6026/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Christian Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Erkundigungen im Justizministerium bezüglich laufender Ermittlungsverfahren in der Justiz
Mag. Roland Koch, jener ehemalige Kabinettsmitarbeiter im Justizministerium, der das Verfahren gegen den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, und den mittlerweile suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek ausgelöst hatte, indem er der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Aktenmaterial zukommen ließ, das dem Untersuchungsausschuss nicht übermittelt, sondern unterschlagen wurde, sagte Anfang März 2021 unter Wahrheitspflicht als Zeuge im parlamentarischen Untersuchungsausschuss aus.
Auf die Frage, ob Regierungsmitglieder sich zu Strafverfahren erkundigt hätten, meinte Koch, dass ihm Justizminister Moser berichtet habe, dass sich Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) über den Verfahrensstand bei der Causa rund um den Wiener Stadterweiterungsfonds habe informieren lassen. Dies sei im April oder Mai 2019 gewesen.
Gerade vor dem Hintergrund, dass der Vorwurf im Raum steht, dass laufende und sich in Vorbereitung befindliche Ermittlungsmaßnahmen der Justiz an Betroffene illegal weitergegeben werden, handelt es sich dabei um einen ungewöhnlichen und zu hinterfragenden Vorgang.
Noch dazu handelt es sich bei der Causa „Wiener Stadterweiterungsfonds“ um ein Verfahren gegen führende Sektionschefs mit ÖVP-Nähe im Innenministerium. Erschwerend hinzu kommt, dass Kenner der Causa urgieren, dass der Ermittlungsakt über die Person Pilnacek, damals noch Sektionschef der Strafrechtssektion, so lange und Stück für Stück entschärft worden sein soll, dass am Ende nur mehr eine äußerst dünne Anklage übrigblieb, die schließlich in einen Freispruch für die Angeklagten mündete.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Wann und bei wem haben Sie sich, wie der Zeuge Koch unter Wahrheitspflicht vor dem Untersuchungsausschuss aussagte, über den Verfahrensstand bei der Causa rund um den „Wiener Stadterweiterungsfonds“ informieren lassen?
2. Was waren Ihr Motiv und Antrieb für die Informationseinholung und welche Informationen über den Verfahrensstand haben Sie erhalten?
a. Erfolgte die Informationsweitergabe mündlich oder schriftlich?
b. Gibt es zu Ihrer Erkundigung über das Verfahren Stadterweiterungsfonds schriftliche Aufzeichnungen oder eine Veraktung Ihrer Anfrage?
c. Welche Personen im Bundesministerium für Justiz waren über Ihre Erkundigung betreffend den Verfahrensstand bei der Causa rund um den „Wiener Stadterweiterungsfonds“ informiert bzw. darin involviert?
d. Erfolgte Ihre Erkundigung in der Causa auf formellem oder informellem Wege?
3. Welche Informationen haben Sie konkret und in welchem Umfang erhalten und was haben Sie mit diesen Informationen gemacht?
a. Haben Sie diese Informationen an Dritte weitergegeben und wenn ja, an wen?
b. Wenn nein, wozu dann Ihre Erkundigung über den Verfahrensstand bei der Causa rund um den „Wiener Stadterweiterungsfonds“?
4. Gibt es weitere Fälle außer dem Verfahren „Wiener Stadterweiterungsfonds“, zu denen Sie im Justizministerium und/oder im Innenministerium Informationen zu laufenden Ermittlungsverfahren eingeholt haben?
a. Wenn ja, um welche Ermittlungsverfahren handelte es sich?
b. Wann haben Sie diese Informationen eingeholt, bei wem, aus welchem Motiv heraus und mit welchen Ergebnissen?
c. Was haben Sie mit den bekommenen Informationen gemacht? Falls eine Weitergabe an Dritte erfolgte, an wen?
d. Falls nein, warum erkundigen Sie sich ausgerechnet in der Causa „Wiener Stadterweiterungsfonds“ im Justizministerium, in weitaus „clamoröseren“ Fällen aber nicht?
5. Auf welcher rechtlichen Basis und Grundlage erfolgte Ihre Informationseinholung in einem laufenden Verfahren im Justizministerium?