6093/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.03.2021
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Anfrage

des Abgebordneten Maximilian Köllner, MA, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

betreffend Die Kohäsionspolitik der EU im Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 und

deren Bedeutung für Österreich

Ende Mai 2018 hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zu den Verordnungen der EU- Kohäsionspolitik 2021-2027 veröffentlicht. Darin wird eine Modernisierung der Kohäsionspolitik vorgeschlagen. Der Fokus soll auf wichtige Investitionsprioritäten mit besonderem EU-Mehrwert gelegt werden; weiterhin ist der Einsatz der Mittel in allen Regionen vorgesehen. Regelungstechnisch ist es das erklärte Ziel weniger, klarere und kürzere Regeln mit einem flexibleren Rahmen aufzustellen.

Die laufenden Verhandlungen über die Rechtsgrundlagen insbesondere der Dachverordnung für sieben Fonds mit geteilter Mittelverwaltung stehen auch im engen Zusammenhang mit jenen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU und werden formal erst nach Vorliegen des EU- Budgets abgeschlossen werden können.

Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union, der alle Ein-und Ausgaben umfasst, wird für 7 Jahre festgelegt. Auf Basis von Veröffentlichungen der Europäischen Kommission soll der Finanzrahmen der letzten Periode 2014-2020 dem des Finanzrahmens für die Periode 2021-2027 beinahe nominal ident sein, ohne Berücksichtigung des insgesamt 750 Mrd. Euro schweren EU-Aufbauplans „Next Generation EU". Der MFR legt fest, für welche EU- Politiken, also für welche inhaltliche Themen und Fonds, wieviel des EU-Budgets aufgewendet wird und wie diese Mittel auf die Mitgliedsländer verteilt werden. Die Dachverordnung konkretisiert diese Methode für die Zuweisung der Gesamtmittel pro Mitgliedsstaat im Operationellen Programm IBW EFRE/ESF auf Regionskategorien in ihren Anhängen.

In der Förderperiode 2014-2020 setzte Österreich zwei operationelle Programme unter der Kohäsionspolitik der EU um. Dabei wird jeweils ein Programm vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Europäischen Sozialfond (ESF) mitfinanziert. Für den Zeitraum 2014-2020 wurden Österreich aus Kohäsionsmitteln ca. 1,235 Mrd. EUR für Investitionen zugewiesen: 906,1 Mio. EUR in stärker entwickelten Regionen (alle Regionen außer Burgenland). 72,3 Mio. EUR in Übergangsregionen (Burgenland). 257,3 Mio. EUR für die Europäische Territoriale Zusammenarbeit. Davon werden und wurden in etwa 442,1 Mio. EUR im ESF abgewickelt. Obwohl die Verhandlungen zum Mehrjährigen Haushalt der Europäischen Union schon weit fortgeschritten sind, gibt es kaum Informationen, wie die Finanzmittelallokation in der Kohäsionspolitik nach Regionskategorien in Österreich für die Periode 2021-2027gestaltet sein wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.     Mit Kürzungen in welcher Höhe der europäischen Kohäsionsmittel für Österreich rechnet die Bundesregierung auf Grundlage der am 29. Mai 2018 durch die Europäische Kommission vorgelegten Sektoralen Legislativvorschläge und den laufenden Trilogverhandlungen insgesamt?

2.     Welche konkreten Änderungsvorschläge hat die Bundesregierung an der von der Kommission vorgeschlagenen Neuaufstellung der Kohäsionspolitik im Rat der Europäischen Union verfolgt?

3.     Welche Position hat die österreichische Bundesregierung im Rat der Europäischen Union in Bezug auf die Höhe der realen Kürzungen in der Kohäsionspolitik im Mehrjährigen Finanzrahmen und die Vereinfachung der Vergabe von Fördermitteln vertreten?

4.     In welcher Höhe und durch welche Parameter werden sich die Ausgestaltung der europäischen Förderprogramme im Bereich der Kohäsionspolitik in der Republik im Vergleich zur Fördersystematik 2014-2020 im Hinblick auf einzelne Bundesländer und in diesen zur Anwendung kommende Programme verändern? (Bitte gegenüberstellen)

5.     Welche Bundesländer in Österreich werden auf Basis der Neueinteilung durch den BIP- Indikator in welcher Förderkategorie zu finden sein (weniger entwickelte Regionen, Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen)?

6.     Inwieweit flössen die Mittel aus der europäischen Kohäsionspolitik in Österreich vor allem in wirtschaftlich schwächere Regionen, um dort Standortnachteile abzubauen und den Anschluss an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung im nationalen und europäischen Maßstab zu halten?

7.     Inwiefern hat sich die österreichische Bundesregierung eingesetzt, dass es für wirtschaftlich schwächere Regionen in Österreich (Übergangsregionen) keine nominalen Finanzmittelverluste im Vergleich zur Vorperiode 2014-2020 geben wird?

8.     Welche Maßnahmen wurden ergriffen, dass falls es zu nominalen Finanzmittelverlusten in der Kohäsionspolitikkommen sollte, es eine transparente Nachvollziehbarkeit der Gründe für die Reduktiongeben wird?

9.     Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen um nominale Kürzungen in der Kategorie Übergangsregion durch eine eigene Förderstrategie auf nationaler Ebene zu kompensieren?

10.   Plant die Bundesregierung gegebenenfalls kompensatorisch eigene Haushaltsmittel einzusetzen, um die Förderlandschaft in der Kategorie Übergangsregion auf zumindest gleichem Niveauerhalten zu können?

11.  Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung über eine Kompensation der wegfallenden Mittel hinaus anstrengen, um die regionalen Disparitäten insbesondere in strukturschwachen und peripheren Regionen in Österreich zu verringern?