5920/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Unterstützungsfonds der ÖGK
Für soziale Härtefälle und Betroffene, die sich Heilsbehelfe und Hilfsmittel nicht leisten können, gibt es bei der österreichischen Gesundheitskasse einen Unterstützungsfonds. Mithilfe dieser Mittel sollen bei Bedarf Zuschüsse zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln bezahlt werden können, wobei es für die Finanzierung des Fonds für alle Beitragszahler eine gesetzliche Obergrenze gibt (vgl. §84 ASVG[1]). Erwähnt als Beitragszahler sind zumindest die AUVA, die PVA und die BVAEB, allerdings gibt es keinerlei Einsicht, bis zu welchem Ausmaß die genannten Versicherungen tatsächlich einen Beitrag zum Unterstützungsfonds leisten.
Recherchiert man zu dem Unterstützungsfonds, dann finden sich kaum Informationen zu dessen Gebarung. Die Geschäftsberichte des Jahres 2019 wurden nach der Zusammenlegung der österreichischen Krankenkassen zwar mit einheitlichem Design und Layout gestaltet, welche Informationen über den jeweiligen Unterstützungsfonds darin enthalten sind, unterscheidet sich jedoch von Bericht zu Bericht. Da die Entscheidung über die Gewährung von Unterstützungsleistungen laut Richtlinien von den jeweiligen Landestellen getroffen wird, ist auch fraglich, ob die Berichtslegung über den Unterstützungsfonds nun nach der Zusammenlegung der einzelnen Kassen vereinheitlicht wird. Dennoch sollten die Daten auf einer bundesweiten Ebene vorhanden sein.
[1] https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147&Artikel=&Paragraf=84&Anlage=&Uebergangsrecht=
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Unterstützungsfonds seit 2010 (je
SV-Träger und je Jahr; ÖGK nach Landesstellen bzw. GKK)
a. Wie viele Finanzmittel wurde jährlich zugeführt?
b. Wie viele Mittel wurden jährlich ausgezahlt?
2. Wofür wurden die Mittel des Unterstützungsfonds verwendet? (Bitte um Aufschlüsselung der Fördermittel nach Kategorien der ärztlichen Hilfe nach §135 ASVG sowie der Heilbehelfe und Hilfsmittel nach §137, 154 ASVG und Jahren; je SV-Träger und je Jahr; ÖGK nach Landesstellen bzw. GKK)
a. Wie viele Anträge auf Unterstützung werden pro Jahr bearbeitet? (Bitte um Aufschlüsselung der Leistungen und Hilfsmittel)
b. Wie viele Anträge werden genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung der ärztlichen Hilfe bzw Heilsbehelfe)
i.Wie viele davon fallen unter die Definition eines Härtefalls nach RUF 2020 §3 (4)?
ii.Wie viele dieser Anträge wurden vom Büro selbstständig entschieden?
iii.Wie viele wurden von der Landesstelle freigegeben?
c. Wie viele Anträge wurden abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung der ärztlichen Hilfe bzw Heilbehelfe)
i.Wie viele davon fallen unter die Definition eines Härtefalls nach RUF 2020 §3 (4)?
ii.Wie viele wurden vom Büro selbstständig entschieden?
iii.Wie viele wurden von der Landesstelle entschieden?
3. Wieso wird die Erfolgsrechnung für den Unterstützungsfonds nicht detaillierter entsprechend dem Aufbau der Haupt-Erfolgsrechnung in den Jahresberichten der SV-Träger und im RIS veröffentlicht?