6045/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2021
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Kainz

und weiterer Abgeordneten

an den Bundeskanzler

betreffend Pensionsantrittsalter im BKA

 

 

Das Regel-Pensionsalter für Männer liegt in Österreich derzeit in der Privatwirtschaft bei 65 Jahren, Frauen hingegen können derzeit schon mit 60 Jahren in Pension gehen. Im öffentlichen Dienst gibt es grundsätzlich keinen Unterschied beim Pensionsantritt.

Bei Frauen in der Privatwirtschaft wird in Zukunft das Pensionsantrittsalter schrittweise erhöht.

 

Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten. Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr - wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate pro Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - herangeführt. Das bedeutet, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.

Übergangsvorschriften sehen - abhängig von Geburtsdatum und Geschlecht - unterschiedliche Stichtage für den Eintritt einer Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters vor.

Krankheitsbedingt können Pensionen unabhängig vom Alter und unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beantragt werden
.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Personen sind in den Jahren 2010 bis 2020 in Ihrem Resort jeweils in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand eingetreten? Bitte um detaillierte Darstellung nach Jahren, Geschlecht, Alter, Grund und ob es sich bei der jeweiligen Person um einen Beamten oder einen Vertragsbediensteten handelte.
a.) Wie viele davon sind mit Regel-Pensionsalter in Pension gegangen?
b.) Wie viele davon sind in Frühpension gegangen?

c.) Was waren die Gründe für die Frühpension?

2.    Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionshöhe der in den Jahren 2010 bis 2020 in Pension gegangenen bzw. in den Ruhestand getretenen Personen, welche in Ihrem Ressort beschäftigt waren? Bitte um Angabe nach Jahren und Brutto-Pensionshöhe pro Monat.

3.    Wie lange waren die in Pension gegangen bzw. in den Ruhestand getretenen Personen jeweils in Ihrem Ministerium beschäftigt?
a.) Wie viele davon waren pragmatisiert?

4.    Wie viele Personen haben in Ihrem Ressort noch eine Pragmatisierung?
a.) Wann gehen diese Personen voraussichtlich in Pension bzw. treten in den Ruhestand ein?