6114/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage

des Abgeordneten Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
betreffend
Unterbringung des Patentamtes ab 2023

Anfang 2023 läuft der bisherige Mietvertrag zur Unterbringung des Österreichischen Patentamtes in 1200 Wien aus. Angemietet sind rd. 10.000 m2 Büroflächen und das 1.Untergeschoß für die privaten Pkw der Mitarbeiter.

Die Grünen haben die seinerzeitige Besiedelung dieses Objekts sowohl auf parlamentarischer Ebene (vgl. 23/J XXII.GP) kritisch hinterfragt als auch medial kritisiert, und sich dabei insbesondere für eine Unterbringung in einem bundeseigenen Gebäude der BIG ausgesprochen.

Im Hinblick auf die teils beträchtlichen Fristen (Markterhebung, neues Raum- und Funktionsprogramm angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der gesunkenen Mitarbeiterzahl des Patentamtes, Einholung bzw. Ausschreibung von Vergleichsangeboten, Adaptierung eines allfällig vorhandenen BIG-Gebäudes, Übersiedlungszeitraum, Kündigungsfrist, Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen) im Vorfeld der Entscheidung über eine allfällige Verlängerung des von den Grünen seinerzeit kritisierten Mietvertrages mit dem privaten Eigentümer müssten die entsprechenden Vorarbeiten bereits in die Wege geleitet worden sein. Davon ist jedoch nichts bekannt.

Evident ist jedenfalls, dass ohne zeitgerecht veranlasste Alternativen die öffentliche Hand einer Weiterverlängerung des Mietvertrages faktisch ausgeliefert ist und jede vom privaten Vermieter begehrte (neue) Miethöhe akzeptieren muss.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage:

1.     Sind Ihnen zeitgerechte Aktivitäten des Patentamtes hinsichtlich seiner Unterbringung ab 2023 bekannt?

2.     Wenn ja, welche?

3.     Haben Sie Ihrerseits das Patentamt mit zeitgerechten Vorarbeiten zur Vorbereitung Ihrer Entscheidung über die künftige Unterbringung des Patentamtes beauftragt?

4.     Wenn ja, mit welchen konkret und mit welchen jeweiligen konkreten Zeithorizonten?

5.     Werden Sie die mit Ihren umweltpolitischen Zielsetzungen in Widerspruch stehenden und aus öffentlichen Mitteln geförderten privaten Pkw-Abstellplätze – egal, ob beim bisherigen oder einem allenfalls künftigen BIG-Standort – weiterhin akzeptieren oder gegenüber dem Patentamt und seinen Mitarbeitern auf einen grundsätzlichen Verzicht der Anreize zum Individualverkehr dringen?