5934/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Alois
Stöger, diplômé, Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Berichterstattung
gem. § 3 Abs. 5 Covid-19-Fondsgesetz
idF
Covid-19-Transparenzgesetz
Sehr geehrter Herr Finanzminister!
Mit dem BGBl. I 4/2021 wurde das „Covid-19-Transparenzgesetz“ veröffentlicht, in Artikel 1 wird das Covid-19-FondsG novelliert, § 3 Abs. 5 lautet:
„(5) Das entsprechende haushaltsleitende Organ hat dem jeweiligen zuständigen Ausschuss des Nationalrats monatlich einen Bericht vorzulegen, in dem sämtliche Maßnahmen, die aus finanziellen Mitteln des Fonds bedeckt wurden, detailliert dargestellt sind. Der Bericht hat insbesondere die materiellen und finanziellen Auswirkungen der gesetzten Maßnahmen auszuweisen. Mit der erstmaligen Berichtslegung ist von den haushaltsleitenden Organen für die Monate März bis Dezember des Finanzjahres 2020 zusätzlich ein einmaliger Bericht, in dem sämtliche Maßnahmen, die aus finanziellen Mitteln des Fonds bedeckt wurden, detailliert dargestellt sind, zu erstellen und dem jeweiligen zuständigen Ausschuss des Nationalrats vorzulegen.“
Im Budgetausschuss vom 22.3.
2021 wurde der
Bericht des BMF zum Monatserfolg Jänner 2021 beraten. Auf Grund der neuen
Rechtslage müsste jedes haushaltsleitende Organ einen eigenen
detaillierten Jahres-bericht für 2020 vorlegen. Auf die Frage der SPÖ
an Sie persönlich, wann dieser Bericht kommen wird, hatten Sie selbst
keine Antwort, und auch die Beamten des BMF konnten nur auf die monatliche
Bericht-erstattung verweisen. Allerdings ist der Bericht des BMF eindeutig
nicht jener gem. § 3 Abs. 5 Covid-19-FondsG, denn auf dem Deckblatt wird
als Rechtsgrundlage (s. Screenshot) nur § 3 Abs. 4 Covid-19-FondsG
angegeben.
Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende
Anfrage
(1) War Ihnen die geltende Rechtslage zum Zeitpunkt des Budgetausschusses am 22.3.2021 bekannt?
(2) Wenn nein, warum nicht?
(3) Wenn ja, warum haben Sie die Frage in der Ausschusssitzung nach dem Jahresbericht nicht beantworten können?
(4) Es wird angenommen, dass dieser Bericht von der Budgetsektion des BMF erstellt wird, war dem Sektionschef der Budgetsektion im BMF bekannt, dass zusätzlich zur erstmaligen Berichterstattung auch Jahresbericht für 2020 erstellt werden sollte?
(5) Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum ist das nicht erfolgt?
(6) Es wird angenommen, dass der Generalsekretär im BMF auch Ihnen als Minister inhaltlich zuarbeitet. Hat Sie der Generalsekretär darauf aufmerksam gemacht, dass ein Bericht nach § 3 Abs. 5 Covid-19-FondsG vom BMF zu erstellen wäre? Wenn nein, warum nicht? War dem Generalsekretär der § 3 Abs. 5 Covid-19-FondsG bekannt?
(7) Wann wird das BMF den Bericht gem. § 3 Abs. 5 Covid-19-FondsG dem Budgetausschuss vorlegen?