5885/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend COVID-Impfungen in Vorarlberg

 

Es gibt einen nationalen COVID-Impfplan (1), der eine nachvollziehbare Priorisierung bei der Impfreihenfolge vorsieht. Allerdings halten sich nur wenige Bundesländer an den Impfplan und auch der Gesundheitsminister drängt nicht auf die Einhaltung. Konkret sieht der Impfplan in den ersten zwei Priorisierungen folgende Personengruppen vor:

Impfplan:

Phase 1A

·         Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen

·         Personal in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen mit und ohne Kontakt zu den Bewohnern

·         Personen mit einer regelmäßigen Tätigkeit oder regelmäßigem Aufenthalt in Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen

·         Personen im Alter von >= 80 Jahren

·         Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie 1 (siehe Tabelle 3 der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums, dazu gehört unter anderem Personal in Teststellen, ungeachtet der tatsächlichen Berufsgruppenzuordnung)

 

Phase 1B

·         Personen (unabhängig vom Alter) mit Vorerkrankungen und besonders hohem Risiko (siehe Tabelle 2 – „Vorerkrankungen oder körperliche Gegebenheiten mit besonders hohem Risiko, sofern Impfung möglich/zugelassen“ der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums), sofern institutionell erreichbar (z.B. über Tageskliniken, Dialysestationen).

·         Personal im Gesundheitsbereich der Kategorie II (siehe Tabelle 3 der Priorisierung des Nationalen Impfgremiums, dazu gehört unter anderem Personal in Impfstellen, ungeachtet der tatsächlichen Berufsgruppenzuordnung)

·         Personal in der mobilen Pflege, Betreuung, Krankenpflege

·         Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz sowie deren persönliche Assistentinnen und Assistenten

 

Quellen: 

(1) https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:18101f10-25e2-4e27-9fa2-3cb54a4bf9bb/COVID-19_Impfplan.pdf

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen waren in Vorarlberg mit den Stichtagen 1.3., 15.3., 1.4., 15.4., 1.5. und zum aktuellsten Stand COVID-geimpft? (Bundesland insgesamt, nach Bezirken und nach Altersgruppen 0-49 Jahre, 50-64 Jahre, 65-79 Jahre, 80+ Jahre)

a.    Wie gliedern sich die impfberechtigten Einwohner je Gruppe auf? (Bundesland insgesamt, nach Bezirken und nach Altersgruppen 0-49 Jahre, 50-64 Jahre, 65-79 Jahre, 80+ Jahre)

2.    Wie viele Personen unter 80 Jahren fallen in Vorarlberg unter die Risikogruppen-Definition gemäß COVID-19-Risikogruppen-Verordnung? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

a.    Wie viele Personen davon waren mit den Stichtagen 1.3., 15.3., 1.4., 15.4., 1.5. und zum aktuellsten Stand COVID-geimpft? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

3.    Wie viele Personen in Vorarlberg fallen in die Impf-Priorisierungsgruppe "Bewohner von Alten-, Pflege- und Seniorenwohnheimen“? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

a.    Wie viele Personen davon waren mit den Stichtagen 1.3., 15.3., 1.4., 15.4., 1.5. und zum aktuellsten Stand COVID-geimpft? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

4.    Wie viele Personen in Vorarlberg fallen in die Impf-Priorisierungsgruppe "Personen in 24h-Betreuung sowie deren Betreuungspersonen"? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

b.    Wie viele Personen davon waren mit den Stichtagen 1.3., 15.3., 1.4., 15.4., 1.5. und zum aktuellsten Stand COVID-geimpft? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

5.    Wie viele Personen in Vorarlberg fallen in die Impf-Priorisierungsgruppe "Menschen mit Behinderung mit persönlicher Assistenz"? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)

c.    Wie viele Personen davon waren mit den Stichtagen 1.3., 15.3., 1.4., 15.4., 1.5. und zum aktuellsten Stand COVID-geimpft? (Bundesland insgesamt und nach Bezirken)