5880/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren gegen Finanzminister Gernot Blümel

 

Am 11. Februar 2021 fand bei Bundesminister Gernot Blümel eine Hausdurchsuchung statt. Die in der "CASAG-Affäre" ermittelnde Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vermutet auf Grund einer Vielzahl ausgewerteter Chatnachrichten, dass die Novomatic AG eine Spende an die ÖVP mit einer Unterstützung des Unternehmens im Zusammenhang mit einer Steuernachforderung der italienischen Finanzbehörden verknüpfen wollte.

Stellvertretend für die vielen bereits medial bekannten Chatnachrichten, die diese Verdachtslage erhärten, sei folgendes SMS von Novomatic-CEO Neumann an Finanzminister Blümel vom 12. Juni 2017 hier angeführt:

 "Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes (sic), das wir in Italien haben!"

Bereits Tage zuvor gab es Hinweise auf den Beschuldigtenstatus von Finanzminister Blümel, da dieser auf einem Schriftstück aus dem Casag-Stammverfahren als Beschuldigter angeführt wurde und dieses Schriftstück medial bekannt wurde.

In Folge der Ermittlungen gegen Finanzminister Blümel und der gerichtlich genehmigten Hausdurchsuchung (wobei dort laut Medienberichten Einsatzkräfte des BAK - und nicht solche der SOKO - zum Einsatz kamen) kam es zu einer Dichte und Schwere an Angriffen seitens der ÖVP auf die Justiz, die ihresgleichen in Demokratien mit RegierungsvertreterInnen mit einem Verständnis für Gewaltentrennung erfolglos sucht.

Unklar ist, inwieweit Finanzminister Blümel vor der Hausdurchsuchung von seinem Beschuldigtenstatus wusste. Auffällig ist freilich, dass sein Anwalt gerade am 1. Februar 2021 eine Anfrage an die WKStA stellte, ob gegen Blümel ermittelt werde. Die entsprechenden Aktenlieferungen an den Untersuchungsausschuss, in welchen auch das oben genannte Schriftstück übermittelt wurde, standen den Fraktionen des Untersuchungsausschusses ab 29. Jänner 2021 als Rohdaten zur Verfügung. Finanzminister Blümel selbst sprach in der Sondersitzung vom 16. Februar 2021 in Beantwortung der dringlichen Anfrage davon, dass seine Rechtsvertretung in "unregelmäßigen Abständen" nach allfällig anhängigen Verfahren fragte; sein Anwalt hatte in medialen Berichten davon gesprochen, dass er solche Abfragen "routinemäßig" tätige (https://www.diepresse.com/5937409/kleine-und-grosse-gefalligkeiten).

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Seit wann wird gegen Finanzminister Blümel ermittelt? 

2.    Seit wann wird Finanzminister Blümel als Beschuldigter geführt?

3.    Wie kam es wann durch wen zum Fund der entsprechenden Chatnachrichten und sonstigen Informationen, die in die für den Beschuldigtenstatus von Finanzminister Blümel offenbar entscheidende ON 1118 einflossen?

4.    Wie verlief wann die Auswertung der entsprechenden Chatnachrichten und sonstigen Informationen, die in die für den Beschuldigtenstatus von Finanzminister Blümel offenbar entscheidende ON 1118 einflossen?

5.    Unterstützte die Soko Tape durch ihre Arbeit die WKStA in diesen Handlungen?

a.    Wenn ja, wann durch welche Ermittlungsschritte?

                                      i.Welche Ermittlungsschritte wurde aus eigener Motivation wann gesetzt?

                                    ii.Welche Ermittlungsschritte wurden der SoKo durch die WKStA angeordnet?

                                   iii.War die SOKO überhaupt in irgendeiner Form eingebunden in die Ermittlungen bzw. in die Durchführung der Hausdurchsuchung?

6.    Spielten die im Raum stehenden Befangenheitsvorwürfe gegen einzelne SOKO-Mitglieder eine Rolle bei den Überlegungen der WKStA, die SOKO nicht einzubinden?

7.    Seit wann ist die laut Medienberichten für die Hausdurchsuchung herbeigezogene Einheit (BAK) für die WKStA in dieser Causa tätig?

a.    Wie viele ErmittlerInnen dieser und welcher anderer Organisationseinheiten sind in dieser Causa für die WKStA tätig?

b.    Sind diese - im Gegensatz zu der Soko Tape - der WKStA seit Beginn an namentlich bekannt bzw. bei Nachfrage bekannt gemacht worden?

c.    Sind diese - neben der Tätigkeit im Rahmen der Hausdurchsuchung - auch für Ermittlungen gegen Blümel zuständig?

