5918/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen‚ Familie‚ Jugend und Integration

betreffend Deutschkursangebot für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Drittstaatsangehörige

 

Das Erlernen der deutschen Sprache ist ein Kernelement gelungener Integration, es befähigt Migrant_innen, Geflüchtete und subsidiär Schutzberechtigte zur Selbsterhaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben. Seit der Verschärfung des Integrationsgesetzes 2017 sind mehr Verpflichtungen, kürzere Fristen, höhere Sprachniveaus und Sanktionen bei der Integration von Drittstaatsangehörigen, Geflüchteten und subsidiär Schutzberechtigten eingeführt worden. Unter der Prämisse "Fördern und Fordern" soll der Staat die notwendigen Leistungen in Form von Kursen und Prüfungsangeboten zur Verfügung stellen und fordert wiederum die verpflichtende Teilnahme an den Integrationsangeboten. Dabei ist es zentral, dass genügend Integrationsangebote vorhanden sind, damit auch jede Person die Möglichkeit hat, diese zu nutzen und ihren Integrationsverpflichtungen entsprechend nachzukommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Deutschkurse wurden seit 2017 jährlich nach § 4 IntG für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte abgehalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Monaten)

a.    Wie viele dieser Kurse wurden beim erstmaligen Absolvieren positiv abgeschlossen bzw. mussten wiederholt werden?

b.    Wie viele dieser Kurse fanden online bzw. vor Ort statt (Bitte um Aufschlüsselung nach Sprachniveau und Jahr)? 

c.    Wie ist die Geschlechterverteilung unter den Teilnehmenden dieser Kurse?

2.    Wie viele Werte- und Orientierungskurse (WOK) wurden seit 2017 jährlich nach § 5 IntG für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte abgehalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Monaten)

a.    Wie viele dieser Kurse wurden beim erstmaligen Absolvieren positiv abgeschlossen bzw. mussten wiederholt werden?

b.    Wie viele dieser Kurse fanden online bzw. vor Ort statt? 

c.    Wie ist die Geschlechterverteilung unter den Teilnehmenden dieser Kurse?

3.    Wie viele Deutschkurse wurden seit 2017 jährlich nach § 7 IntG im Rahmen der verpflichtenden Module der Integrationsvereinbarung für rechtmäßig im Bundesgebiet niedergelassene Drittstaatsangehörige abgehalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Monaten)

a.    Wie viele dieser Kurse wurden beim erstmaligen Absolvieren positiv abgeschlossen bzw. mussten wiederholt werden?

b.    Wie viele dieser Kurse fanden online bzw. vor Ort statt?

c.    Wie ist die Geschlechterverteilung unter den Teilnehmenden dieser Kurse?

4.    Ist angedacht, das Online-Kursangebot beizubehalten bzw. weiter auszubauen?

a.    Wenn ja, wie soll die zukünftige Verteilung von Online-Angeboten und solchen vor Ort aussehen?

5.    Gibt es eine Warteliste für Kursangebote nach §§ 4, 5 und 7 IntG und wenn ja, wie viele Personen standen bzw. stehen auf dieser Warteliste?

6.    Welche Kursträger sind seit 2017 durch den ÖIF zur Durchführung von Deutschkursen zertifiziert? (Bitte um Auflistung der zertifizierten Kursträger)