5932/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Robert Laimer,

Genossinnen und Genossen

 

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

 

betreffend „Vorrang für Sicherheit: 100 km/h auf der A1 in St. Pölten sind genug!“

 

 

Das enorme Verkehrsaufkommen in Bezug auf den Schwerverkehr und die damit verbundene Emissions- und Lärmbelastung vermindern die tägliche Lebensqualität der Anrainerinnen und Anrainer im Streckenbereich der A1 im Stadtgebiet St. Pölten. Besonders betroffen sind die Stadtteile Stattersdorf, Spratzern, Schwadorf und Pummersdorf.

 

Der Streckenabschnitt der A1 in St. Pölten zählt zweifellos zu den verkehrsreichsten hochrangigen Straßenverbindungen der Republik Österreich. Die mit 130 km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit einer „Stadtautobahn“ wie in St. Pölten, ist der letzte Teilabschnitt ohne weitergehende Geschwindigkeitsbeschränkung.

 

Sämtliche Bemühungen der Stadtpolitik, die Geschwindigkeitsbeschränkung im Stadtgebiet voranzutreiben, sind bis dato „im Sand“ verlaufen. Alle Sachargumente von Feinstaub- und Schadstoffbelastung bis hin zu Lärm- und Anrainerschutz wurden in den letzten Jahren ignoriert. Dabei ist gerade der Zusammenhang zwischen Serienunfällen und der erlaubten Höchstgeschwindigkeit evident und wurde auch vom „VCÖ – Mobilität mit Zukunft“ bestätigt.

 

Die Unfallhäufung, insbesondere im Bereich der Autobahnabfahrten St. Pölten Ost und

St. Pölten Süd, nimmt stetig zu. Längere Sperren der A1 auf diesem Streckenabschnitt sind längst keine Ausnahmen mehr.

 

Die Stadt St. Pölten setzt laufend Maßnahmen zur Verbesserung der Luftgüte im Stadtbereich, daher ist das Thema Feinstaub nicht so prekär wie in anderen vergleichbaren Städten. Durch die ständige Verbesserung der Luftqualität konnte der so genannte „Luft100er“ auf der A1 jedoch nicht verwirklicht werden. Soll St. Pölten für seine Anstrengungen in Bezug auf Minimierung des Feinstaubaufkommens bei der Autobahn-Höchstgeschwindigkeit bestraft werden?

 

Die Reduktion der 5 km-Stadtautobahn auf 100 km/h entsprechen einem Zeitverlust von unter 1 Minute, konkret 42 Sekunden. Dieser „Zeitgewinn“ mit Tempo 130 km/h steht in keinerlei Verhältnis zur erhöhten Unfallgefahr auf diesem Streckenabschnitt der A1.

 

Während in den Hauptstädten Salzburg, Linz, Klagenfurt und Innsbruck die Geschwindigkeit im Stadtgebiet längst auf 100 km/h reduziert wurde, ist St. Pölten nach wie vor – trotz höchst frequentierten Verkehrsaufkommens – mit der Höchstgeschwindigkeit 130 km/h und der damit verbundenen negativen Konsequenzen konfrontiert.

 

Eine Verordnung der betreffend zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Stadtgebiet von St. Pölten würde massiv zur Verkehrssicherheit beitragen und die Lebensqualität der betroffenen Anrainer jedenfalls verbessern!

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1. Wurden durch Ihr Ressort bzw. durch die ASFINAG Erhebungen veranlasst, um Möglichkeiten zu überprüfen, die aufgrund der örtlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der A1 im Stadtgebiet von

St. Pölten erforderlich sind? Und wenn ja, welche Daten konnten diesbezüglich eruiert werden?

 

2. Wurden durch Ihr Ressort oder durch die ASFINAG zeitnah zu dieser Anfrage Erhebungen über die Lärmentwicklung auf dem Streckenabschnitt der A1 im Stadtgebiet von St. Pölten durchgeführt? Und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

 

3. Wurden durch Ihr Ressort oder durch die ASFINAG zeitnah zu dieser Anfrage Erhebungen über die Schadstoffbelastung auf dem Streckenabschnitt der A1 im Stadtgebiet von St. Pölten durchgeführt? Und wenn ja, wie lauten die Ergebnisse?

 

4. Ist von Ihrer Seite her geplant, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt auf dem Streckenabschnitt der A1 im Bereich des Stadtgebietes von St. Pölten zu setzen? Und wenn ja, welche Maßnahmen werden von Ihrer Seite diesbezüglich angedacht?

 

5. Wurde durch Ihr Ressort bzw. durch die ASFINAG geprüft, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, um auf dem Streckenabschnitt der A1 im Stadtgebiet St. Pölten eine geringere als die höchstzulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zu verordnen?

 

6. Ist von Ihrer Seite her geplant, die höchstzulässige Geschwindigkeit auf dem Autobahnabschnitt der A1 im Stadtgebiet von St. Pölten auf 100 km/h herabzusetzen? Und wenn nein, welche Gründe stehen der Erlassung einer entsprechenden Verordnung entgegen?