5962/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit

betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter

 

Weiterführende, postgraduale und fachspezifische Ausbildungen nehmen in den letzten Jahren stark zu und erleben einen regelrechten Boom. Dabei spielen einerseits die immer größere Spezialisierung der Arbeitswelt ebenso wie das Bedürfnis nach persönlicher Fortbildung eine große Rolle. Aber auch das steigende Angebot der Ausbildungsstätten und Fachhochschulen mit immer höherer Anzahl von Studienlehrgängen, oftmals in Verbindung mit Auslandsmodulen tragen zu dem Trend bei. Nicht nur Mitarbeiter in privaten Unternehmen , immer häufiger nutzen vor allem öffentlich Bedienstete die Möglichkeit der berufsbegleitenden Weiterbildung. Die hohen Kosten von zumeist mehreren tausend Euro werden vielfach vom Arbeitgeber übernommen.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit folgende

 

 

A n f r a g e

 

 

1.    Wie vielen Mitarbeitern ihres Ressorts wurden im Jahr 2020 die in diesem Jahr anfallenden Ausbildungskosten für eine postgraduelle Ausbildung, ein FH-Lehrgang oder eine sonstige Ausbildung zur Gänze durch ihr Ressort finanziert?

2.    Wie vielen Mitarbeitern ihres Ressorts wurden im Jahr 2020 die in diesem Jahr anfallenden Ausbildungskosten für eine postgraduelle Ausbildung, ein FH-Lehrgang oder eine sonstige Ausbildung zumindest teilweise durch ihr Ressort finanziert?

3.    Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2020, die Ihr Ministerium für postgraduelle Ausbildungen oder sonstige Ausbildungen von Mitarbeitern getragen hat?

4.    In welchen Abteilungen waren die betroffenen Mitarbeiter eingesetzt?

5.    Gab es für die Zeiten der Ausbildung seitens Ihres Ressorts eine - zumindest tageweise – Freistellung, Sonderurlaub oder Vergleichbares?

6.    Wenn ja; wie lange hat die jeweilige Ausbildung gedauert und wie viele Freistellungs-, Sonderurlaubs- oder vergleichbare freie Tage gab es aufgrund einer Weiterbildung? (numerische Aufzählung je betroffenen Mitarbeiter)

7.    Nach welchen Kriterien wurden die Mitarbeiter ausgewählt, deren postgraduelle Ausbildung, ein FH-Lehrgang oder eine sonstige Ausbildung von Ihrem Ressort zumindest teilweise bezahlt bekamen?

8.    Wie viele Mitarbeiter sind aufgrund des erworbenen höheren Abschluss einer – zumindest – teilweise aus ihrem Ressort finanzierten Ausbildung im Jahr 2020 in eine höhere Gehaltseinstufung gewechselt?

9.    An welchen Universitäten, Fachhochschulen oder anderen Ausbildungsstätten haben jene Mitarbeiter, deren Studienbeitrag zumindest teilweise von ihrem Ressort übernommen wurde oder die in den Genuss von Sonderfreistellungen kamen, die entsprechende Ausbildung absolviert? (aufgeschlüsselt nach Anzahl der Mitarbeiter je Ausbildungsstätte und Dauer der Ausbildung am jeweiligen Ausbildungsinstitut)