5922/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Grundversorgung in den Bundesländern
Während des Asylverfahrens ist Österreich gemäß EU-Aufnahmerichtlinie verpflichtet, Asylwerber_innen eine angemessene Unterkunft und Betreuung bereitzustellen. Seit 2004 ist in Österreich ein flächendeckendes System der Flüchtlingsversorgung vorgesehen: die Grundversorgung. Im Rahmen der Grundversorgung erhalten hilfs- und schutzbedürftige Fremde in erster Linie Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind, wie angemessene Verpflegung, Unterkunft, medizinische Versorgung, Bekleidungshilfe, Schulbedarf sowie Information und Beratung.
Mit 1. Mai 2004 trat die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG) in Kraft. Darin wird insbesondere die Zuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern betreffend die Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geregelt. Demnach leistet der Bund im Wesentlichen die Grundversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber in der ersten Phase des Asylverfahrens, dem sogenannten Zulassungsverfahren. In dieser Zeit werden die Asylwerberinnen und Asylwerber grundsätzlich in Bundesbetreuungseinrichtungen untergebracht und versorgt. Die Kosten der Grundversorgung werden zwischen Bund und Ländern in einem Schlüssel von 60:40 geteilt. Je nach Bevölkerungszahl haben die jeweiligen Bundesländer eine bestimmte festgelegte Quote an Asylwerber_innen zu versorgen.
Der Bericht des Rechnungshofes über die Grundversorgung in Wien (https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Grundversorgung_Wien.pdf) kritisiert u.a. auch die vorgesehenen Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung, welche keiner automatisierten Preisanpassung unterliegen und aktuell weit unter den Kostenhöchstsätzen in anderen Bereichen, wie z.B. in der Wohnungslosenhilfe, liegen. Siehe dazu S. 40 des Rechnungshofberichts:
"Der RH empfahl daher dem
Innenministerium und dem Land Wien, gemeinsam mit den anderen Ländern
einen Mechanismus zur Anpassung der Kostenhöchstsätze der
Grundversorgung auf Basis von kalkulierten Werten zu schaffen und die
Festlegung der konkreten Kostenhöchstsätze dem Koordinationsrat zu
übertragen.
7.3 (1) Das Innenministerium führte in seiner Stellungnahme aus, einer
Umsetzung der Empfehlung im Wege der Weiterentwicklung – unter Wahrung
der aktuellen Grundversorgungsvereinbarung – positiv
gegenüberzustehen. Dazu wären der Koordinationsrat und gegebenenfalls
Arbeitsgruppen mit der Erarbeitung von entsprechenden fachlichen Vorschlägen
zu befassen.
(2) Das Land Wien begrüßte die Empfehlung des RH ausdrücklich.
Die geforderte Neuregelung erfordere eine Weiterentwicklung der geltenden
Grundversorgungsvereinbarung. Die vom Innenministerium zugesagten Einladungen
zu entsprechenden Arbeitsgruppen seien jedoch noch nicht erfolgt. Das Land Wien
werde im Rahmen des Koordinationsrats die Einsetzung von Arbeitsgruppen zu den
Themenfeldern „rechtliche Klarstellungen“, „Kosten und
Kostenhöchstsätze der Grundversorgung“ sowie „einfache
Kostenaufteilung“ anregen. In der Folge könne das Ergebnis der
fachlichen Erörterung im Koordinationsrat der Konferenz der
Landesflüchtlingsreferentinnen und –referenten vorgelegt
werden."
Im Oktober 2018 hat der UN Hochkommissar für Menschenrechte in seinem Bericht (https://www.ohchr.org/Documents/Countries/AT/AustriaReport.pdf) die Unterbringung von Schutzsuchenden, insbesondere von vulnerablen Personen kritisiert:
"22. However, the laws relating to the reception of asylum seekers do not foresee a mechanism for identifying persons in vulnerable situations, including in detention. According to the OHCHR team's observations and information received, the identification of peoplpe in vulnerable situations throughout the asylum and return procedures, including in pre-removal detention, tends to be random and unsystematic, for instance only when vulnerabilities are clearly visible, or dependent on disclosure by the individuals themselves."
