5921/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Einsatz von schwerem Polizeigerät bei Demonstrationen

Am 23.2.2021 fand vor dem Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände eine nicht angemeldete Versammlung gegen die Abschiebung von abgelehnten AsylwerberInnen nach Afghanistan statt. Eine Gruppe von 70 Demonstrant_innen errichtete im Laufe der Aktion eine Blockade auf der Straße, die von der Polizei mit Hilfe der Berufsfeuerwehr Wien wieder abgebaut wurde (https://wien.orf.at/stories/3091762/). Zusätzlich kam ein gepanzertes Fahrzeug zum Einsatz. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Exekutivbeamt_innen waren bei dem Einsatz am 23.2.2021 tätig?

2.    Welche Gefährdungsprognose ging dem Einsatz voraus?

3.    Von wem wurde diese wann vorgenommen?

4.    Welche strategischen bzw. einsatztaktischen Leitlinien wurden im Vorfeld von wem wann ausgegeben?

a.    War dabei der Einsatz von einem gepanzerten Fahrzeug schon in Planung?

                                      i.Wenn ja, von wem wurde dies wann vorgeschlagen?

                                    ii.Wenn ja, von wem wurde dies wann positiv entschieden?

5.    Wurde mit der Möglichkeit einer Blockadebildung im Vorhinein geplant?

a.    Wenn ja, welche Vorkehrungen wurden vonseiten der Polizei geplant?

                                      i.Von wem wurden diese Vorkehrungen wann vorgeschlagen?

                                    ii.Von wem wurden diese Vorkehrungen wann positiv entschieden?

6.    Was war der konkrete Anlassgrund für den Einsatz von einem gepanzerten Fahrzeug?

a.    Von wem wurde diese Vorkehrung wann vorgeschlagen?

b.    Von wem wurde diese Vorkehrung wann positiv entschieden?

c.    Wurden Alternativen besprochen?

                                      i.Wenn ja, welche? 

7.    Aufgrund welcher Gefährdungsprognose setzte die Polizei jeweils viele gepanzerte Fahrzeuge bei welchen wann stattfindenden Demonstrationen bzw. Versammlungen ein

a.    im Jahr 2018?

b.    im Jahr 2019?

c.    im Jahr 2020?

d.    im laufenden Jahr bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung?

8.    Die Tageszeitung Heute berichtete über die Hintergründe der zur Abschiebung vorgesehenen Personen, dass "elf Personen in Österreich straffällig geworden waren und bereits eine rechtskräftige Verurteilung im Strafregister vermerkt hatten. Die Delinquenten hatten insgesamt 38 Delikte (pro Person also im Schnitt drei) am Kerbholz. Drei Männer wurden etwa wegen versuchter und vollzogener Vergewaltigungen verurteilt. Dazu kamen schwere Nötigungen, Körperverletzungen, gefährliche Drohungen, Freiheitsentziehungen, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie diverse Suchtmitteldelikte" (https://amp.heute.at/s/fluechtlings-aktivisten-demonstrierten-fuer-vergewaltiger-100129548?__twitter_impression=true).

a.    Wurde diese Information auf Anfrage der Medien durch das BMI mitgeteilt?

                                      i.Wenn ja, durch welche Stelle genau und wann?

                                    ii.Wenn nein, wurde diese Information durch das BMI aktiv an die Medien gegeben?

1.    Wenn, ja durch welche Stelle genau und wann?

b.    Laut § 5a (1) BFA-Einrichtungsgesetz obliegt die Information der Medien dem Bundesamt "über von diesem geführte Verfahren nach Maßgabe der nachstehenden Absätze unter Berücksichtigung des Interesses der Öffentlichkeit an sachlicher Information über Verfahren, die öffentliche Bedeutung erlangt haben". Inwieweit unterliegt die Information über eine Straffälligkeit der abzuschiebenden Personen dem Interesse der Öffentlichkeit?

                                      i.Wurde § 5a (2) BFA-Einrichtungsgesetz berücksichtigt und wenn ja, wie?

                                    ii.Wurde § 5a (3) BFA-Einrichtungsgesetz berücksichtigt und wenn ja, wie?

9.    Laut dem Heute-Bericht waren 17 der 34 Personen volljährig und Männer.

a.    Ist dies korrekt?

                                      i.Wenn nein, was ist die richtige Zahl? 

b.    Wie viele der 34 Personen waren minderjährig?

c.    Wie viele der 34 Personen waren minderjährig und unbegeleitet?

d.    Wie viele der 34 Personen waren Frauen?

e.    Wie viele der 34 Personen standen in einem familiären Verhältnis zueinander?