5928/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend der Richtlinien hinsichtlich der vorzeitigen Beendigung einer Quarantäne - gelten eigene Regeln für ÖVP Bürgermeister?

 

Die NÖN berichtet am 12. März, dass der Sierndorfer Bürgermeister positiv auf das Coronavirus getestet wurde und die Quarantäne bis 19. März andauere. Daraus ist anzunehmen, dass das positive Testergebnis am 09. März vorlag:

 

Sierndorfs Bürgermeister positiv getestet

Alle Gemeindemitarbeiter mussten sich nach Gottfried Mucks Positiv-Test in Quarantäne begeben, das Sierndorfer Gemeindeamt bleibt geschlossen.


Von Karin SchuhböckErstellt am 12. März 2021 (10:23)ent, privat 

Bei einer Vorkontrolle für eine Untersuchung im Krankenhaus wurde Sierndorfs Bürgermeister Gottfried Muck per PCR-Test positiv auf Covid-19 getestet. Muck zur NÖN: „Ich leide derzeit unter keinen Symptomen und es wurde nur eine niedrige Virenbelastung festgestellt. Meine Ehefrau wurde negativ getestet."

Das Gemeindeamt musste geschlossen werden, da sich alle Mitarbeiter als K1-Kontaktpersonen in Quarantäne begeben mussten. Der Bürgermeister kann sich nicht erklären, wo er sich angesteckt hat: "Ich wurde in den letzten Wochen 16 Mal getestet und der Befund war jedes Mal negativ", wundert er sich,  "ich muss jetzt einmal sehen, was die nächsten Tage bringen, aber auf jeden Fall muss ich bis 19. März in Quarantäne bleiben."

Doch bereits am 14. März berichtet die NÖN, dass der Bürgermeister aus der Quarantäne entlassen wurde:

 

 

 

Sierndorfs Bürgermeister aus Quarantäne entlassen

Nach einem neuerlichen PCR-Test, der negativ ausgefallen ist, hob die Bezirkshauptmannschaft den Absonderungsbescheid wieder auf.

 

Von Karin SchuhböckErstellt am 14. März 2021 (12:03)

Vor einigen Tagen wurde Sierndorfs Bürgermeister Gottfried Muck im Rahmen einer Spitalsuntersuchung positiv auf Covid-19 getestet (die NÖN berichtete). Nach einem neuerlichen PCR-Test wurde der Ortschef nun wieder aus der Quarantäne entlassen. Er erhielt von der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg einen Bescheid, dass der Absonderungsbescheid mit sofortiger Wirkung aufgehoben sei.  Konkret heißt es: „Aufgrund Ihrer mittels PCR-Test bzw. Antigen-Test bestätigten Covid-19 Erkrankung wurden Sie mit Bescheid zunächst befristet abgesondert.

Nunmehr erlangte die Behörde davon Kenntnis, dass Ihr PCR-Test am 09.03.2021 nur schwach positiv und der Test vom 11.03.2021 negativ war und somit besteht aus epidemiologischer Sicht keine Ansteckungsfähigkeit mehr. Die Voraussetzung für die angeordnete Absonderung ist somit weggefallen und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.“

Auch bei allen Kontaktpersonen wurde die Quarantäne aufgehoben.

 

Personen die positiv auf das COVID-19 Virus getestet werden, müssen üblicherweise eine 10-tägige Heimquarantäne antreten, auch wenn sie einen symptomfreien Verlauf haben. Ein neuerlicher PCR Test ist dabei in der Regel nicht vorgesehen, die Quarantäne endet zum vorgeschriebenen Zeitpunkt sofern man 48 Stunden symptomfrei ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

 

1.      In welchen Fällen ist es vorgeschrieben, dass sich eine Person, die positiv auf das Coronavirus getestet worden ist und sich in Quarantäne befindet, einem neuerlichen PCR Test in einer Teststraße oder durch einen mobilen Dienst unterziehen kann oder muss?

 

2.      Gibt es grundsätzlich Möglichkeiten um sich nach einem positiven Corona PCR Test aus der Quarantäne freizutesten, wenn ja welche, nach welchen Richtlinien und für welche Personen gelten diese Richtlinien?

 

3.      Sollte eine sich in Quarantäne befindliche Person nicht in einer Teststraße oder durch ein mobiles Testteam einer Rettungsorganisation und nicht auf Anweisung der Gesundheitsbehörde einem weiteren Test unterzogen haben, würde dann ein Verstoß gegen die von der Behörde verhängten Quarantänemaßnahmen vorliegen?

 

4.      Wird nach einem Coronatest in einer Teststraße oder einem Test durch ein Mobiles Testteam einer Rettungsorganisation in jedem Fall ermittelt ob und wie stark jemand mit dem Virus infiziert wird und wenn nein nur in welchen Fällen?

 

 

5.      Ist es aus ihrer Sicht im Sinne der Eindämmung des Coronavirus zielführend, dass die zuständige Bezirkshauptmannschaft einen Quarantänebescheid nach nur wenigen Tagen wieder aufhebt und wenn ja in welchen Fällen?

 

6.      Hat sich die zuständige Behörde in beschriebenem Fall an die gesetzlichen Richtlinien und Vorgaben gehalten?

a)      Wenn ja, warum?

b)      Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Sind Ihnen weitere Fälle wie der beschriebene Fall bekannt?

a)      Wenn ja wie viele, in welchen Bezirken und nach wie vielen Tagen? Bitte um Auflistung nach Bezirken.

 

8.      Sollte eine derartige Vorgehensweise nicht zulässig sein, welche Folgen haben die handelnden Personen jeweils zu erwarten?

 

9.      Welche Konsequenzen wurden in derartigen Fällen bis dato schon gezogen?

 

10.   Wird die für den geschilderten Fall zuständige BH seitens des Gesundheitsministeriums kontrolliert?

 

11.  Wer hat in gegenständlichem Fall den zweiten vorzeitigen Test angeordnet?

 

12.  Gelten die gültigen COVID-19 Gesetze und Maßnahmen auch für ÖVP Bürgermeister?