Außerdem schlägt der OHCHR Bericht in seinen Empfehlungen u.a. eine bessere Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren vor: "Establish, in collaboration with a broad range of civil society organization, a human rights, gender- and age- responsive vulnerability assessment mechanism within asylum and returns processes to ensure appropriate referral, assistance, support procedures and effective protection of migrants' human rights."
Eine weitere Empfehlung ist das Vorhandensein von geschultem Personal in allen Einrichtungen, um rechtzeitig eine Unterstützung für Schutzsuchende zu gewähren: "Ensure that trained staff are available at all sites to provide timely identification of and support to migrants who have experiences trauma and sexual and gender-based violence."
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Betreuungsstellen der Grundversorgung gibt es seit 2019 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung österreichweit? Bitte um Aufschlüsselung nach Standort, Typ, Bundesland, Kapazität und Auslastung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung.
2. Wie viele Asylwerber_innen befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
3. Wie viele Asylwerber_innen befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
4. Wie viele Asylwerber_innen befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
5. Wie viele der in Fragen 1 bis 3 genannten Asylwerber_innen haben Österreich vor Erhalt eines Bescheides, also ohne abgeschlossenes Asylverfahren, verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
6. Wie viele Asylberechtigte, die sich bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung befinden, sind zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
7. Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2020 in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
8. Wie viele Asylberechtigte befanden sich 2019 in den ersten vier Monaten nach Asylgewährung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
9. Wie viele der in Fragen 1 bis 3 und 5 bis 7 genannten Personen haben Österreich innerhalb der vier Monate nach Erhalt des positiven Bescheides verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
10. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
11. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
12. Wie viele subsidiär Schutzberechtigte befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
13. Wie viele der in Fragen 9 bis 11 aufgezählten subsidiär Schutzberechtigten haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
14. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates nicht abschiebbar sind, befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
15. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates, befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
16. Wie viele Personen, über deren Asylantrag rechtskräftig negativ abgesprochen wurde und die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind wie z.B. aufgrund des Unterlassens der Ausstellung eines Heimreisezertifikates, befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
17. Wie viele der in Fragen 13 bis 15 aufgezählten Personen haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
18. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
19. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
20. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
21. Wie viele andere, nicht abschiebbare Fremde, die sich in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung befanden, haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
22. Wie viele Personen mit Aufenthaltsrecht gemäß § 8 iVm § 15 AsylG, § 10 Abs. 4 FrG oder einer Verordnung gemäß § 29 FrG, befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
23. Wie viele Personen mit Aufenthaltsrecht gemäß § 8 iVm § 15 AsylG, § 10 Abs. 4 FrG oder einer Verordnung gemäß § 29 FrG, befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
24. Wie viele Personen mit Aufenthaltsrecht gemäß § 8 iVm § 15 AsylG, § 10 Abs. 4 FrG oder einer Verordnung gemäß § 29 FrG, befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
25. Wie viele der in Fragen 21 bis 23 aufgezählten Personen haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
26. Wie viele Personen, die nach einer Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft genommen werden können oder auf die die Bestimmungen des § 66 FrG anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist, befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon sind Frauen?
b. Wie viele davon sind Männer?
c. Wie viele davon sind besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon sind begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon sind unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon sind Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon sind ältere Menschen?
v.Wie viele davon haben körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon haben psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon sind schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon sind Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon sind Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon sind Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon sind aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
27. Wie viele Personen, die nach einer Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft genommen werden können oder auf die die Bestimmungen des § 66 FrG anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist, befanden sich im Jahr 2020 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
28. Wie viele Personen, die nach einer Entscheidung der Asylbehörde entweder in Schubhaft genommen werden können oder auf die die Bestimmungen des § 66 FrG anzuwenden sind oder deren vorübergehende Grundversorgung bis zur Effektuierung der Außerlandesbringung nach der Entscheidung der Asylbehörde von den Ländern sichergestellt ist, befanden sich im Jahr 2019 in Grundversorgung? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Bundesland der Unterbringung, Standort der Betreuungsstelle und Unterbringungsart (organisiert, privat, UMF und Sonderbetreuung). Sollte der Aufwand der Ermittlung der Daten einen zu hohen Personalaufwand verursachen, bitte um Darstellung des Aufwands in Stunden. Sollten nicht alle Informationen zur Verfügung stehen, bitte um Beantwortung mit größtmöglichem Detailgrad.
