6083/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2021
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Fürst

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Veröffentlichung von Verträgen mit einem Gegenstandswert von mindestens 100.000 €

 

Das Paket zur Informationsfreiheit samt Informationsfreiheitsgesetz der Bundesregierung liegt inzwischen vor und wurde in die Begutachtung geschickt. Wesentliche Ziele und Hauptgesichtspunkte des Entwurfes sind vor allem die Beseitigung des Amtsgeheimnisses, mehr Transparenz über Staatliches Handeln gegenüber der Bevölkerung und einen erleichterten Zugang des Einzelnen über Informationen zu staatsnahe unternehmerische Tätigkeiten.

 

Der Entwurf sieht im 1. Abschnitt § 2 Abs. 2 folgendes vor: „Informationen von allgemeinem Interesse im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Informationen, die einen allgemeinen Personenkreis betreffen oder für einen solchen relevant sind, insbesondere Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von mindestens 100 000 Euro.“

 

Kurz gesagt, sollen Studien, Gutachten, Verträge und Stellungnahmen ab eine Auftragswert von 100.000€ zwingend veröffentlicht werden. Hierfür wird ein zentrales Informationsregister geschaffen, wo die Daten automatisch dargestellt und abgerufen werden können.

 

Das Forum für Informationsfreiheitsgesetz sieht die Grenze von 100.000€ als viel zu hoch an und fordert diese auf 50.000€ herabzusetzen1.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

Anfrage

 

1)    Warum sollen Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge erst ab einem Gegenstandswert von mindestens 100.000 € veröffentlicht werden?

2)    Wie kam dieser Gegenstandswert zustande?

3)    Von wem wurde dieser Gegenstandswert vorgeschlagen?

4)    Würden Sie es begrüßen, wenn Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge schon ab einem geringeren Gegenstandwert veröffentlicht werden?

5)    Wenn ja, ab welchem Gegenstandswert sollen diese veröffentlicht werden?

6)    Ab welchem Gegenstandswert oder nach welchen Kriterien veröffentlichen Sie Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge in Ihrem Ressort?

7)    Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von unter 10.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

8)    Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 10.000 € bis 20.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

9)    Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 20.000 € bis 30.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

10) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 30.000 € bis 40.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

11) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 40.000 € bis 50.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

12) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 50.000 € bis 60.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

13) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 60.000 € bis 70.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

14) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 70.000 € bis 80.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

15) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 80.000 € bis 90.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

16) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von 90.000 € bis 100.000 € wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

17) Wie viele Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge mit einem Gegenstandswert von über 100.000 wurden von Seiten Ihres Ressorts in den Jahren von 2015 bis 2021 in Auftrag gegeben? (Bitte um Auflistung nach Jahr, Art des Auftrags und Gegenstandswert)

18) Welche der in Auftrag gegebenen Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge wurden veröffentlicht?

19) Welche Zeitspanne besteht jeweils und im Durchschnitt zwischen Einlangen im Ressort und Veröffentlichung?

20) Nach welchen Kriterien bestimmt sich dieser Zeitraum?

21) Nach welchen Kriterien soll dieser Zeitraum sich zukünftig bestimmen?

22) Welche Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge in Ihrem Ressort haben Sie bislang nicht veröffentlicht? (Bitte Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder des Vertragsschlusses sowie Gegenstandswert angeben)

23) Warum haben Sie diese nicht veröffentlicht?

24) Werden Sie diese erst nach Inkrafttreten eine Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlichen?

25) Welche Studien, Gutachten, Stellungnahmen und Verträge, die Sie bislang nicht veröffentlichen, werden Sie nach Inkrafttreten eine Informationsfreiheitsgesetzes veröffentlichen?

26) Wie sieht die Ausgestaltung des geplanten zentralen Informationsregister aus?

27) In welcher Form wird Ihr Ressort daran mitwirken?

28) In welcher Form werden die Information und/oder Daten aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt?

29) Welche Informationen werden für wen zur Verfügung gestellt?

30) Wer wird dieses zentrale Informationsregister verwalten?

31) Ist Ihr Ressort in die Erarbeitung dieses Registers eingebunden?

32) Wenn ja, seit wann?

33) Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiterführende Informationen:

 

1https://www.informationsfreiheit.at/2021/02/21/informationsfreiheitsgesetz-in-begutachtung