5906/J XXVII. GP
Eingelangt am 19.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Klimaschutz‚ Umwelt‚ Energie‚ Mobilität‚ Innovation und Technologie
betreffend Inhaltliche Begründung für § 94 Abs. 3 EAG
Ein wichtiger Teil der Energiewende ist auch der Bau ausreichender Energieinfrastruktur. Aber gerade Hochspannungsleitungen führen aufgrund ihrer Auswirkungen aufs Landschaftsbild oft zu Widerstand vonseiten betroffener Anrainer_innen, welche in der Regel die Führung als Erdkabel bevorzugen. Konkret geht es im österreichischen Kontext vor allem um 110 kV Leitungen, welche in Nachbarländern standardmäßig bereits als Erdkabel geführt werden.
Der in § 94 des EAG beschriebene integrierte Netzentwicklungsplan ist grundsätzlich zu befürworten, allerdings ist Abs. 3 Z 3 nicht nachvollziehbar, da die Führung als Erdkabel erst ab einer Spannungsebene von 380 kV geprüft werden soll. Dies ist aus mehreren Gründen unverständlich:
· In Österreich sind in absehbarer Zeit keine größeren 380 kV Projekte geplant.
· Die Verkabelung von 380 kV Leitungen ist technisch ungleich herausfordernder und kostenintensiver als bei 110 kV Leitungen.
· 110 kV Leitungen finden keine Betrachtung, obwohl die Mehrzahl an Konflikten bezüglich Leitungsbau in Österreich ebensolche betrifft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Aus welchen Gründen ist bei § 94 Abs. 3 des EAG Erdverkabelung erst ab einer Spannungsebene von 380 kV in Betracht zu ziehen, und nicht bereits ab 110 kV?
2. Welche 380 kV Leitungsprojekte sind in den kommenden 10 Jahren in Österreich geplant? (bitte um Aufschlüsselung nach Kalenderjahr)