6109/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Mail Policy

 

Die Kommunikation über Mail bestimmt unser Berufsleben. Auch in den Bundesministerien werden - auch sensible - Angelegenheiten regelmäßig per Mail besprochen. Im Sinne von Transparenz und Korruptionsbekämpfung wäre wichtig, dass sensible Mails nicht einfach gelöscht werden können, sondern stattdessen archiviert werden. Es liegt im öffentlichen Interesse im Nachhinein erfahren zu können, welche Entscheidungen wie getroffen wurden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Regelungen gelten in Ihrem Ressort für die sichere Verwahrung von E-Mails bzw. von Daten die als E-Mails gespeichert sind?

a.    Welche Konsequenzen drohen MitarbeiterInnen, die die Regelungen nicht einhalten?

b.    Wann darf ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihres Ministeriums E-Mails aus seinem oder ihrem dienstlichen E-Mail-Postfach löschen?

c.    Wie lange werden gelöschte E-Mails aufbewahrt?

d.    Wo werden die gelöschten E-Mails aufbewahrt?

e.    Wer ist für die Aufbewahrung verantwortlich?

f.     Bis zu welchem Zeitpunkt können gelöschte Nachrichten für Compliance-Zwecke oder forensische Nachforschungen rekonstruiert werden?

g.    Wer hat Zugriff auf die gelöschten Mails?

2.    Wenn von den allgemeinen Regelungen (Frage 1) abweichend: Welche Regelungen bestehen im Bereich des Kabinetts des/der Bundesminister(s)/in?

a.    Ist es üblich, dass bei Ausscheiden aus dem MinisterInnenkabinett sämtliche Mails gelöscht werden?

                                      i.Wenn ja: Seit wann ist das üblich?

                                    ii.Wenn ja: Welche Möglichkeiten zur Wiederherstellung bestehen?

3.    Wie sieht das Archivierungs- und Sicherungskonzept für das derzeitige E-Mail-System Ihres Ministeriums aus? Bitte um Angabe, was gesichert wird, wie oft, und auf wie viele Monate / Jahre zurück die Sicherung besteht.

a.    Können gelöschte E-Mails von Mitarbeiter_innen des Ministeriums für den Fall einer Untersuchung wiederhergestellt werden?

4.    Welche Stelle kann in Ihrem Ressort über die Wiederherstellung von gelöschten Mails entscheiden?

a.    Wie lange dauert eine solche Wiederherstellung, wenn die ID des Benutzers vorhanden und das Kennwort bekannt ist?

5.    Wie lange dauert in Ihrem Ressort das Einspielen von Backups von gesicherten Postfächern?

6.    Welche Schritte zur Wiederherstellung gelöschter Mails wurden in Ihrem Ressort im Zusammenhang mit dem laufenden Untersuchungsausschuss gesetzt und was war das Ergebnis dieser Schitte?

a.    Wenn keine Schritte gesetzt wurden: warum wurde dies unterlassen?

7.    Über welche Server laufen Ihre Mailaccounts?

a.    Besteht in Ihrem Ministerium ein eigenes Rechenzentrum?

                                      i.Werden Mail-Backups auf ministeriumsinternen Servern abgelegt?

1.    Wenn nein, wo sonst?

b.    Laufen diese über das Bundesrechenzentrum?

                                      i.Wenn nein, warum nicht?