6123/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.03.2021
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordnete

an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration

betreffend Österreichs Mitgliedschaft an der Internationalen Frauenstatus-kommission (CSW) der UNO

 

 

Mit 26. März 2021 beginnt Österreichs vierjährige Mitgliedschaft an der Internationalen Frauenstatuskommission (CSW) der UNO. Mit dieser Mitgliedschaft ist Österreich das erste Mal seit 25 Jahren wieder Mitglied der UNO-Frauenstatuskommission.

Im Zuge der Mitgliedschaft erfolgt das Erarbeiten von Empfehlungen und Berichten mit dem Ziel, die Rechtsstellung der Frauen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich zu verbessern. Für Österreich sind die Schwerpunkte der Kommission die Geschlechter-gleichstellung in Bezug auf Klimawandel, Armutsbekämpfung und technologischer Wandel, vor allem aber steht der Schutz vor gewalttätigen Übergriffen gegenüber Frauen im Fokus.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende

 

ANFRAGE

 

1.     Ist die Mitgliedschaft an der Internationalen Frauenstatuskommission (CSW) mit Kosten verbunden?

2.     Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten und wer kommt für diese Kosten auf?

3.     Welche konkreten Erfolge erhofft man sich von der Mitgliedschaft?

4.     Sollen die zu erarbeitenden Punkte (Besserung der Rechtsstellung von Frauen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich) in Österreich umgesetzt werden?

5.     Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen soll dies geschehen und wie hoch sind die dazu einkalkulierten Kosten?

6.     Wenn nein, warum nicht?

7.     Aus welchen Gründen ist Österreich erstmals seit 25 Jahren wieder Mitglied der Internationalen Frauenstatuskommission (CSW)?