6127/J XXVII. GP
Eingelangt am 26.03.2021
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Anfrage
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration
betreffend des Vorschlages zur einer „Anti-Diskriminierungsrichtlinie“
Aus dem Bericht der EU-Jahresvorschau 2021 Ihres Ministeriums geht hervor, dass ein Vorschlag für eine „Anti-Diskriminierungsrichtlinie“ im Raum steht. Gegenstand dieser Richtlinie soll sein:
„Schutz vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung über den Bereich der Beschäftigung hinaus zu erweitern. Die vorgeschlagene horizontale Gleichbehandlungsrichtlinie würde bestehende Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft in diesem Bereich ergänzen und eine Diskriminierung aus den genannten Gründen in folgenden Bereichen verbieten: Sozialschutz, einschließlich Sozialversicherung und Gesundheitsversorgung, Bildung sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum.“
Aus der Sicht Österreichs bestehen beim vorliegenden Entwurf noch sehr viele offene Fragen, vor allem was die Diskriminierungsgründe betrifft. Aus diesem Grund ist der Gesamtvorschlag als problematisch zu bewerten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration folgende
ANFRAGE
1. Besteht eine konkrete Notwendigkeit hinsichtlich einer „Anti-Diskriminierungsrichtlinie“?
2. Wenn ja, aus welchen konkreten Anlässen?
3. Aus welchen konkreten Gründen bedarf es einer „Anti-Diskriminierungsrichtlinie“, wenn es bereits bestehende Rechtsvorschriften der Europäischen Union diesbezüglich gibt?
4. Wie viele Fälle von Diskriminierung auf Grund von Religion, Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung gab es in Österreich im Zeitraum von 2015-2020? (Bitte um Nennung konkreter Zahlen)
5. Wie viele Fälle von Diskriminierung gab es im Bereich der Gesundheitsversorgung im Zeitraum 2015-2020?
6. Wie viele Fälle von Diskriminierung gab es im Bereich der Bildung und Zugang zu Bildungseinrichtungen im Zeitraum 2015-2020?
7. Wie viele Fälle von Diskriminierung gab es im Bereich des Zuganges zu Wohnraum im Zeitraum 2015-2020?
8. Aus welchen Gründen steht Österreich den Diskriminierungsgründen kritisch gegenüber?
9. Mit welchen Kosten wird die Umsetzung dieser Richtlinie in etwa verbunden sein, um die dort angeführten Ziele erreichen zu können?