5916/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Kinderrechte im Regierungsprogramm

 

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention (KRK) von den Vereinten Nationen verabschiedet und somit Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erstmals als eigenständige Rechtsträger_innen anerkannt. Nachdem die KRK in Österreich 1992 in Kraft getreten ist, kam es am 20. Jänner 2011 zur verfassungsrecht-lichen Verankerung einiger Kinderrechte der UN-Konvention im Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern. Die in der KRK eingeräumten Rechte wurden hierbei allerdings nur teilweise und unvollständig umgesetzt. Es wurden gravierende Abstriche gemacht, was den Umfang der Garantien betrifft und Interessensvertretungen im Bereich Kinderrechte, wie z.B. das Netzwerk Kinderrechte, die BJV oder auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern vehement eine umfassende Aufnah- me aller Kinderrechte in Verfassungsrang.1

Nachdem die KRK im November 2019 ihren 30. Geburtstag feierte, hat die Regie-  rung auf Seite 14 ihres Regierungsprogramms folgenden Punkt aufgenommen:

"Anlässlich von 30 Jahren Kinderrechte Evaluierung des Grundrechtsschutzes im  BVG Kinderrechte"

Über ein Jahr nach Festschreibung dieses Vorhabens befinden wir uns in einer massiven Kinderrechtskrise und deren globale Ausmaße wie Kinderehen, Gewalt, Hungersnot, Bildungsentgang, mangende medizinische Versorgung und Zugang zu Verhütungsmitteln etc. die nächsten Generationen nachhaltig prägen werden. Hier gilt es gegenzusteuern und auf nationaler Ebene alle erdenklichen Schritte zu setzen, um   die Rechte und Zukunft der jungen Generationen zu stärken.

https://wien.orf.at/stories/3022350/https://bjv.at/kinder-jugend/kinderrechte/

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wann wurde mit der angekündigten Evaluierung begonnen (Bitte um Angabe ei-nes genauen Datums)?

2.    In welcher Form (Arbeitsgruppe etc.) findet der Evaluierungsprozess statt?

a.    Wie oft hat die Arbeitsgruppe oder dergleichen bereits getagt (Bitte um Angabe konkreter Daten)?

b.    Wie oft soll eine Tagung des Evaluierungsgremiums im Jahr 2021 stattfinden und wann genau?

3.    Welche Personen, Institutionen und Organisationen sind in den Evaluierungsprozess eingebunden (Bitte um Angabe der Personen pro Vertretung)?

4.    Bis wann ist mit einem Ergebnis der Evaluierung zu rechnen?

a.    Sind erste Ergebnisse bereits absehbar?

5.    In welcher Form werden die Ergebnisse dem Nationalrat und der Öffentlichkeit     zugänglich gemacht?

6.    Soll die Evaluierung zum Ziel haben, das 3. Zusatzprotokoll zur KRK zu ratifizie-ren oder ist dieser Punkt offen?

7.    Soll die Evaluierung zum Ziel haben, die UN-Kinderrechtskonvention vollumfänglich in das BVG Kinderrechte aufzunehmen oder ist dieser Punkt offen?