5914/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr MA, MLS, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Die Republik Österreich als Gläubiger“ (3809/J)
Bezugnehmend auf die Anfragebeantwortung des BMF vom 14. Dezember auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen vom 14.10.2020 entnehmen wir, dass derzeit hauptsächlich Entschuldungen des Sudans im Rahmen des Pariser Clubs vorgesehen sind. In der Anfragebeantwortung werden für den Sudan 281 Mio € (ohne Verzugszinsen) angeführt.
Im Prognoseszenario des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2019 – 2021 finden sich für die Jahre 2021 bis 2024 Entschuldungen in der Höhe von insgesamt 1.752 Mio €.
Hier ergibt sich eine Diskrepanz zwischen den vom BMF in der oben genannten Anfragebeantwortung gemeldeten Schulden des Sudans bei Österreich in der Höhe von 281 Mio € aus den Jahren 1970 bis 2000 und des Prognoseszenarios der österreichischen Entwicklungspolitik (2021-2024), in dem für die Entschuldung, die vorwiegend für den Sudan vorgesehen ist, 1.752 Mio € veranschlagt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Welche Länder werden bei den Entschuldungen in der Prognose des Dreijahresprogramms für die Jahre 2021 – 2024 in welcher Höhe berücksichtigt?
2. Wie hoch ist beim Prognoseszenario der Anteil für das ausstehende Kapital und für die ausstehenden Zinsen pro Land?
3. Wie erklären Sie die Differenz zwischen Schuldenstand und Entschuldungsprognose?