a. Wie viele davon waren Frauen?
b. Wie viele davon waren Männer?
c. Wie viele davon waren besonders schutzbedürftig?
i.Wie viele davon waren begleitete Minderjährige?
ii.Wie viele davon waren unbegleitete Minderjährige?
iii.Wie viele davon waren Menschen mit Behinderung?
iv.Wie viele davon waren ältere Menschen?
v.Wie viele davon hatten körperliche Erkrankungen?
vi.Wie viele davon hatten psychische Erkrankungen?
vii.Wie viele davon waren schwangere Frauen?
viii.Wie viele davon waren Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern?
ix.Wie viele davon waren Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben?
x.Wie viele davon waren Opfer von Menschenhandel?
xi.Wie viele davon waren aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig?
29. Wie viele der in Fragen 25 bis 27 aufgezählten Personen haben Österreich verlassen? Bitte um Auflistung nach Jahr der Ausreise.
30. Welche Bundesländer erfüllen bzw. erfüllen nicht die mit dem Bund vereinbare Quote zur Unterbringung von Flüchtlingen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte um Angabe der Quotenerfüllung in Prozent sowie der sich daraus ergebenden Zahl der untergebrachten Personen.
31. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019 - 2021 neu in die Grundversorgung aufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Neuaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
32. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2019 - 2021 in die Grundversorgung wiederaufgenommen? Bitte um Auflistung nach Monat der Wiederaufnahme, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
33. Wie viele Übernahmen in die Landesgrundversorgung wurden in den Jahren 2019 - 2021 abgelehnt? Bitte um Auflistung nach Monat der Ablehnung, Bundesland und Betreuungseinrichtung.
34. Wie hoch sind die Reparaturzahlungen jener Bundesländer, die die Quoten in den Jahren 2015-2020 nicht erfüllt haben? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Jahr und Höhe der Zahlungen.
35. Gibt es Außenstände dieser Reparaturzahlungen? Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Jahr und Höhe der Außenstände.
36. Gibt es Prognosen darüber, wie viele Personen voraussichtlich im Jahr 2021 in Österreich in Grundversorgung sein werden? Bitte um Aufgliederung nach Bundesland und Zielgruppe.
37. Wie hoch waren und sind die Kosten für die Betreuung von Personen in Grundversorgung in den Jahren 2019, 2020 und aktuell zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte um monatliche Auflistung und Aufgliederung nach Bundesland.
38. Wurden zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung bereits Arbeitsgruppen mit der Erarbeitung fachlicher Vorschläge zur Weiterentwicklung der Kostenhöchstsätze in der Grundversorgung befasst?
a. Wenn ja, seit wann gibt es wie viele Arbeitsgruppen mit welchem Arbeitstitel?
b. Wenn ja, wann haben bereits Treffen dieser Arbeitsgruppen stattgefunden?
c. Wenn ja, wer ist jeweils in diesen Arbeitsgruppen?
d. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppen?
e. Wenn nein, warum nicht?
39. Planen Sie eine automatische Anpassung der Kostensätze in der Grundversorgung an die allgemeine Preissteigerung?
a. Wenn ja, inwiefern wann? Bitte um Nennung aller geplanten Maßnahmen.
b. Wenn nein, warum nicht?
40. Höchstsätze bringen mit sich, dass Leistungen oft unter den tatsächlichen Kosten vergütet werden. Planen Sie eine Änderung der Kostensätze von Höchstsätzen auf Mindestsätze?
a. Wenn ja, inwiefern wann? Bitte um Nennung aller geplanten Maßnahmen.
b. Wenn nein, warum nicht?
