6070/J XXVII. GP
Eingelangt am 25.03.2021
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Anfrage
des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend die Veranlagungs-Verluste des Sozialbau-Verbundes in der Causa Commerzialbank bzw. Mattersburg und die Novelle der GRVO
Im Artikel „Causa Commerzialbank: Sozialbau-Verbund bangt um 70 Millionen Euro“ vom 25.02.2021 berichtet der „Kurier“ über erhebliche Verluste. Demnach veranlagte die EGW Heimstätte 30 Millionen Euro bei der Bank, die Neuland 1,95 Millionen Euro, die Eisenhof drei Millionen Euro, die Volksbau 23,8 Millionen Euro, die Wohnbau 7,7 Millionen Euro, die Familie 3,8 Millionen Euro und die Vindobona 3,7 Millionen Euro. 4,9 Millionen Euro entfallen auf die Heimbau. Wie „Die Presse“ im Artikel „Sozialbau bunkerte halbes Bankguthaben bei Commerzialbank“ vom 23.03.2021 berichtet, veranlagte der Sozialbau-Verbund die Hälfte seiner Bankguthaben bei der Commerzialbank. Es handelt sich beim Zusammenbruch des Instituts zweifellos um einen Kriminalfall. Die Konzentration der Einlagen bei dieser Regionalbank – die keinem Haftungsverbund angehört – ist allerdings zu hinterfragen. Und im Zuge der anstehenden GRVO-Novelle zu berücksichtigen. Leitlinien zur Veranlagungspolitik alleine im Rahmen des nicht völlig verbindlichen Corporate Governance-Kodex zu treffen, ist unzureichend.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgende
Anfrage
1. Werden die Veranlagungsverluste des Sozialbau-Verbundes im Rahmen der GRVO-Novelle Berücksichtigung finden?
2. Wenn ja, in welcher Weise konkret?
3. Wenn nein, weshalb sollen augenscheinlich keine Lehren aus diesen Verlusten gezogen werden?