5931/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Max Lercher,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Europäischer Aufbauplan - Mittel aus dem EU-Aufbaufonds.
Die Bundesregierung hat Österreichs Wirtschaft an die Wand gefahren. Es gibt kaum ein EU-Land mit einem größeren Wirtschaftseinbruch als Österreich. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zu Deutschland doppelt so stark gestiegen.
Im ersten Lockdown hat man bei den Wirtschaftshilfen die Unternehmen zu Bittstellern bei der WKO gemacht und auf eine Arbeitsplatzgarantie verzichtet. Im Ergebnis waren binnen weniger Wochen 200.000 Menschen arbeitslos.
Im zweiten Lockdown hat man den direkt betroffenen Betrieben bessere Entschädigungen gewährt, aber bei den indirekt betroffenen Betrieben zu lange gewartet. Zudem zeigt sich bereits jetzt eine problematische Verteilung bei den Wirtschaftshilfen. Große Unternehmen wie Novomatic erhalten Millionen an Wirtschaftshilfen – oft mehr als sie tatsächlich brauchen. Österreichische Klein- und Mittelbetriebe erhalten oftmals entweder gar nichts oder müssen sehr lange, auf dann recht überschaubare Unterstützungsleistungen warten.
Der Aufbauplan der Europäischen Union („NextGenerationEU“), ein befristetes Aufbauinstrument über 750 Mrd. EUR, soll dabei helfen, die unmittelbar durch Corona bedingten Schäden für Wirtschaft und Gesellschaft abzufedern. Europa soll nach Corona umweltfreundlicher, digitaler und krisenfester sein und aktuellen, wie künftigen Herausforderungen besser standhalten.
Aber auch bei den Aufbaufonds setzt sich nun die völlig verfehlte Wirtschaftspolitik der Regierung in Brüssel fort. Österreich zählt zu einer kleinen Gruppe an Ländern, die noch keine Mittel aus den EU-Aufbaufonds beantragt haben. Der EU-Aufbaufonds wäre für Österreich 3 Milliarden Euro schwer. Mit 3 Milliarden Euro könnten man die Langzeitarbeitslosigkeit für ein ganzes Jahrzehnt abschaffen. Die österreichische Bundesregierung hat offenbar keine Eile – Anträge können aber nur bis zum 30. April gestellt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1.) Wird die Republik Österreich die Hilfen des europäischen Aufbauprogrammes in Anspruch nehmen?
a. Wenn ja, bis wann werden die Projekte eingereicht werden?
b. Wenn nein, warum wird die Hilfe nicht in Anspruch genommen?
2.) Welche Kriterien/Voraussetzungen gibt es für die Beanspruchung des Aufbauplanes der Europäischen Union „NextGenerationEU“?
3.) Wie wird die Aufteilung dieser finanziellen Mittel aus dem Aufbauplan der Europäischen Union innerhalb von Österreich aussehen?
4.) Wie werden die Projekte für die Beanspruchung des Aufbaufonds ausgewählt?
5.) Welche Projekte werden seitens der österreichischen Bundesregierung im Zuge des EU-Aufbaufonds eingereicht?
6.) Werden Projekte aus den Bezirken Murtal bzw. Murau eingereicht?
a. Wenn ja, welche Projekte aus den Bezirken Murtal bzw. Murau werden eingereicht?
b. Wenn ja, wie werden diese Projekte seitens des Finanzministeriums eingeschätzt?
c. Wenn ja, wie wurden diese Projekte aus den Bezirken Murtal bzw. Murau ausgewählt?
d. Wenn nein, warum werden keine Projekte aus den Bezirken Murtal bzw. Murau eingebracht?
7.) Wurden regionale Politiker bzw. die Bundesländer über eine mögliche Einreichung für (regionale) Projekte informiert?
a. Wenn ja, wie wurden diese informiert?
b. Wenn ja, wie können/konnten regionale Politiker bzw. die Bundesländer (regionale) Projekte einreichen?
c. Wenn ja, welche Projekte hat das Land Steiermark für die Bezirken Murau Murtal eingereicht.
d. Wenn ja, welche Projekte wurde von den Gemeinden für die Bezirken Murau Murtal eingereicht.
e. Wenn nein, warum wurde die Regional- bzw. Landespolitik nicht informiert?
8.) Könnten beispielsweise für die Wasserstoffregion Murau finanzielle Mittel aus diesem EU-Aufbauprogramm lukriert werden?
a. Wenn ja, wie hoch könnte diese finanzielle Unterstützung für die Wasserstoffregion Murau ausfallen?
b. Wenn ja, ist es angedacht, finanzielle Mittel für die Wasserstoffregion Murau aus dem EU-Aufbauprogramm zu beantragen?
c. Wenn nein, warum werden keine finanziellen Mittel für die Wasserstoffregion Murau aus dem EU-Aufbauprogramm beantragt?