41. Welche allgemeinen Mindeststandards gelten für die Unterbringung in der Grundversorgung für organisierte Unterkünfte, für private Unterbringung sowie für Unterbringung von Personen mit besonderem Betreuungsbedarf jeweils? Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Unterbringung.
a. Welche Mindeststandards gelten für die Unterbringung in der Grundversorgung für besonders schutzbedürftige Personen? Bitte um Aufschlüsselung nach Art der Unterbringung und folgenden Kategorien:
i.begleitete Minderjährige
ii.unbegleitete Minderjährige
iii.Menschen mit Behinderung
iv.ältere Menschen
v.Menschen mit körperlichen Erkrankungen
vi.Menschen mit psychischen Erkrankungen
vii.schwangere Frauen
viii.Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern
ix.Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben
x.Opfer von Menschenhandel
xi.Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind
42. Welche Maßnahmen zur Ermittlung eines besonderen Betreuungsbedarfs werden bei der Aufnahme Schutzsuchender in die Grundversorgung getroffen? Bitte um genaue Erläuterung des jeweiligen Aufnahmeprozesses sowie der Kriterien bzw. Vorgaben zur Ermittlung eines besonderen Betreuungsbedarfs von
a. begleiteten Minderjährigen.
b. unbegleiteten Minderjährigen.
c. Menschen mit Behinderung.
d. älteren Menschen.
e. Menschen mit körperlichen Erkrankungen.
f. Menschen mit psychischen Erkrankungen.
g. schwangeren Frauen.
h. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern.
i. Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
j. Opfer von Menschenhandel.
k. Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind.
43. In welchen Abständen wird ein besonderer Betreuungsbedarf überprüft? Bitte um Aufschlüsselung nach
a. begleiteten Minderjährigen.
b. unbegleiteten Minderjährigen.
c. Menschen mit Behinderung.
d. älteren Menschen.
e. Menschen mit körperlichen Erkrankungen.
f. Menschen mit psychischen Erkrankungen.
g. schwangeren Frauen.
h. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern.
i. Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben.
j. Opfer von Menschenhandel.
k. Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung/geschlechtsspezifischer Voraussetzungen besonders schutzbedürftig sind.
44. Welche Ausbildungsanforderungen werden an das Personal gestellt, welches für die Feststellung des besonderen Betreuungsbedarfs zuständig ist?
45. Welche Fortbildungsangebote und Zeitrahmen werden angeboten, um in weiterer Folge einen besonderen Betreuungsbedarf zu prüfen und festzustellen?
46. Gibt es ein eigenes bundesweites Team mit fachspezifischen Kompetenzen, um einen besonderen Betreuungsbedarf festzustellen?
47. Die altersgerechte Betreuung unbegleiteter Minderjähriger beginnt im Zweifelsfall erst nach einer multifaktoriellen Altersfeststellung. Die Anforderungen der Aufnahmerichtlinie bezüglich vorrangiger Berücksichtigung des Kindeswohls, adäquater Unterkunft, Versorgung und Bereitstellung eines Vertreters/Vormunds erfolgen oft erst Wochen oder Monate später. Welche Maßnahmen sind geplant, um eine altersgerechte Versorgung in so einem Zweifelsfall richtlinienkonform umzusetzen?
48. Änderungen bzw. Wegfall eines besonderen Betreuungsbedarfs zieht in vielen Fällen einen Ortswechsel nach sich. Welche Vorgaben gibt es für den Wegfall eines besonderen Betreuungsbedarfs um besonderen Härten in der Übergangsphase entgegenzuwirken?
49. Welche Pläne gibt es, die Einrichtung in Fieberbrunn durch eine derzeit leerstehende Einrichtung wie z.B. in Korneuburg zu ersetzen, um der Forderung der Landesrätekonferenz 2014 nach Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. Einrichtungen für den täglichen Bedarf nachzukommen?
50. Welche Maßnahmen wurden seit Veröffentlichung des OHCHR Berichtes im Mai 2019 getroffen, um die Empfehlungen des OHCHR umzusetzen?
a. Welche Maßnahmen wurden hinsichtlich der Kritik bezüglich der Unterbringung von vulnerablen Personen getroffen?
b. Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlung hinsichtlich einer besseren Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren getroffen?
c. Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlung hinsichtlich des Vorhandenseins von geschultem Personal in allen Einrichtungen getroffen?