589/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Christenverfolgung

 

 

Religiöse Konflikte sowie Diskriminierung, Intoleranz, Verfolgung und Anwendung von Gewalt gegenüber Angehörigen religiöser Minderheiten sind weltweit im Ansteigen begriffen. Besonders christliche Minderheiten sind davon betroffen. Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die 1948 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde, bestimmt: „Jeder Mensch hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, die Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“ Laut der christlichen NGO „Open Doors“ herrscht derzeit die größte Christenverfolgung aller Zeiten. Über 640 Millionen Christen leben in den 50 Ländern, die auf dem von „Open Doors“ erstellten Weltverfolgungsindex aufgeführt sind. Rund 260 Millionen von ihnen sind in einem hohen bis extremen Maß Verfolgung und Gewalt ausgesetzt. Am schlimmsten sind die Christenverfolgungen in Nordkorea, in Afghanistan, Somalia, Libyen, Pakistan, Eritrea, Sudan, Jemen, Iran, Indien und Syrien. Auf Platz 13 wird Saudi-Arabien angeführt, das in Wien das König-Abdullah-Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) mit Unterstützung Österreichs und Spaniens betreibt. Gleichzeitig führt Österreich seit dem 01.01.2019 den Vorsitz im UNO Menschenrechtsrat.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1)    Ist dem Bundeskanzleramt das gegenwärtige Ausmaß der Christenverfolgung in den oben genannten Staaten bekannt?

a.    Wenn ja, wie bewertet ihr Ressort die oben genannten Tatsachen?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

2)    Welche Ursachen sind dem Bundeskanzleramt für die Zunahme der Christenverfolgung bekannt?

 

 

3)    Gibt es in Ihrem Verantwortungsbereich Studien, Fachdossiers, Expertenkomitees oÄ., die sich mit der oben genannten Lage beschäftigen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

4)    Hat das Bundeskanzleramt vor, durch Projekte oder sonstige Maßnahmen in Österreich auf diese Missstände aufmerksam zu machen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

5)    Wird sich das Bundeskanzleramt im Rahmen der österreichischen Vorsitzführung im UN-Menschrechtsrat für ein Ende der Christenverfolgung einsetzen?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen oder Aktivitäten werden gesetzt?

b.    Wenn ja, wann sollen die Maßnahmen oder Aktivitäten umgesetzt werden?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

6)    Wird das Bundeskanzleramt aufgrund der Christverfolgung in Saudi-Arabien bilaterale Schritte setzen?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn nein, warum?

 

7)    Wird das Bundeskanzleramt mit dem KAICIID in Dialog treten, um Maßnahmen zur Beendigung der Christenverfolgung in Saudi-Arabien zu setzen?

a.    Wenn ja, welche Maßnahmen sind angedacht?

b.    Wenn nein, besteht ein Widerspruch zwischen der Mitgliedschaft im KAICIID und dem Einsatz für ein Ende der Christenverfolgung?

 

8.    Ist im Jahr 2020, aufgrund der Annahme der Entschließung des Nationalrates 77/E  XXVI.GP, mit einem tatsächlichen Rücktritt vom Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für Interreligiösen und Interkulturellen Dialog (KAICIID) zu rechnen?

a.    Wenn ja, wann konkret?

b.    Wenn nein, warum?

 

9.    Ist im Jahr 2020 mit einer Kündigung des Abkommens über den Sitz des KAICIID zu rechnen?

a.    Wenn ja, wann konkret?

b.    Wenn nein, warum?