidiären Schutz gewährt erhalten. Es kann aber auch Personen betreffen, deren bis dahin intensive familiäre und private Bindungen zu Österreich iSd Artikel 8 EMRK eine Abschiebung unzulässig machen.
Trotz dieser gesetzlichen Möglichkeit werden seit 2014 in der Praxis relativ selten humanitäre Aufenthaltstitel vergeben und es kommt immer wieder zu umstrittenen Abschiebungen von sehr gut integrierten Personen oder ganzen Familien, die in den betroffenen Gemeinden auch aus dem Grund auf Unverständnis stoßen, weil der Verbleib der Personen in Österreich migrationspolitisch und/oder arbeitsmarktpolitisch sinnvoll wäre. Auch gut integrierte, zum Teil in Österreich geborene und jahrelang hier lebenden Kinder werden immer wieder unter Missachtung des Kindeswohls abgeschoben. So zuletzt in den beiden Fällen vom 28.01.2021, als Tina und Lea nach Georgien (https://www.derstandard.at/story/2000123677496/naechtlicher-protest-aufgeloest-und-abschiebungen-nach-georgien-durchgefuehrt) und Sona und Ashot nach Armenien abgeschoben wurden (https://www.derstandard.at/story/2000123744391/die-stilleren-abschiebungen-von-sona-und-ashot).
In der Beantwortung unserer letzten parlamentarischen Anfrage zum Thema (3663/J, siehe https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_03698/index.shtml) wurde darauf hingewiesen, dass bei der statistischen Erfassung bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung keine Unterscheidung nach §§ 55, 56 und 57 AsylG gemacht wurde. Insgesamt lässt diese Beantwortung erkennen, dass sich seit 2015 die Zahl der positiv entschiedenen Anträge auf Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Fällen stetig verringert hat. So wurden 2015 bei 1373 Anträgen noch 1048 Aufenthaltstitel erteilt, 2018 bei 1687 Anträgen 886, also nur noch knapp die Hälfte und im Jahre 2020 bis September bei 907 Anträgen nur noch weniger als die Hälfte, nämlich 440.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Anträge für wie viele Personen wurden seit September 2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (bitte um Aufschlüsselung nach Monat der Erteilung und Herkunftsland) nach
a. §55 Abs 1 AsylG gestellt?
b. §55 Abs 2 AsylG gestellt?
c. §56 Abs 1 AsylG gestellt?
d. §56 Abs 2 AsylG gestellt?
e. §57 AsylG gestellt?
2. Wie viele Aufenthaltstitel hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl aufgrund eines Antrages seit September 2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat der Erteilung und Herkunftsland) nach
a. §55 Abs 1 AsylG erteilt?
b. §55 Abs 2 AsylG erteilt?
c. §56 Abs 1 AsylG erteilt?
d. §56 Abs 2 AsylG erteilt?
e. §57 AsylG erteilt?
3. Wie viele dieser Aufenthaltstitel wurden aufgrund einer erstinstanzlichen Entscheidung erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
4. Wie viele dieser Aufenthaltstitel wurden aufgrund von einer zweitinstanzlichen Entscheidung erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
5. Wie viele dieser Aufenthaltstitel wurden aufgrund separater Anträge - abseits des Asylverfahrens - erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel, Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
a. Wie viele davon wurden in Folge einer Nicht-Verlängerung eines Aufenthaltstitel nach dem NAG geprüft und erteilt?
6. Wie viele Aufenthaltstitel hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl von Amts wegen seit September 2020 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (Bitte um Aufschlüsselung nach Monat der Erteilung und Herkunftsland) nach
a. §55 Abs 1 AsylG erteilt?
i.Wie viele davon wurden in Folge einer Nicht-Verlängerung eines Aufenthaltstitel nach dem NAG geprüft und erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel, Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
b. §55 Abs 2 AsylG erteilt?
i.Wie viele davon wurden in Folge einer Nicht-Verlängerung eines Aufenthaltstitel nach dem NAG geprüft und erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel, Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
c. §57 AsylG erteilt?
i.Wie viele davon wurden in Folge einer Nicht-Verlängerung eines Aufenthaltstitel nach dem NAG geprüft und erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel, Monat der Erteilung und Herkunftsland)?
7. Wie viele Aufenthaltstitel wurden seit 2015 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Folge einer Nicht-Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem NAG geprüft und erteilt (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Erteilung und nach Prüfung von Amts wegen/aufgrund eines separaten Antrags)
a. nach §55 Abs 1 AsylG?
b. nach §55 Abs 2 AsylG?
c. nach §56 Abs 1 AsylG?
d. nach §56 Abs 2 AsylG?
e. nach §57 AsylG?
8. Wie lange dauerte die Erledigung von Anträgen auf Aufenthaltstitel gem. §§ 55 Abs 1 und 2, 56 Abs 1 und 2 und 57 AsylG durchschnittlich (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel)?
a. im Jahr 2015?
b. im Jahr 2016?
c. im Jahr 2017?
d. im Jahr 2018?
e. im Jahr 2019?
f. im Jahr 2020?
g. im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
9. Wie lange dauerten die längsten 10 Bearbeitungen von Anträgen auf Aufenthaltstitel gem. §§ 55 Abs 1 und 2, 56 Abs 1 und 2 und 57 AsylG (bitte um Aufschlüsselung nach Aufenthaltstitel)?
a. im Jahr 2015?
b. im Jahr 2016?
c. im Jahr 2017?
d. im Jahr 2018?
e. im Jahr 2019?
f. im Jahr 2020?
g. im Jahr 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?
10. Wie oft kam es zu einer Überschreitung der 6-Monatsfrist der Behörde bei der Erledigung eines Antrages auf Ausstellung eines Aufenthaltstitels (bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
a. gemäß §55 Abs 1 AsylG?
b. gemäß §55 Abs 2 AsylG?
c. gemäß §56 Abs 1 AsylG?
d. gemäß §56 Abs 2 AsylG?
e. gemäß §57 AsylG?
11. Welche Konsequenz hatte eine Überschreitung der 6-Monatsfrist der Behörde bei der Antragserledigung? Bitte um Erläuterung der gängigen Praxis sowie vorliegender Weisungen, deren Aussteller_in und deren Datums.
12. Wurden Personen in den Jahren 2015 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung während laufenden Antrags auf einen Aufenthaltstitel gem. §§ 55 Abs 1 und 2, 56 Abs 1 und 2 und 57 AsylG abgeschoben?
a. Wenn ja, wie viele (bitte um Aufschlüsselung nach Datum der Antragseinbringung, Jahr und Monat der Abschiebung, Dauer des Aufenthalts in Österreich und Herkunftsland)?
b. Wenn ja, wie viele davon waren minderjährig (bitte um Aufschlüsselung nach Alter)?
c. Wenn ja, wie viele davon waren in Österreich geboren (bitte um Angabe des Alters zum Zeitpunkt der Abschiebung)?
d. Wenn ja, warum jeweils?