595/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.01.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Aufkommen Kapitalertragsteuer aus Kapitalvermögen

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Mit dem Budgetbegleitgesetz bzw. Abgabenänderungsgesetz 2011 wurde die Spekulationsertragsbefreiung im Einkommensteuergesetz abgeschafft und durch eine Kapitalertragsbesteuerung ersetzt. Damit sind sowohl die Erträge als auch Substanzgewinne aus Kapitalvermögen zu versteuern.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

 

Anfrage:

1)   Wie hoch waren die erklärten Einkommen und Steuereinnahmen aus „Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen“ seit deren Einführung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 (bitte um Detailangabe der jeweiligen Jahressummen getrennt nach inländischen und ausländischen Kapitaleinkünften)?

2)   Wie hoch waren die erklärten Einkommen und Steuereinnahmen „Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen“ seit deren Einführung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 für die Einkünfte aus der Überlassung von Kapital, aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten (bitte um Detailangabe der jeweiligen Jahressummen getrennt nach inländischen und ausländischen Kapitaleinkünften)?

3)   Wie hoch waren die erklärten Einkommen und Steuereinnahmen aus dem Posten „Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Wertpapieren“ (Kapitalvermögen) seit deren Einführung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 im Wege der KESt-Endbesteuerung (bitte um Detailangabe der Jahressummen)?

4)   Wie hoch waren die erklärten Einkommen und Steuereinnahmen aus dem Posten „Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Wertpapieren“ (Kapitalvermögen) seit deren Einführung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 im Wege der Option zur Regelbesteuerung (bitte um Detailangabe der Jahressummen)?

5)   Wie hoch waren die erklärten Einkommen und Steuereinnahmen aus dem Posten „Kapitalertragsteuer auf realisierte Wertsteigerungen von Wertpapieren“ (Kapitalvermögen) seit deren Einführung in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 im Wege der betrieblichen Kapitalerträge, die mit dem besonderen Steuersatz zu besteuern sind (bitte um Detailangabe der Jahressummen getrennt nach Steuersatz 27,5% bzw. 25% und Angabe der angerechneten ausländischen Quellensteuer)?

6)   Im aktuellen Regierungsprogramm wird auf Seite 71 das Vorhaben der „Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten“ beschrieben. Bis wann wird diese Spekulationsfrist für Wertpapiere in der laufenden Gesetzgebungsperiode in Kraft treten?

a.    Welche Einnahmenausfälle erwarten Sie für die Jahre 2020 bis 2024 (bitte um Angabe der aktuellen ministeriumsintern vorhandenen Schätzwerte der finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt in Mio. €)?

b.    Mit welcher „Behaltefrist“ wurde bei der Schätzung gerechnet?