8.    Wie kam es zum Fund der zentralen SMS "Guten Morgen, hätte eine Bitte: bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz (erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problemes (sic), das wir in Italien haben!"?

a.    Wurde diese SMS durch Auswertungen der SOKO bekannt?

b.    Seit wann ist diese Nachricht der WKStA bekannt?

                                      i.Warum wurde diese Nachricht nicht früher bekannt?

9.    Handelte es sich beim Einschreiten am 11. Februar 2021 um eine freiwillige Nachschau oder um eine Hausdurchsuchung?

a.    Falls um eine Hausdurchsuchung: Finanzminister Blümel sprach medial davon, dass es sich um eine freiwillige Nachschau gehandelt hätte; wurde ihm kommuniziert, dass gegen ihn ein richterlich genehmigter Durchsuchungsbefehl vorliegt?

10. Ist es korrekt, dass die Rechtsvertretung von Finanzminister Blümel und weiterer Beschuldigter aus dem ÖVP-Umfeld, RA Suppan, mehrmals nach anhängigen Verfahren gegen Blümel fragte?

a.    Wie oft geschah dies bisher in Bezug auf Finanzminister Blümel?

                                      i.Kann hier von regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen zwischen den Anfragen Suppans gesprochen werden?  

                                    ii.Geschah dies sonst auf Grund medialer Berichterstattung oder wurde tatsächlich mehrfach ganz allgemein nach anhängigen Verfahren gefragt?

b.    Wie oft geschah dies bisher in Bezug auf andere Personen?

                                      i.Kann hier von regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen zwischen den Anfragen Suppans gesprochen werden?  

                                    ii.Geschah dies sonst auf Grund medialer Berichterstattung oder wurde tatsächlich mehrfach ganz allgemein nach anhängigen Verfahren gefragt?

11. Welche Information wurde RA Suppan anlässlich deren Anfrage am 1. Februar 2021 erteilt?

a.    Wenn keine Informationen erteilt wurden: Warum unterblieb dies?

12. Gab es seitens des BMJ/der OStA Wien im Verfahren gegen Finanzminister Blümel Weisungen?

a.    Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

13. Gab es in diesem Verfahren Weisungen von Ihnen, sehr geehrter Herr Vizekanzler, oder sonstigen befugten Organen?

a.    Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

14. Gab es Dienstbesprechungen mit Ihnen, Ihrem Kabinett, der OStA oder anderen befugten Organen im Verfahren gegen Finanzminister Blümel?

a.    Wenn ja: wann fanden diese jeweils zu welchem Verfahren statt, wer nahm daran teil, und was war Anlass bzw. Inhalt der Besprechungen?

b.    Wurden der WKStA dabei Handlungen untersagt?

                                      i.Wenn ja, um welche Handlungen ging es jeweils wann?

c.    Wurden dabei Weisungen erteilt?

                                      i.Wenn ja: wann, durch wen, an welchen Adressaten, in welchem Zusammenhang und wie lautete deren Inhalt?

15. Gab es Interventionsversuche, welcher Art auch immer, in dieser Causa?
a. Wenn ja: durch wen, bei wem, auf welche Art und Weise und mit welchem Inhalt?

16. Wurde je seitens RegierungsvertreterInnen der ÖVP das Gespräch mit Ihnen in diesem Zusammenhang gesucht?

a.    Wenn ja: wann, durch wen und was war der Inhalt des Gesprächs?

17. Wie viele Berichte wurden seitens der WKStA bisher in diesem Finanzminister Blümel betreffenden Verfahrensteil erstattet?

18. Wie viele davon fertigte die WKStA von sich aus wann an und wie viele wurden wann angefordert?

19. Wie viele der angeforderten Berichte wurden von der OStA aus eigenem wann angefordert und wie viele wurden basierend auf § 8a Abs 3 StAG wann erstellt?

20. Weshalb wurde - rechtlich korrekt, aber dennoch in Abweichung zum Regelfall des Berichtpflichtenerlasses - erst am Abend vor der Hausdurchsuchung seitens der WKStA an die OStA Wien berichtet?

a.    Hat dies mit dem medialen Bekanntwerden des Beschuldigtenstatus von Finanzminister Blümel zu tun?