5879/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.03.2021
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ANFRAGE
der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet
Das Internet und soziale Medien haben schon lange Einzug in das Leben von Kindern und Jugendlichen gehalten. Durch die Corona-Pandemie wurde die Nutzung des Internets und der Aufenthalt in der digitalen Welt noch mehr. Meist war dies die einzige Verbindung zum Freundeskreis, zu den Großeltern, aber auch der Schulunterricht findet seit fast einem Jahr überwiegend online statt.
Neben vielen positiven Seiten und Erleichterungen des täglichen Lebens verbergen sich jedoch auch Gefahren in der digitalen Welt. Eine von SOS-Kinderdorf und Rat auf Draht beauftragte repräsentative Studie aus dem Jahr 2018 des Instituts für Jugendkulturforschung zeigt, dass auf, dass 27 % aller Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren bereits Erfahrungen mit sexueller Belästigung im Internet gemacht haben, fast die Hälfte der Befragten machte die erste Erfahrung vor dem 14. Geburtstag. Zugleich weiß jedoch weniger als die Hälfte der Befragten, welche Handlungen strafbar sind, nur 8 % erstatten Anzeige.[1]
Bedenklich stimmt, dass lediglich 32% der Befragten über Gefahren sexueller Übergriffe informiert sind, sich zugleich ein großer Teil aber mehr Information und Warnung zu diesem Thema wünscht. Jugendliche wünschen sich Aufklärung einerseits durch die Schulen und andererseits, durch die Eltern, die aber oft nicht ausreichendes Wissen zu den Gefahren im Internet haben.
Die Bundesregierung verpflichtet sich im aktuellen Regierungsprogramm dazu - unter dem Punkt "Bewusster Umgang mit Medien" - einen leichteren, kostenlosen und freiwilligen Zugang zu Schutzfiltern (zB Schutz vor Pornografie und Gewalt) umzusetzen.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
1) Zu § 107c StGB, Fortgesetzte Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems („Cyber-Mobbing“)
a. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017-2020 jeweils geführt?
b. Wie viele Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
c. Wie viele Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
d. Wie oft kam es in den Jahren 2017-2020 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?
e. Wie viele Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
f. Wie viele Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Beschuldigten waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
g. Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2017-2020?
h. Wie viele Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser Opfer waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
i. Wie viele TäterInnen betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser TäterInnen waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
j. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2017-2020 zu einer Einstellung des Verfahrens? In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?
k. Wie viele minderjährige Opfer betrafen diese Einstellungen bzw. Diversionen in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Opfer waren männlich, wie viele weiblich?
l. Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?
2) Zu § 207a StGB, Pornographische Darstellungen Minderjähriger („Kinderpornographie“)
a. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017-2020 jeweils geführt?
b. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele weibliche Opfer?
c. Wie viele männliche bzw. weibliche Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
d. Wie oft kam es in den Jahren 2017-2020 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?
e. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Opfer?
f. Wie viele männliche Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Beschuldigte? Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
g. Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2017-2020?
h. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche?
i. Wie viele männliche Täter betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Täterinnen? Wie viele TäterInnen waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren männlich, wie viele weiblich?
j. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2017-2020 zu einer Einstellung des Verfahrens? In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?
k. Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?
3) Zu § 208a StGB, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen („Cyber-Grooming“)
a. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung einer strafbaren Handlung nach diesem Delikt wurden von den Staatsanwaltschaften in den Jahren 2017-2020 jeweils geführt?
b. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele weibliche Opfer?
c. Wie viele männliche bzw. weibliche Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren in den Jahren 2017-2020 jeweils? Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Ermittlungsverfahren jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
d. Wie oft kam es in den Jahren 2017-2020 jeweils zu einer Anklage/einem Strafantrag wegen dieses Delikts?
e. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Opfer?
f. Wie viele männliche Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Beschuldigte? Wie viele minderjährige Beschuldigte betrafen diese Anklagen/Strafanträge jeweils? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren jeweils männlich, wie viele weiblich?
g. Wie viele Verurteilungen zu diesem Delikt gab es jeweils in den Jahren 2017-2020?
h. Wie viele männliche Opfer betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche?
i. Wie viele männliche Täter betrafen diese Verurteilungen in den Jahren 2017-2020 jeweils, wie viele weibliche Täterinnen? Wie viele TäterInnen waren jeweils minderjährig? Wie viele dieser minderjährigen TäterInnen waren männlich, wie viele weiblich?
j. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2017-2020 zu einer Einstellung des Verfahrens? In wie vielen Fällen kam es zu einer diversionellen Erledigung?
k. Wie viele minderjährige Beschuldigte waren von diesen Einstellungen bzw. Diversionen jeweils betroffen? Wie viele dieser minderjährigen Beschuldigten waren männlich, wie viele weiblich?
4) Stehen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Aus- und Fortbildungen zu den oben erwähnten Tatbeständen zur Verfügung?
a) Wenn ja, um welche Form der Aus- bzw. Fortbildung handelt es sich und von wem wird diese organisiert und durchgeführt?
b) Wenn ja, handelt es sich hierbei um verpflichtende Kurse?
c) Wenn ja, in welchem Ausmaß stehen diese zur Verfügung und wie viele Personen haben diese Maßnahme in den Jahren 2017-2020 absolviert?
d) Wenn nein, welche Maßnahmen sind zur Schulung und Sensibilisierung geplant und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?
5) Stehen Richterinnen und Richtern Aus- und Fortbildungen zu den oben erwähnten Tatbeständen zur Verfügung?
a) Wenn ja, um welche Form der Aus- bzw. Fortbildung handelt es sich und von wem wird diese organisiert und durchgeführt?
b) Wenn ja, handelt es sich hierbei um verpflichtende Kurse?
c) Wenn ja, in welchem Ausmaß stehen diese zur Verfügung und wie viele Personen haben diese Maßnahme in den Jahren 2017-2020 absolviert?
d) Wenn nein, welche Maßnahmen sind zur Schulung und Sensibilisierung geplant und welche finanziellen Mittel stehen dafür zur Verfügung?
[1] https://www.sos-kinderdorf.at/getmedia/fb596775-9015-4755-8282-f454eed233db/Praesentation_Studie_Sexuelle-Belastigung.pdf